Neuregelung zum Jahreswechsel
Mindestlohn: Das gilt ab Januar
Verlässlich bringt der Jahreswechsel zahlreiche Gesetzesänderungen. Eine mit gravierenden Folgen für die Landwirtschaft ist die Neuregelung des Mindestlohns. Ecovis, unser Partner in Steuerfragen, erklärt, was sie für die Praxis im Weingut bedeutet.
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Zum 1. Januar 2026 wird der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn erneut angehoben, die Steigerung erfolgt in drei Schritten bis 2027. Für das Jahr 2025 lag der Mindestlohn bei 12,82 Euro, 2026 liegt er bei 13,90 Euro, 2027 wird er auf 14,60 Euro angehoben (Geltungsdauer jeweils von Neujahr bis Silvester). Für monatliche oder jährliche Festvergütungen sowie bei Akkord- und Stücklöhnen ist der Stundenlohn durch Berechnung zu ermitteln. Der ermittelte Stundenlohn darf in keinem Fall den Mindestlohn unterschreiten. Wo gilt der neue Mindestlohn? Der Mindestlohn gilt für Beschäftigungsorte in Deutschland – unabhängig davon, welche Staatsangehörigkeit der Arbeitnehmer hat oder wo sich sein Wohnsitz befindet. Der Unternehmenssitz des...
