Mai
Frostrute | Gemeinsamer Antrag
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Frostrute: Erfahrungsgemäß ab Mitte Mai, nach den Eisheiligen, ist die Gefahr von Spätfrost niedriger. Ab dann sollten die Frostruten vollständig entfernt werden. Gemeinsamer Antrag: Förderungen wie Handarbeitsweinbau und Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (UuU) wurden in den Voranträgen beantragt. Diese müssen nun zum 15. Mai im Gemeinsamen Antrag bestätigt werden. Erst dann können Förderungen ausbezahlt werden. Der 15. Mai ist eine Ausschlussfrist, sodass eine verspätete Abgabe bedeutet, dass die Förderung nicht ausbezahlt werden kann.
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