Rebschutzhinweis Heilbronn: Biodiversität fördern
Im aktuellen Rebschutzhinweis finden Sie Informationen zu den folgenden Themen: Peronospora, Oidium, Ausbrecharbeiten und Stockaustriebe, FAKT- Maßnahme E11 „Herbizidfreie Bewirtschaftungssysteme in Dauerkulturen“, Einsatz von Injektor- oder Antidriftdüsen, Biodiversität, Umstrukturierung und Sonstiges und Mittelmenge. Beachten Sie bitte auch die angehängte Oidium- Bekämpfungsstrategie 2023.
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Allgemeine Situation
In den Wetterstationen wurden bei den zurückliegenden warmen Tagen Temperaturen bis zu 26 Grad erreicht. Dies kann in sehr exponierten Lagen auch noch überschritten worden sein. Das hat einen deutlichen Wachstumsschub verursacht. Auf den meisten Flächen sind drei bis vier Blätter entfaltet und zeigen eine Trieblänge von zehn cm auf. Lediglich ein paar Nachzügler- Flächen, vor allem Schwarzriesling, sind hier noch etwas zurück. In sehr exponierten Flächen, vor allem in terrassierten Steillagen, erreichen die Triebe bereits eine Länge von bis zu 20cm.
Die Gewitter und Regenereignisse seit Freitag haben glücklicherweise keine Hagelschäden verursacht. In Summe kamen in vielen Bereichen Mengen zwischen 30 und 50 Liter/m² zusammen. Teilweise auch als kräftiges Starkregenereignis. Aber nicht alle Gebiete wurden mit viel Regen bedacht, örtlich blieben größere Regenereignisse aus. Aufgrund des Entwicklungsstandes in vielen Flächen waren die Trefferwahrscheinlichkeiten zwar eher gering für eine Primärinfektion, jedoch lässt sie sich nicht sicher ausschließen.
Die Eisheiligen scheinen dieses Jahr glücklicherweise auszufallen. Die Wetterprognosen zeigen in den weiteren Aussichten keine kritischen Temperaturen. Somit können Frostruten, wo noch nicht geschehen, nun entfernt werden.
Peronospora
Die Niederschläge der vergangenen Tage machen eine Primärinfektion möglich. Aus Peronospora-Sicht kann daher eine erste Behandlung im Laufe der nächsten Woche eingeplant werden. Für spätere Lagen und Sorten genügt eine Behandlung auch noch nach dem Feiertag. Hierbei sind die aktuellen Wettervorhersagen zu beachten und möglichst vor den nächsten größeren Niederschlägen eine Behandlung zu setzen. Bei anstehenden Behandlungen genügt ein Kontaktfungizid wie zum Beispiel Delan WG, Folpan 80 WDG / Folpan 500 SC (Phomposis wird hier miterfasst) oder Polyram WG.
Oidium
Auch für Oidium haben die zurückliegenden feuchtwarmen Tage gute Entwicklungsbedingungen geboten. Aus anderen Anbaugebieten werden erste Zeigertriebe gemeldet. Eine erste Behandlung sollte insbesondere in Anlagen mit Vorjahresbefall mit Mehltau und in gefährdeten Anlagen im Umfeld von Problemflächen, ab dem drei- bis sechs-Blatt-Stadium eingeplant werden. Vor allem die neu geborenen Gescheine sollten dann einen ersten Schutz bekommen. Dies betrifft insbesondere Trollingeranlagen aufgrund seiner besonderen Anfälligkeit gegenüber Mehltau. Gegen Mehltau genügt bei der ersten Behandlung Netzschwefel. Wird gleich zu Beginn mit einem organischen Mittel gestartet, birgt dies die Gefahr, dass zum Ende der Saison die Resistenzstrategie nicht mehr eingehalten werden kann.
Für die meisten Anlagen passt der allgemeine Start der Pflanzenschutzmaßnahmen gegen Peronospora auch für die Oidiumbehandlung. In sehr exponierten Lagen und gefährdeten Flächen gibt Oidium als Leitkrankheit den Beginn der Behandlung vor.
Anlagen mit Vorjahresbefall bitte kontrollieren. Zeigertriebe sollten aus der Anlage entfernt werden. Bitte der Weinbauberatung melden, falls welche gefunden wurden.
Ausbrecharbeiten und Stockaustriebe
Ausbrecharbeiten können nun schnell und effektiv durchgeführt werden, da der notwendige Überblick im Drahtrahmen in diesem Stadium gut gegeben ist. Überzählige Triebe und Doppeltriebe lassen sich nun mit wenig Zeitaufwand entfernen.
