Rebschutzhinweis Heilbronn: Bodenpflege, ESCA und Pflanzenschutz
Im aktuellen Rebschutzhinweis finden Sie Informationen zu den folgenden Themen: Bodenpflege, ESCA und Pflanzenschutz. Beachten Sie bitte auch die Termine der Bezirksversammlungen, die Weiterbildungen der Ulmer-Akademie und die Fristen der Neupflanzrechte.
- Veröffentlicht am
Bodenpflege
Wie bereits im vergangenen Jahr, gilt ein Anwendungsverbot von Glyphosat in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten. Bitte beachten sie die beigefügte Sonderinfo mit Informationen zur Zulassungssituation der Herbizide in Wasser- und Quellschutzgebieten für die Saison 2023.
ESCA
Für aktive Strategien gegen Neubefall durch den Escapilz, insbesondere in jüngeren Anlagen, stehen die Mittel Tessior und Vintec (Einsatzzeitpunkt bei Tagestemperaturen um 10°C und 48 Stunden kein Frost) als zugelassene Produkte zur Verfügung. Bei geplantem Einsatz wird darum gebeten, die Mittelempfehlungen der Firmen zu beachten. Bereits sichtbar oder unsichtbar befallene Reben können damit nicht geheilt werden.
Häufig sitzt der holzzerstörende Pilz im Kopf und oberen Stammbereich der Reben. Ein Rückschnitt befallener Stöcke (sieht man nach dem Blattfall nur, wenn sie rechtzeitig vor dem Herbst markiert wurden), kann zumindest für einen Teil der Stöcke das Überleben bedeuten.
Auch der sogenannte „Sanfte Rebschnitt“ soll verhindern, dass sich im Kopfbereich im Verlauf der Jahre holzzerstörende Pilze ansiedeln. Diese Schnittvariante bedarf allerdings intensiver Schulungen in Kombination mit Schulung bei den Ausbrecharbeiten.
Für bereits befallene Reben können aktuell die Rebchirurgie und die Reset- Methode angewendet werden. Bei der Rebchirurgie wird mit einer Motorsäge die befallenen Bereiche von alten Reben aus dem Stamm entfernt. Bei der Reset-Methode werden – unabhängig ob Rebstöcke Befallssymptome zeigen – nach circa 20 Standjahren neue Rebstämme durch möglichst bodennahe Stockaustriebe aufgebaut. Dies geschieht erstmal parallel zu den bestehenden Rebstöcken. Es entsteht also kein Ertragsverlust. Nach ein oder zwei Jahren, wenn der neue Stamm steht, wird der alte Stamm circa fünf bis zehn Centimeter oberhalb des „Auswuchses“ abgesägt.
Wichtig! Die Entscheidung muss vor dem Stämmleputzen im Frühjahr fallen. Die Wasserschosse müssen vor mechanischen oder herbiziden Beschädigungen mit Pflanzröhrchen geschützt werden. Wenn durch diese Maßnahme die Standzeit einer Anlage um einige Jahre verlängert werden kann, lohnt sich dies. Zusätzlich wird auch das unbeliebte und oft schlecht funktionierende Nachpflanzen minimiert.
Faltblätter Pflanzenschutz
Die beliebten Faltblätter der Weinbauanstalten zum Thema Rebschutz sind wieder verfügbar und können auf der Internetseite der LVWO Weinsberg abgerufen werden.
Termine
- Bezirksversammlungen:
- Bezirksversammlung Mittleres Neckartal, Murr- Bottwartal, Unteres Neckartal am 17.02.23 um 19:30 Uhr in Flein (Weingärtner Flein- Talheim e.G.)
- Bezirksversammlung Oberes Neckartal, Remstal am 28.02.23 um 19:30 Uhr in Fellbach (Fellbacher Weingärtner e.G.)
- Bezirksversammlung Stromberg/ Enztal am 03.03.23 um 19:30 Uhr in Ötisheim (Weingut Frank Jaggy)
- Online-Termine (buchbar über Ulmer-Akademie, Gutscheincodes des WVW beachten):
- Mechanische Unterstockpflege in der Praxis, Referent Martin Strauß (LVWO) am 1. März 23 um 19:00
- VitiMeteo- Nutzen und Anwendung des Tool (mit Sachkunde), Referent Gottfried Bleyer (WBI) am 27. April 23 um 19:00 Uhr
- Informationen zur Beantragung von Neupflanzrechte bei der BLE bis 28.02.2023 finden Sie unter: https://www.ble.de/DE/Themen/Landwirtschaft/Wein/wein_node.html
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.