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Entlastung für Betriebe

Agrardieselrückvergütung kommt zurück

Ab 2026 wird die volle Rückvergütung für Agrardiesel wieder eingeführt. Auch Weinbaubetriebe profitieren von der Steuerentlastung: je nach Dieselverbrauch mit bis zu rund 2800?Euro im Jahr.

von Redaktion Quelle BMLEH erschienen am 26.06.2025
Ab 2026 wird Agrardiesel wieder voll rückvergütet, auch für den Weinbau ein finanzieller Vorteil. © Silvia Rueß
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Die Bundesregierung bringt die vollständige Agrardieselrückvergütung zurück. Ab dem 1. Januar 2026 werden landwirtschaftliche Betriebe wieder mit 21,48 Cent pro Liter Diesel steuerlich entlastet. Derzeit liegt die Rückvergütung bei nur noch 6,44 Cent.

„Damit senden wir ein klares Signal an unsere Land- und Forstwirte: Wir haben verstanden! Wir entlasten bäuerliche Familienbetriebe, schaffen mehr Planungssicherheit und stärken gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit“, so Bundesagrarminister Alois Rainer.

Im Durchschnitt erhalten Betriebe ab 2026 rund 2790?Euro pro Jahr zurück – je nach Größe, Bewirtschaftung und Dieselverbrauch. Die Steuererstattung erfolgt wie bisher im Folgejahr per Antrag beim Hauptzollamt.

Für den Weinbau bedeutet das: Entlastung bei Diesel für Maschinen und Fuhrpark – insbesondere relevant für mechanisierte Lagenbetriebe und größere Flächen. Die Umsetzung erfordert eine Änderung des Energiesteuergesetzes (§?57 EnergieStG). Zuständig ist das Bundesfinanzministerium.

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