
Erleichterungen für Hofumbauten
Bauliche Erleichterungen für landwirtschaftliche Betriebe: Das Bundeskabinett hat am 4. September eine Änderung des Baugesetzbuchs beschlossen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) setzte dabei wichtige Änderungen zugunsten der Landwirtschaft durch, basierend auf Vorschlägen aus der aktuellen BMEL-Initiative zum Bürokratieabbau.
von Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erschienen am 06.09.2024Zum einen wird die Umnutzungsfrist für ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude im Außenbereich von sieben auf zehn Jahre verlängert. Wo früher Kühe oder Schweine im Stall standen, herrscht heute oft Leere, und viele Landwirte stehen vor der Entscheidung, was mit der erhaltenswerten Bausubstanz passiert. In der Praxis hat sich gezeigt, dass solche Gebäude wegen des Fristablaufs nicht umgenutzt werden können, obwohl ihr Zustand mit verhältnismäßig geringem Aufwand eine Folgenutzung erlauben würde. Daher sollen die Landwirte künftig mehr Zeit für ihre Planungen haben, was sie aus ehemaligen Ställen oder Scheunen machen wollen.
Hiervon können auch noch aktive landwirtschaftliche Betriebe Gebrauch machen, die etwa aufgrund einer Umstellung der Produktionsrichtung oder der Betriebsstruktur über nicht mehr genutzte Gebäude verfügen, die ursprünglich aufgrund der landwirtschaftlichen Privilegierung im Außenbereich errichtet wurden. Das trägt auch dem Strukturwandel in der Landwirtschaft Rechnung.
Erweiterung von Wohngebäuden wird gestärkt
Außerdem wird die Begünstigung der Erweiterung von Wohngebäuden auf landwirtschaftlichen Betrieben gestärkt. Damit soll den Wohnbedürfnissen verschiedener Generationen eines landwirtschaftlichen Betriebs Rechnung getragen werden. Durch die gestiegene Lebenserwartung der Bevölkerung leben häufig mehr als zwei Generationen auf einem Hof. Daher soll neben Erweiterungen von Wohngebäuden im Außenbereich auch die Errichtung eines selbstständigen Wohngebäudes als Anbau ermöglicht werden. Zudem wird in beiden Fällen die Zahl der möglichen Wohnungen auf vier erhöht. Voraussetzung ist, dass diese durch die bisherigen Eigentümer sowie ihre Familie genutzt werden.
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