Rebschutzhinweis Heilbronn: Wetter treibt Reife voran
Im aktuellen Rebschutzhinweis finden Sie Informationen zu den folgenden Themen: Kirschessigfliege und Bienenschutz.
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Allgemeine Situation
Das aktuell warme und trockene Wetter, welches von kühlen Nächten begleitet wird, treibt die Reife aktuell voran und ist mit Blick auf die Traubengesundheit, vor allem bei den kompakten Sorten, von großem Vorteil. Durch das Aufplatzen der zum Teil sehr dichtbeerigen beziehungsweise vorgeschädigten oder auch angefressenen Beeren (Wespen/Mäuse) kommt es in einigen Anlagen zu Fäulnisnestern, welche teils auch schon nach Essig riechen. Hierdurch werden Essigfliegen (einheimische und KEF) angelockt. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass ein beachtlicher Teil der Schäden nicht durch die KEF, sondern durch die bereits oben erwähnten Vorschädigungen entstanden sind.
Die Vorteile einer angepassten Bewirtschaftung der Rebanlage, die beispielsweise auf einem ausgeglichenen Wachstum, dem Entblättern der Traubenzone oder auch dem Verzicht einer späten Bodenbearbeitung beruhen, zeigen sich auch hier.
Kirschessigfliege (KEF)
Die feuchte und nasse Witterung in der letzten Woche hat der KEF sicherlich positiv in die Karten gespielt. Erfreulich ist daher das aktuell heiße und trockene Wetter, welches der KEF in ihrer Entwicklung wieder etwas Abbruch machen dürfte. Nichts destotrotz ist beim Eiablagenmonitoring aktuell eine „sprunghafte“ Zunahme der Eiablagen wahrzunehmen. Dies betrifft nicht nur die frühreifen Sorten wie Acolon und Dornfelder, sondern auch die spätreifenden Sorten (vor allem Trollinger). Fraglich bleibt auch, ob sich die Eiablagen bei der aktuellen Witterung entwickeln können.
Bei den Frühsorten (unter anderem Acolon, Cabernet Dorsa, Dornfelder, Regent) hat die Ernte zum Teil schon begonnen. Ebenso ist bei Sorten der mittleren Reifegruppe, wie zum Beispiel Schwarzriesling oder Spätburgunder, die Einhaltung der Wartezeiten ist der Knackpunkt. Jede Behandlung mit einem Insektizid verschiebt das mögliche Lesefenster nach hinten! Je nach Situation wird eine vorgezogene Lese sinnvoller sein. Somit kann eine Insektizid-Anwendung nur noch bei späten Rebsorten und damit insbesondere beim Trollinger in Erwägung gezogen werden. Eine generelle Behandlung ist beim Trollinger nach dem aktuellen stand jedoch nicht notwendig! Allerdings ist es sinnvoll, insbesondere in Randlagen, an bekannt gefährdeten Standorten oder in vorgeschädigten Anlagen (zum Beispiel durch Wespen/Mehltau) die Situation genau zu beobachten und bei festgestellten Symptomen bei Bedarf eine Behandlung durchzuführen. Die Wartezeiten der eingesetzten Pflanzenschutzmittel müssen zwingend eingehalten werden!
Des Weiteren sind folgenden Dinge zu beachten:
- Jeder Bewirtschafter von Rebflächen muss das Befallsrisiko und damit auch die eventuell Durchführung einer Behandlung auf seinen Flächen selbst festlegen. Es sind unbedingt die an dem jeweiligen Standort vorherrschenden Bedingungen, wie beispielsweise Reife- und Gesundheitszustand der Anlage oder angrenzende Saum- beziehungsweise Heckenstrukturen, zu berücksichtigen. Generell sind geplante Behandlungen im Vorfeld mit den Vermarktungsbetrieben abzustimmen! Achten Sie auf die Hinweise ihres Vermarktungsbetriebes!
- Im Zweifel sollte keine Behandlung stattfinden, ansonsten ist man bedingungslos an die Wartezeit gebunden! Viele Betriebe bieten ein sehr flexibles Leseprogramm an, damit möglichst alle Anlagen zur „richtigen“ Zeit gelesen werden können.
Sofern das Präparat „Surround“ mit seiner repellenten (abschreckenden) Wirkung zum Einsatz kommen soll, so ist zu beachten, dass der Einsatz rein vorbeugend erfolgt. Eine ausreichende abschreckende Wirkung mit „Surround“ ist nur gegeben, wenn die Trauben rundum einen weißlichen Hauch erhalten. Dazu muss die Traubenzone sehr gut entblättert sein, ansonsten gibt es Lücken an den Trauben. Der Wirkstoff besteht aus fein zermahlenem Gesteinsmehl (Aluminiumsilikat ist auf Kaolinbasis). Das Mittel ist bienenungefährlich und stellt eine ökologisch sinnvolle Alternative in der KEF-Bekämpfung dar. Erklärungsbedürftig für die Bevölkerung ist lediglich die weiße Verfärbung der Traubenzone. Daher sollte der geplante Einsatz immer mit dem Vermarktungsbetrieb abgestimmt werden. Durch Hinweisschilder an der Fläche kann auf die nicht insektizide und bienenungefährliche Wirkung des Mittels hingewiesen werden.
Informationen zur tagesaktuellen KEF-Situation können Sie über die Plattform Vitimeteo-Monitoring abrufen: https://www.vitimeteo.de (? Monitoring ? bei Klasse „Probe/Bonitur“ die Gruppe „Schädling“ auswählen ? Objekt „KEF Eiablage Probe“ auswählen).
Alle weiteren Informationen zu den zugelassenen Pflanzenschutzmitteln entnehmen Sie im Bedarfsfall bitte den Empfehlungen zur Kirschessigfliege 2023.
Bienenschutz
Nach der Bienenschutzverordnung dürfen Pflanzenschutzmittel mit der Einstufung B1 (Bienengefährlich) nicht in von Bienen beflogenen Weinbergen eingesetzt werden (saftende Trauben, Honigtau, blühende Unkräuter). Aus diesem Grund sind blühende Begrünungen vor einem Insektizideinsatz zu mulchen und Insektizide erst nach der Beendigung des täglichen Bienenflugs (kurz vor Sonnenuntergang / kurz nach Sonnenuntergang) einzusetzen. Dies deckt sich auch mit den Hauptaktivitätsphasen der KEF. Bitte beachten Sie auch, dass bienengefährliche Pflanzenschutzmittel (B1) innerhalb eines Umkreises von 60 m um einen Bienenstand während des täglichen Bienenfluges nur mit Zustimmung des Imkers oder außerhalb der täglichen Flugzeit eingesetzt werden dürfen.
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