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STEILL AGENWEINBAU

Drohne erleichtert Rebschutz

Der Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln ist derzeit in der Landwirtschaft und in Sonderkulturen in Deutschland verboten. Das Pflanzenschutzgesetz (§ 18 Abs. 2 PflSchG) sieht jedoch diese Ausbringungsart ausdrücklich im Weinbau in Steillagen und im Kronenbereich von Wäldern über ein Genehmigungsverfahren vor. Bisher gibt es jedoch, außer Hubschrauber mit spezieller Spritzanlage, keine zugelassenen Geräte für diesen Zweck.
Veröffentlicht am
Weingut Born
Aus diesem Grund hat die Firma droneparts.de aus Hessigheim in Zusammenarbeit mit der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau (LVWO) Weinsberg die Spritzdrohne DJI Agras MG-1S zur Geräteprüfung beim JKI Braunschweig angemeldet, mit dem Ziel, das Gerät in die Liste der zugelassenen Pflanzenschutzgeräte eintragen zu lassen. Im Jahr 2017 wurden umfangreiche Versuche zur Optimierung der Applikationstechnik und der Flugparameter durchgeführt. Im Jahr 2018 werden die Untersuchungen mit der Prüfung der biologischen Wirksamkeit bei verschiedenen Geländemodellen und Aufwandmengen pro Hektar fortgeführt.
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