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Gesetzlicher Mindestlohn

Mindestlohn steigt zum Jahresbeginn

Ab 2025 steigen der gesetzliche Mindestlohn und die Minijob-Grenze. Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025 auf 12,82 brutto in der Stunde. Damit wird die unterste Lohngrenze um 41 Cent höher liegen als im Jahr 2024.

von Redaktion Quelle Presse- und Informationsamt der Bundesregierung erschienen am 06.12.2024
Ab 2025 steigen der gesetzliche Mindestlohn und die Minijob-Grenze. © Julia Appel
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Einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland seit dem 1. Januar 2015. Damit wurde eine Lohnuntergrenze eingeführt, die nicht unterschritten werden darf. Für wen und wann der Mindesstlohn zu zahlen ist, wie die Höhe bestimmt und wie die Einhaltung durchgesetzt und kontrolliert wird, regelt das Mindestlohngesetz (MiLoG).

Mindestlohn steigt zum Jahreswechsel

Seit dem 1. Januar 2024 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,41 Euro brutto je Zeitstunde. Zur gleichen Zeit wurde die Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung (MiLoDokV) überarbeitet, und bei den Dokumentationspflichten wurden die Schwellenwerte für Ausnahmen angehoben. Zum 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro brutto in der Stunde. Damit wird die unterste Lohngrenze um 41 Cent höher liegen als im Jahr 2024. Gleichzeitig erhöht sich auch die Minijob-Grenze.

Minijob-Grenze steigt ebenfalls

Mit Beginn des kommenden Jahres wird auch die Minijob-Grenze angehoben. Sie erhöht sich von 538,00 Euro auf 556,00 Euro brutto. Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobberinnen und Minijobber. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden weiterhin möglich bleibt, steigt die Minijob-Grenze mit jeder Mindestlohnerhöhung. So wird sichergestellt, dass bei einem höheren Stundenlohn die Arbeitszeit nicht gekürzt werden muss.

Auf der Internetseite der Bundesregierung finden Sie weitere Informationen zum Mindestlohn: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mindestlohn-faq-1688186

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