
Start in die neue Saison
Im aktuellen Rebschutzhinweis finden Sie Informationen zu den folgenden Themen: Verwirrmethode Traubenwickler, Herbizide in Wasser- und Heilquellenschutzgebiete, freiwilliger Landtausch, Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln und Veranstaltungen.
von LRA HN erschienen am 05.03.2024Verwirrmethode Traubenwickler
Der Flugbeginn des Traubenwicklers ist ab einer Temperatursumme von etwa 900 Gradtagen (Kd) möglich. Aus heutiger Sicht kann ein Aushängen in den frühesten Lagen, je nach weiterer Wetterentwicklung am Wochenende vom 23. März erforderlich sein, in normalen sowie späteren Lagen am Osterwochenende. Zur regionalen Einschätzung des Aushängtermins finden Sie den aktuellen Stand der Temperatursummen auf Vitimeteo. Generell ist es besser, einige Tage zu früh als zu spät auszuhängen.
Seit diesem Jahr können Pheromone bereits vor der Stellung des Auszahlungsantrags ausgebracht werden. Darüber hinaus kann die Pheromonförderung im Weinbau ab dem Jahr 2024 auch mit der FAKT D2 Maßnahme „Ökolandbau – Einführung beziehungsweise Beibehaltung“ kombiniert werden. Der Auszahlungsantrag muss unverändert bis spätestens zum 15. Mai 2024 gestellt werden.
Die Beantragung von Fördermitteln zur Pheromonförderung ist an das korrekte Ausbringen der Ampullen gebunden. Es ist unbedingt sicherzustellen, dass beantragte Flächen auch tatsächlich ausgehängt sind. Dies gilt auch für Brachflächen (Schnüre oder Einzelpfählchen). Wenn Brachflächen nicht behängt sind, müssen diese aus dem Förderantrag gestrichen werden. Dies wird kontrolliert!
Herbizide in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten
Sofern Sie in Ihrem Betrieb Rebflächen bewirtschaften, die in WSG/ QSG Gebieten liegen und in diesem Jahr die Herbizide Select 240 EC beziehungsweise U46 M-Fluid verwenden möchten, beachten Sie das Anschreiben des Weinbauverbands Württemberg.
Wichtig: Melden Sie Ihre betroffene Anwendungsfläche unbedingt über den Link in diesem Dokument! Falls Sie eine Fläche zu viel gemeldet haben sollten, weil diese beispielsweise nun doch nur mechanisch bearbeitet werden soll, so stellt dies für Sie keinen Nachteil dar.
Freiwilliger Landtausch
Hier finden Sie Informationen zum Freiwilligen Landtausch. Dieses Verfahren eignet sich besonders für die Neuordnung von ländlichen Grundstücken auf schnelle und unkomplizierte Weise. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument. Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Kontaktdaten für den Landkreis Heilbronn gelten.
Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln
Pflanzenschutzmittel, deren Zulassung endet, unterliegen einer Aufbrauch- und Beseitigungsfrist, die in der Tabelle des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf der folgenden Seite angegeben ist.
https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/Beendete_PSM.html?nn=11030632
Veranstaltungen
Onlinetermine Weinbauverband Württemberg: Die Online-Seminare sind über die Ulmer Akademie buchbar unter https://www.ulmer-akademie.de/themen/weinbau/. Die Ulmer Akademie ist auch Ihr Ansprechpartner für diese Online-Serie. Mitglieder des Weinbauverbandes erhalten über einen Gutscheincode entsprechende Rabatte beziehungsweise die Veranstaltungen werden teilweise kostenfrei angeboten.
- 6. März 2024 (19.00 Uhr): Drohnen, Recyclingtechnik und Pflanzenschutzmittel (mit Sachkunde), Referenten: Markus Ullrich (LTZ Augustenberg), Johannes Wolf (LVWO)
- 27. März 2024 (19.00 Uhr): Gewinnung von Saisonarbeitskräften, Referent: Tanja Jasper (ZAV)
- 24. April 2024 (19.00 Uhr): Viti-Photovoltaik - Win-Win für Rebe und Winzer, Referent: Jona Pillatzke (WBI)
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