Rebschutzhinweis Heilbronn: freigestellte Traubenzone anstreben
Im aktuellen Rebschutzhinweis finden Sie Informationen zu den folgenden Themen: Kirschessigfliege, Umstrukturierung (UuU) 2024 und Bienenschutz.
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Allgemeine Situation
Durch die zum Teil warmen Nächte sowie durch das sommerliche Wetter haben die Trauben in der Reifeentwicklung einen deutlichen Fortschritt gemacht. Durch die Gewitterfront, diese schon gestern das Einzugsgebiet Heilbronn und Ludwigsburg durchzog, verabschiedet sich die beständige Hochdruckwetterlage. Im Kreis Ludwigsburg kam es vereinzelt zu leichtem Hagelfall. Anschließend folgen dann kühlere Temperaturen, welche aktuell mit 16 bis 24 °C gemeldet sind.
Durch die zum Teil sehr großen und kompakten Trauben wären größere Niederschlage, welche aktuell nicht gemeldet sind, in der Reifephase grundsätzlich auch etwas kritisch zu betrachten. Wünschenswert für die weitere Reifeentwicklung und die Gesunderhaltung der Trauben wäre eine trockene, sonnige, aber mäßig warme Witterung.
Durch das starke Beerenwachstum sowie die kompakten Trauben könnten bei wechselhafter Witterung Fäulnisprobleme zu erwarten sein. Aus diesem Grund ist zur Vorbeugung der Traubenfäule eine weitestgehend freigestellte Traubenzone anzustreben. Dies gilt es ebenso bei gefährdeten Sorten zu beachten, um einen möglichen Kirschessigfliegen-Befall vorzubeugen bezeihungsweise zu vermeiden.
Die Arbeiten in der Traubenzone sollten, sobald ein weichwerden beziehungsweise umfärben, der Beeren stattfindet, abgeschlossen sein. Um so Verletzungen, welche zu einer Erhöhung der Fäulnisgefahr führen, zu vermeiden. In späten Sorten wie beispielsweise beim Trollinger können händische Nacharbeiten zur Freistellung der Traubenzone in der nun folgenden kühleren Witterungsphase wieder durchgeführt werden.
In Vitimeteo-Monitoring (https://monitoring.vitimeteo.de/) können ab sofort die aktuellen Reifemessungen der LVWO Weinsberg eingesehen werden. Wählen Sie dazu unter dem Reiter „Klasse und Gruppe wählen“ „Messung/Reifemessung“ aus. Unter „Objekt wählen“ können dann die Parameter wie beispielsweise Mostgewicht, Äpfelsäure, Weinsäure, Gesamtsäure, pH-Wert und der NOPA-Wert eingesehen werden.
Kirschessigfliege (KEF)
Die Aktivität der KEF wurde durch die aktuell heißen Temperaturen ausgebremst. Die nun angekündigten moderaten Temperaturen könnten den Befallsdruck aber noch mal etwas ansteigen lassen. Insbesondere, wenn Niederschläge und feuchtere Bedingungen in den nächsten Wochen dazu kommen. Aktuell sind im Beratungsgebiet glücklicherweise nur sehr vereinzelt Weinberge mit nennenswertem KEF-Befall zu finden. Auch im VitiMonitoring zeigen sich in ganz Baden-Württemberg nur punktuell ansteigende Befallszahlen, insbesondere bei den frühen Rebsorten wie Acolon oder Dornfelder an den bekannt gefährdeten Standorten. Bei genauerer Betrachtung der befallenen Standorte bestätigt sich neben den bekannten Randeffekten (durch Wald, Hecken, et cetera) auch wieder einmal der Einfluss der weinbaulichen Kulturführung. Insbesondere bei mangelnder Entblätterung und in übermäßig wüchsigen Weinbergen zeigt sich verstärkter Befall, denn in diesen dunklen und schlecht belüfteten Bereichen halten sich die Tiere bevorzugt auf. Zudem ist in wüchsigen Beständen die Beerenhaut weniger widerstandsfähig und gleichzeitig hängen große, schwere Trauben übereinander. Verschärfend kommt in diesem Jahr noch der teilweise stärkere Oidiumbefall hinzu. Insbesondere bei vorhandenem Samenbruch können dann schnell auch weitere Probleme wie Essigbildung und Fruchtfliegenbefall auftreten.
