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PFLANZENSCHUTZMITTELREDUKTION

Lernen mit der Praxis

Die Gesetzesnovelle zur Stärkung der Biodiversität in Baden-Württemberg verlangt von landwirtschaftlichen Betrieben ein Umdenken. In einem Netz aus Demonstrationsbetrieben werden praxistaugliche Reduktionspotenziale für den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln geprüft.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer KG
Um die Biodiversität zu stärken und die Lebensbedingungen für Insekten in Baden-Württemberg zu verbessern, wurden das Naturschutzgesetz (NatSchG) und das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) entsprechend geändert und vom Landtag beschlossen. Die Änderung trat am 31. Juli 2020 in Kraft. Wie wurden die Betriebe ausgewählt? Um praxistaugliche Maßnahmen zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln zu etablieren, wird in Baden-Württemberg a ktuell ein N etz von Demonstrationsbetrieben aufgebaut.
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