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Spezial Rebschutz

Gesund durch den Sommer

Zu einer sachgerechten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gehört das Tragen geeigneter Schutzausrüstung. Die erforderliche Ausrüstung wird für jedes Pflanzenschutzmittel individuell festgelegt. Auf der Packung steht, welcher Schutz vorgeschrieben ist. Um die Gesundheit nicht zu gefährden, sollten Anwender diese Hinweise beachten.
Veröffentlicht am
Lothar Neumann
Substanzen werden beim Pflanzenschutz hauptsächlich über die Haut aufgenommen. In Raumkulturen ist dies jedoch auch über die Atemwege möglich. Die persönliche Schutzausrüstung besteht daher aus Schutzanzug, Handschuhen, Kopf-, Augen- und Atemschutz, Gummischürze und Fußschutz. Welche Schutzausrüstung getragen werden sollte, steht in der jeweiligen Gebrauchsanleitung eines Pflanzenschutzmittels unter dem Kapitel "Hinweise zum Schutz des Anwenders". Alltagskleidung oder gewöhnliche Handschuhe können den erforderlichen Schutz nicht in vollem Umfang bieten und sind daher für Pflanzenschutzanwendungen ungeeignet.
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