Informationen zur tagesaktuellen KEF-Situation können Sie über die Plattform Vitimeteo-Monitoring abrufen: https://www.vitimeteo.de (? Monitoring ? bei Klasse „Probe/Bonitur“ die Gruppe „Schädling“ auswählen ? Objekt „KEF Eiablage Probe“ auswählen).
Grundsätzlich ist weiterhin zu beachten:
- Nur bei aktuell beginnendem Befall (Eiablage, Safttropfen, eingedellte Beeren mit schäumendem Inhalt) ist eine Behandlung in früh reifenden gefährdeten Sorten anzuraten. Rein vorbeugende Einsätze von Insektiziden sind nicht zielführend.
- Bei geplanten Behandlungen muss die Wartezeit zwingend eingehalten werden können. Es muss zumindest damit gerechnet werden, dass die bekannten Frühstarter-Sorten (zum Beispiel Acolon), je nach Produktionsziel schon ab KW 36 gelesen werden dürfen oder müssen.
- Bezüglich mittelfrüher oder auch später Rebsorten ist zu beachten, dass insbesondere nach dem allgemeinen Lesestart, wenn möglich, keine Pflanzenschutzmaßnahme mehr stattfindet.
- Jeder Bewirtschafter von Rebflächen muss das Befallsrisiko und damit auch die evtl. Durchführung einer Behandlung auf seinen Flächen selbst festlegen. Es sind unbedingt die an dem jeweiligen Standort vorherrschenden Bedingungen, wie beispielsweise Reife- und Gesundheitszustand der Anlage oder angrenzende Saum- bzw. Heckenstrukturen zu berücksichtigen. Generell sind geplante Behandlungen im Vorfeld mit den Vermarktungsbetrieben abzustimmen! Achten Sie auf die Hinweise ihres Vermarktungsbetriebes!
Alle weiteren Informationen zu den zugelassenen Pflanzenschutzmitteln entnehmen Sie im Bedarfsfall bitte den Empfehlungen zur Kirschessigfliege 2023.
Nach Rücksprache mit der LVWO Weinsberg wird eine generelle Behandlung der Frühsorten wie zum Beispiel Acolon, Dornfelder oder Regent aktuell nicht empfohlen. Jedoch ist es sinnvoll insbesondere in Randlagen und an bekannt gefährdeten Standorten die Situation genau zu beobachten und bei ersten festgestellten Symptomen eine Behandlung unter Berücksichtigung des Reifegrades und der einzuhaltenden Wartezeiten in Erwägung zu ziehen. Für Behandlungen in spät reifenden, gefährdeten Rebsorten wie zum Beispiel Trollinger ist es aktuell noch zu früh.
Bienenschutz
Nach der Bienenschutzverordnung dürfen Pflanzenschutzmittel mit der Einstufung B1 (Bienengefährlich) nicht in von Bienen beflogenen Weinbergen eingesetzt werden (saftende Trauben, Honigtau, blühende Unkräuter). Aus diesem Grund sind blühende Begrünungen vor einem Insektizideinsatz zu mulchen und Insektizide erst vor/nach der Beendigung des täglichen Bienenflugs (kurz vor Sonnenuntergang / kurz nach Sonnenuntergang) einzusetzen. Dies deckt sich auch mit den Hauptaktivitätsphasen der KEF. Beschädigte Beeren in den Weinbergen sind generell als Warnsignal zu werten. Bitte beachten Sie auch, dass bienengefährliche Pflanzenschutzmittel (B1) innerhalb eines Umkreises von 60 m um einen Bienenstand während des täglichen Bienenfluges nur mit Zustimmung des Imkers oder außerhalb der täglichen Flugzeit eingesetzt werden dürfen.
Umstrukturierung (UuU) 2024 – Anpassung der Fördersätze
Die Fördersätze für das laufende Antragsverfahren zur Umstrukturierung und Umstellung 2024 wurden in der vergangenen Woche angepasst. In allen Teilmaßnahmen wurde der Fördersatz um 1000€/ha erhöht. Zusätzlich wird die Pflanzung von pilzwiderstandsfähigen Rebsorten mit weiteren 1000€/ha bezuschusst.
Die Antragsfrist bleibt weiterhin der 31.08.2023.
Die genauen Fördersätze können Sie dem nachfolgenden Link entnehmen: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Umstrukturierung+Rebflaechen
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