Junganlagen und Zweijährige:
Bei gut gewachsenen jungen Stämmchen und vitalem Austrieb sollte von der Veredlungsstelle bis knapp unter demBiegdraht ausgebrochen werden. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt zum Entfernen der jungen Triebe. Längere Triebeführen zu unnötigen Wunden an den jungen Stämmchen. Schlechter gewachsene Reben, die keine fertigeStämmchenhöhe erreicht haben, werden bis zum oberen „Leitrieb“ ebenfalls ausgebrochen. Treiben die jungen zweijährigen Reben im oberen Stammkopfbereich nur unzureichend oder sehr gehemmt aus, sollte unten ein Sicherheitstriebfür möglicherweise neuen Stammaufbau erstmal belassen werden.
Stockaustriebe:
Für viele Flächen ist der optimale Einsatzzeitpunkt noch nicht erreicht. Wer diese Arbeit chemisch erledigen will, sollte den richtigen Zeitpunkt finden. Zuverlässig erfasst werden Stockaustriebe bei guter Benetzung bis zu einer Länge von maximal 15-20 cm. Ungünstige Windverhältnisse in dieser Zeit verursachen häufig Probleme. Wegen Abdriftgefahr und damit Symptomen an Nachbarweinstöcken sind Wind und Thermik zu beachten. Unbedingt auch abdriftarme Düsen und Spritzschirm verwenden. Zum Einsatz kommen die Mittel Beloukha, Quickdown oder Shark. Bitte beachten sie die Anwendungsbestimmungen zum Standjahr und die entsprechenden Sortenbeschränkungen.
FAKT- Maßnahme E11 „Herbizidfreie Bewirtschaftungssysteme in Dauerkulturen“
Bei Beantragung der FAKT- Maßnahme E11 „Herbizidfreie Bewirtschaftungssysteme in Dauerkulturen“ ist zu beachten, dass der Einsatz von Mitteln zur chemischen Entfernung von Stockaustrieben (zum Beispiel Shark, Quickdown, Beloukha) aufgrund der herbiziden Nebenwirkung nicht zulässig ist!
Einsatz von Injektor- oder Antidriftdüsen
Nutzen sie Injektor- oder Antidriftdüsen um eine unnötige Verdriftung des Sprühnebels zu verhindern. Ebenso ist auf die richtige Einstellung des Spritzdruckes (acht bis zehn bar), der Düsen und des Gebläses zu achten. Besonders bei den ersten Behandlungen mit wenig Laubwandfläche fällt dies besonders auf. In Schutzgebieten ist der Einsatz abdriftarmer Düsen verpflichtend vorgeschrieben (siehe IPS-Plus). Informationen wo sich Schutzgebiete befinden, finden sie im Kartendienst der LUBW.
Biodiversität
Zur Förderung der Biodiversität im Weinbau können Randbereiche und Vorgewende extensiv genutzt werden. Nicht jeder unbepflanzte Bereich muss akkurat abgemulcht werden. Hier lassen sich zum einen Zeit und Kosten senken und zum anderen ein positives Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit auf einfache Art und Weise erzeugen. Auch auf das alternierende Mulchen sei noch einmal hingewiesen. In vielen Betrieben ist dies bereits Standard und hat sich auf vielfältige Art und Weise bewährt. Diese Maßnahme ermöglicht es Zufluchtsflächen für Kleintiere während der Bearbeitung zu erhalten. Wird die Bodenbegrünung erst bearbeitet, nachdem die Pflanzen geblüht haben und Samen gebildet haben, fördert dies eine natürliche und typische Weinbergflora.
Umstrukturierung
- Beantragung der Auszahlung der Umstrukturierungsgelder bis spätestens 15. Mai im Rahmen des Gemeinsamen Antrags (FIONA)
- Änderungen zur beantragten Flächengröße können jederzeit bis zum Einreichen der Rechnung durchgeführt werden. Das Einreichen der Rechnung löst die vor Ort-Kontrolle aus.
- Nach Einreichen der Rechnung (spätestens bis 15.07.2023) muss die Maßnahme beendet sein, das heißt die Pflanzung beziehungsweise die Installation der Tropfbewässerung muss erfolgt sein
- Die Drahtrahmenverpflichtung gibt es nicht mehr.
Sonstiges und Mittelmenge
- Bei anstehenden Behandlungen ist der einfache Basisaufwand bei der Ermittlung der Mittelmenge zugrunde zu legen.
- Errossion bei offenen Böden: Zur Verhinderung von Abschwemmungen bei Starkregen sollten besonders unbegrünte Anlagen, überwiegend betrifft dies Junganlagen, mit einer Strohschicht versehen werden. Dadurch soll verhindert werden, dass Regentropfen direkt auf Bodenteilchen aufschlagen. Stroh bremst die Aufschlagsenergie der Regentropfen und ist mit am besten geeignet, Abschwemmungen zu vermeiden
- Gerätereinigung: Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe oder Reinigungsflüssigkeit in die Kanalisation oder in Oberflächengewässer gelangen.
- Arbeitsschutz: Achten sie darauf bei den nun einsetzten Pflanzenschutzmaßnahmen, dass erforderliche Schutzausrüstung in ausreichender Menge vorhanden ist.
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