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Spezial Rebschutz

T-Shirt oder Raumanzug?

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nimmt Landwirte und Winzer beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln stärker in die Pflicht als bisher. Seit Mai 2018 werden nun auch die Vorschriften zum Gesundheitsschutz als Anwendungsbestimmungen festgesetzt.
Veröffentlicht am
Lothar Neumann
Die gesundheitliche Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt für Anwender von Pflanzenschutzmitteln, Arbeiter in den Behandlungsflächen, Nebenstehende (zum Beispiel Spaziergänger), Anwohner und Konsumenten. Pflanzenschutzmittel sind in der Regel als Gefahrstoffe eingestuft. Hinweise auf einen Gefahrstoff lassen sich der Gebrauchsanleitung entnehmen. Im Rahmen des globalen Warenaustauschs werden entsprechende Produkte nach international einheitlichen Kriterien eingestuft und gekennzeichnet. Maßgebend hierfür ist das Global Harmonisierte System zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen. Schlepperkabine Dicht schließende Fahrerkabinen können Anwender während der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln wirksam vor einer Exposition durch...
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