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Württemberg

Rebschutzhinweis Heilbronn: Neuer Antrag für Umstrukturierung und Umstellung 2024

Die Förderanträge für die Umstrukturierung und Umstellung (UuU) 2024 wurden korrigiert. Weitere Themen im aktuellen Rebschutzhinweis sind Oidium, Peronospora und die Kirschessigfliege.

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Die Förderanträge auf Umstrukturierung und Umstellung (UuU) 2024 können bis zum 31. August gestellt werden. 
Die Förderanträge auf Umstrukturierung und Umstellung (UuU) 2024 können bis zum 31. August gestellt werden. Krampfl
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Allgemeine Situation

Nach langer Trockenheit mit kaum Regen seit etwa Mitte Mai kamen nun in den letzten Tagen Gewitter und Regenschauer, welche nun endlich einmal größere Regenmengen brachten. Auch in den kommenden Tagen bis zum Wochenende soll es regnerisch bleiben. Somit kommt nun hoffentlich die langersehnte Erfrischung für die Reben. Zum Teil sind schon verfärbte Trauben zu erkennen. Das Teilen der Trauben sollte spätestens bis zum Reifebeginn, also dem Weichwerden bzw. der beginnenden Färbung abgeschlossen werden.

In den meisten Fällen stehen noch eine reguläre Behandlung sowie die Abschlussbehandlung an. Die Abschlussbehandlung, vorzugsweise dann mit einem Kupferpräparat sollte spätestens bis zum 12. August vorgesehen werden. In befallsfreien und unkritischen Anlagen kann überlegt werden, ob bei der letzten Behandlung die Traubenzone ausgespart wird und somit nur der obere Teil der Laubwand behandelt wird. Somit können nicht nur die Mittelkosten, sondern auch die Rückstände auf den Trauben reduziert werden. In unkritischen Beständen muss nicht zwingend ohne Not der Pflanzenschutz bis zum letztmöglichen Termin durchgeführt werden.

Bei der Auswahl der Pflanzenschutzmittel sind die Vorgaben der Vermarktungsorganisation und die individuellen Wartezeiten der Mittel zu beachten.

Oidium

In Befallsanlagen sollten resistenzgefährdete Produkte nicht mehr eingesetzt werden. In solchen Fällen werden Bicarbonatprodukte wie Vitisan + Netzmittel bzw. Kumar empfohlen. Die Backpulverstrategie kann im Sinne der Pflanzenschutzreduktion auch in befallsfreien Beständen zum Einsatz kommen. In unkritischen Anlagen kann alternativ auch ein reines Azolpräparat (Wirkstoffgruppe „G“) wie Topas oder Sarumo (nur bis Ende Traubenschluss BBCH 79) eingesetzt werden. Sofern noch zwei organische Behandlungen anstehen, können jetzt auch Mittel wie Vivando oder Kusabi (Empfehlung: max. einmaliger Einsatz der Wirkstoffgruppe „K“ pro Saison) zum Einsatz kommen.

Peronospora

Inwiefern die aktuellen Niederschläge zu einem stärkeren Befall im Gipfellaub führen, hängt vornämlich mit der Belagsqualität vor den Niederschlägen zusammen. Für die aktuelle Behandlung kommen vornämlich Kontaktfungizide mit möglichst kurzer Wartezeit wie z.B. Folpan 500 SC oder Folpan 80 WDG (beide 35 Tage) oder auch bei weiterhin unsicherer Witterung Mildicut (21 Tage) zum Einsatz.

Umstrukturierung

Die Förderanträge für die UuU 2024 wurden korrigiert und in der aktualisierten Version im Infodienst eingestellt. Benutzen Sie daher bitte die neu hinterlegten Dokumente. Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zum Antrag auf Umstrukturierung und Umstellung (UuU) 2024. Dieser ist wie im letzten Jahr in Papierform zu stellen. Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie ebenfalls im genannten Link. Antragsfrist ist wie in den vergangenen Jahren der 31. August 2023.

Das Merkblatt zum Antrag auf Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen 2024 finden Sie am Ende des Beitrags.

Kirschessigfliege

Momentan besteht noch keine Gefahr für die Trauben, da sie erst ab ca. 60°Oe für die Kirschessigfliege attraktiv werden. Möglicherweise hat die seither trocken heiße Witterungsphase den Populationsaufbau ausgebremst, für eine abschließende Risikoeinschätzung für den Weinbau ist es derzeit allerdings noch zu früh. Vorbeugende Maßnahmen sind vor allem in gefährdeten Sorten (z.B. Acolon, Cabernet Carol/Cortis/Dorsa, Dornfelder, Dunkelfelder, Frühburgunder, Gewürztraminer, Portugieser, Regent, Roter Gutedel, Roter/Gelber Muskateller, Trollinger) wichtig.

Vorbeugende weinbauliche Maßnahmen:

  • Angepasste Entblätterung der Traubenzone für gute Belichtung und Belüftung
  • Ertragsregulierung vor Farbumschlag
  • Kein Belassen von Trauben/Traubenteilen mit vorhandenem Zuckergehalt auf dem Boden in der Anlage
  • Maßnahmen zur Lockerung der Traubenstruktur, Traubenverletzungen vermeiden
  • Begrünung kurzhalten

Informationen zu Beerenbefall und aktuellen Fangzahlen verschiedener Standorte können ab ca. Mitte August im Internet unter: VitiMonitoring eingeholt werden. Für eine mögliche Bekämpfung stehen nach aktuellem Stand die Mittel Minecto One, Mospilan SG, SpinTor und zusätzlich steht durch eine Notfallzulassung das Produkt Surround für 120 Tage zur Verfügung. Ob und wann eine mögliche Bekämpfung notwendig ist, wird in einem gesonderten Hinweis mitgeteilt werden.

Sonstiges und Mittelmenge

  • Es wird allgemein die höchstzugelassene Aufwandmenge empfohlen. Bei Produkten, die nach dem Laubwandflächenmodell zugelassen sind, ist eine individuelle Anpassung an die tatsächlich behandelte LWF erforderlich.
  • Terminhinweis: am 28. Juli findet der Weinbau-Versuchstag der LVWO Weinsberg am Außenbetrieb Burg Wildeck bei Abstatt statt. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
  • Die Zugabe von Mg-haltigen Blattdüngern zur Vermeidung von Stiellähme kann weiterhin erfolgen. Es ist auf eine gute Benetzung des Traubengerüstes zu achten. Zudem unbedingt die Anwendungsempfehlung (Gebrauchsanleitung) in Kombination mit Pflanzenschutzmitteln beachten.
  • Die Asiatische Hornisse breitet sich auch in unserem Gebiet weiter aus und bedroht damit die Bienenvölker. Informationen zur Asiatischen Hornisse finden sie hier.
  • Brennesseln jetzt stehen lassen! Überträgerzikaden der Schwarzholzkrankheit werden durch die Entfernung ihrer Wirtspflanzen (z.B. Brennesseln) gezwungen, andere Pflanzen, z.B. die Rebe anzufliegen.
  • Erzeuger von Tafeltrauben müssen an die entsprechende Zulassung der Pflanzenschutzmittel denken. Dies gilt auch für Keltertraubenanlagen aus denen später möglicherweise Esstrauben geschnitten und in den Verkehr gebracht werden.
  • Der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegrändern und Böschungen ist nicht zulässig.
  • Gerätereinigung: Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe oder Reinigungsflüssigkeit in die Kanalisation oder in Oberflächengewässer gelangen.
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