
Weinrecht
Gesetzliche Vorgaben für den Weinbau sind nicht nur in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen auf EU-, Bundes- und Landesebene verteilt, sie ändern sich auch oft. Wer hier den Durchblick behalten will, dem hilft die BZL-Broschüre „Das Weinrecht“, die alle wichtigen Neuerungen beinhaltet.
von Redaktion Quelle Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) erschienen am 22.05.2025Das Herzstück der 30. Auflage des „Weinrechts“ ist das neue Weinbezeichnungsrecht: Es regelt alle verpflichtenden und freiwilligen Angaben auf dem Etikett. Mit der umfassenden Reform des Bezeichnungsrechts im Mai 2021 gehen weitreichende Änderungen zum Erntejahrgang 2026 einher. Seit dem 8. Dezember 2023 gelten zudem neue Pflichtangaben zu Nährwerten und Zutaten – sowohl auf dem Etikett als auch elektronisch (e-Label).
Die Broschüre erklärt die spannenden, teils jedoch sehr komplexen Rechtsvorschriften in verständlicher Sprache. Zu den Schwerpunkten zählen neben dem Bezeichnungsrecht die Voraussetzungen für die Gruppeneinteilung der Weine sowie die amtliche Prüfung der neuen Jahrgänge. Übersichtskarten veranschaulichen die Anbaugebiete in Deutschland und Europa. Ein Glossar erläutert alle wichtigen Fachbegriffe. Damit ist das Heft eine unverzichtbare Hilfe für alle, die beruflich mit Wein zu tun haben. Die vorliegende Auflage bildet den Stand von November 2023 ab.
Die Broschüre „Das Weinrecht“ können Sie unter folgendem Link kostenfrei herunterladen: https://www.ble-medienservice.de/das-weinrecht-5867.html
Aktuelle Änderungen, die sich nach der Drucklegung ergeben haben, finden Sie auf dieser regelmäßig aktualisierten Seite: https://www.praxis-agrar.de/pflanze/weinbau/weinrecht
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