Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Württemberg | Sonderhinweis Rebschutzdienst

Förderungen und Termine

In diesem Sonderhinweis vom Rebschutzdienst Heilbronn finden Sie Informationen zu EU-Hilfen bei Frostschäden im Obst- und Weinbau 2024, Änderung GLÖZ 6-Auflagen, Förderung Ertragsversicherung im Obst- und Weinbau, Ausblick Förderung Pheromonverfahren ab 2025, Herbizideinsatz in Wasser- und Quellenschutzgebieten (WSG/QSG) 2025 sowie Terminhinweise.

von LRA HN erschienen am 27.12.2024
In diesem Sonderhinweis finden Sie Informationen zu verschiedenen Förderungen im Weinbau. © Julia Appel
Artikel teilen:

EU-Hilfen bei Frostschäden im Obst- und Weinbau 2024

Die Antragstellung zur EU-Frostbeihilfe für Wein- und Obstbaubetriebe ist noch bis zum Mittwoch, 8. Januar 2025 möglich. Die Antragsunterlagen sowie weitere Informationen zum Antragsverfahren sind unter folgendem Link zu finden: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Frostbeihilfe+2024

Änderung GLÖZ 6-Auflagen

Kürzlich sind Änderungen bei den GLÖZ-Standards beschlossen worden, die teilweise auch für den Weinbau relevant sind und am 1. Januar 2025 in Kraft treten: Für GLÖZ 6 (Mindestbodenbedeckung) verkürzt sich der Zeitraum der Mindestbodenbedeckung für Wein- und Obstbauflächen vom 15. November bis 31. Dezember. Tiefes Bearbeiten beziehungsweise bei einer Neuanlage (Bagger, Rigolen, Spatenmaschine etc.) ist somit ab 1. Januar wieder möglich.

Auch in bestehenden Anlagen wäre ein Umbruch der Gassenbegrünung ab diesem Zeitpunkt wieder erlaubt, wird aber dennoch aus fachlichen Gründen nur in wenigen Ausnahmefällen empfohlen. Zusätzlich zu den GLÖZ 6-Auflagen sind darüber hinaus in Problem- und Sanierungsgebieten die Auflagen der SchALVO einzuhalten.

Förderung Ertragsversicherung im Obst- und Weinbau

Für alle seitherigen Teilnehmenden am Förderprogramm und auch für potenzielle Neueinsteiger wurden vom MLR Stuttgart über den Förderwegweiser wichtige Informationen bereitgestellt. Diese sind insbesondere bei kürzlich abgeschlossenen Neuverträgen entsprechend zu beachten. Die Dokumente finden Sie über den nachfolgenden Link: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Ertragsversicherung+im+Obst-+und+Weinbau

Ausblick Förderung Pheromonverfahren ab 2025

Nach Informationen aus einem Schreiben an die Weinbauverbände vom 17. Dezember wird die Pheromonförderung für den Weinbau in Baden-Württemberg ab dem Jahr 2025 von bisher 100 Euro/ha auf dann 200 Euro/ha verdoppelt. Weitere Details zum Antragsverfahren folgen dann rechtzeitig im neuen Jahr.

Herbizideinsatz in Wasser- und Quellenschutzgebieten (WSG/QSG) 2025

Sofern Sie in Ihrem Betrieb Rebflächen in WSG/QSG bewirtschaften und dort im Jahr 2025 das Herbizid U46 M-fluid zum Einsatz kommen soll, beachten Sie bitte das Rundschreiben des Weinbauverbands Württemberg.

Terminhinweise

Online-Seminare vom Weinbauverband Württemberg: Die Online-Seminare sind über die Ulmer Akademie buchbar unter www.ulmer-akademie.de/themen/weinbau/. Die Ulmer Akademie ist auch Ihr Ansprechpartner für diese Online-Serie. Mitglieder des Weinbauverbandes erhalten über einen Gutscheincode entsprechende Rabatte beziehungsweise die Veranstaltungen werden teilweise kostenfrei angeboten.

Einführungskurs biologischer Weinbau vom 13. bis 17. Januar im Bildungshaus Kloster St. Ulrich. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bildungshaus-kloster-st-ulrich.de/de/kursangebot/kurs.php?kurs=2300&c=21

Bezirksversammlung Weinbauverband Württemberg: Alle Termine finden Sie hier.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren