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Lieferkettengesetz – Das müssen Sie jetzt wissen!

Zum Jahresbeginn ist das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) – kurz Lieferkettengesetz –in Kraft getreten. Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten, das im Juli 2021 vom Bundestag beschlossen wurde, hat es in sich. Im Folgenden wird erläutert, wen es betrifft und worum es geht.
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Seit Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft.
Seit Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft.Gerd Altmann auf Pixabay
Gültig ist das neue Gesetz für Unternehmen mit Sitz in Deutschland mit über 3000 Mitarbeitern, wobei sich die Schwelle der Mitarbeiter zum 1. Januar 2024 auf 1000 reduziert. Wer glaubt, dass Unternehmen der Weinwirtschaft von dem Gesetz schon allein aufgrund der Unternehmensgröße nicht betroffen sein werden, irrt sich. Auch Weinwirtschaft betroffen In Paragraph zwei heißt es: „Die Lieferkette im Sinne dieses Gesetzes bezieht sich auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Sie umfasst alle Schritte im In- und Ausland, die zur Herstellung der Produkte und zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, angefangen von der Gewinnung der Rohstoffe bis zu der Lieferung an den Endkunden und erfasst das Handeln eines...
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