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Württemberg: Rebschutzhinweis 2

Die neue Vegetationperiode beginnt

Im aktuellen Rebschutzhinweis finden Sie Informationen zu den folgenden Themen: allgemeine Situation, Oidium, Peronospora, Traubenwickler, Wildschäden, Zulassungshinweise sowie Sonstiges.

von Redaktion Quelle LRA HN erschienen am 30.04.2025
Der Austrieb der Reben ist in den meisten Anlagen bereits abgeschlossen. © Natalie Krampfl
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Nach einem ungewöhnlich trockenen Frühjahr beginnt nun die neue Vegetationsperiode. Am vergangenen Wochenende zeigte sich das Wetter typisch für den April: Regionale, teils kräftige Niederschläge brachten zwar eine gewisse Entspannung, blieben jedoch vielerorts nur ein Tropfen auf den heißen Stein – die Böden sind weiterhin trocken.

Die überdurchschnittlich sommerlichen Temperaturen von über 20 °C fördern das Rebwachstum und treiben die Vegetationsentwicklung spürbar voran. Der Austrieb ist in den meisten Anlagen abgeschlossen; das Rebstadium liegt aktuell überwiegend im Bereich des 2- bis 3-Blattstadiums. In frühen Lagen sowie bei Sorten wie Lemberger, Cabernet Dorsa oder Chardonnay sind bereits fünf bis sechs entfaltete Blätter sichtbar.

Vereinzelt treten derzeit auch Knospenschädlinge wie der Rhombenspanner und Erdraupen auf, die sichtbare Fraßschäden an jungen Knospen und Blättern verursachen. Aufgrund des raschen Wachstums haben sind sie jedoch nicht relevant.

Die kommenden Wochen werden entscheidend für die weitere Entwicklung der Reben sein. Die derzeit warmen Temperaturen in Kombination mit gelegentlichen Niederschlägen schaffen eigentlich günstige Bedingungen, laut aktueller Prognose ist jedoch ab dem Wochenende mit einem Temperaturrückgang auf etwa 15 °C zu rechnen. In der kommenden Woche dürfte sich die Entwicklung der Reben daher etwas moderater fortsetzen. Gleichzeitig bleibt das Risiko von Spätfrösten bestehen – insbesondere mit Blick auf die Eisheiligen Mitte Mai ist Vorsicht geboten. Eine verlässliche Prognose ist derzeit noch nicht möglich. Daher sollte mit dem Entfernen der Frostruten selbst in weit entwickelten Anlagen mindestens bis zur kommenden Woche gewartet werden.

Oidium

Mit dem fortschreitenden Austrieb nähert sich der optimale Zeitpunkt für die erste Behandlung gegen Oidium. Entscheidend für die Wahl des Behandlungsbeginns ist die Unterscheidung zwischen gefährdeten und weniger gefährdeten Anlagen, sogenannten Normal- und Befallslagen. Eine frühzeitige Behandlung ist vor allem in Anlagen mit Befall im Vorjahr sinnvoll – also dort, wo es bereits zu frühem Blattbefall und/oder stärkerem Traubenbefall gekommen ist. Auch Anlagen mit erhöhtem Risiko durch Lage oder Sorte zählen dazu.

In diesen Fällen sollte die erste Maßnahme ab dem 3-Blatt-Stadium erfolgen. Dieses Entwicklungsstadium ist vor allem in frühen Lagen und bei frühen Sortenerreicht. Als Mittel kommt Netzschwefel üblicherweise mit 3,6 bis 6 kg/ha (je nach Zulassung des einzelnen Produktes) zum Einsatz. In allen Rebanlagen, die nicht als Befalls- oder Sanierungsflächen eingestuft sind, kann mit der ersten Pflanzenschutzmaßnahme gegen Oidium noch bis zum 6-Blatt-Stadium gewartet werden. Dies gilt auch für Anlagen, die aktuell noch nicht das 3-Blatt-Stadium erreicht haben.

Sollte in Ihrem Betrieb bereits eine Behandlung notwendig sein, empfehlen sich nach aktueller Wetterprognose Freitag oder Samstag als geeignete Termine. Ab Samstagabend ist ein Wetterumschwung angekündigt: Die sommerlich-warmen Temperaturen weichen kühlerer Witterung mit Regen und vereinzelten Gewittern.

Weitere Hinweise zur Bekämpfungsstrategie sowie zur Unterscheidung zwischen Normal- und Befallslagen finden Sie auf der Homepage der LVWO Weinsberg.

Peronospora

An einzelnen Wetterstationen im Beratungsgebiet (beispielsweise Hessigheim) wurde in der vergangenen Woche eine Primärinfektion durch Peronospora aufgezeichnet, siehe Vitimeteo. Die Inkubationszeiten laufen zum Wochenende hin ab. Theoretisch wären bei geglückter Primärinfektion ab diesem Zeitpunkt dann in diesen Regionen auch Sekundärinfektionen möglich.

Aufgrund der grenzwertigen Bedingungen hinsichtlich der Niederschlagsmengen und Intensität bei gleichzeitig noch geringer Blattmasse wird das Risiko einer geglückten Infektion jedoch grundsätzlich als eher gering eingestuft. Abgesehen von möglichen lokalen Gewittern am Samstag und Sonntag sind momentan keine weiteren Niederschläge vorhergesagt. Eine flächendeckende Peronosporabehandlung wird daher auch in diesen Regionen nicht empfohlen.

Sollte in den kommenden Tagen eine Netzschwefelbehandlung gegen Oidium vorgesehen sein, kann ein Kontaktfungizid wie Delan WG (nur mit „alter“ Zulassung!) oder Folpan 80 WDG beigemischt werden. Für eine zusätzliche Wirkung gegen Phomopsis (Schwarzflecken) sind die höheren Aufwandmengen gemäß Gebrauchsanleitung zu beachten.

Traubenwickler

Der Flug des Bekreuzten Traubenwicklers befindet sich derzeit auf einem niedrigen Niveau, kann sich jedoch bei anhaltend warmem Wetter rasch verstärken. Der Einbindige Traubenwickler wurde bislang noch nicht beobachtet. Die aktuellen Fangzahlen können Sie über Vitimeteo einsehen.

Wildschäden

Achten Sie nach dem Austrieb der Reben besonders auf abgefressene oder abgerissene Triebe. Lemberger-Triebe stehen bei Rehen besonders hoch im Kurs, aber auch andere Sorten werden in gefährdeten Gebieten gerne angenommen. Um Schäden zu vermeiden, sollten vorbeugende Maßnahmen zur Vergrämung oder zur Verhinderung des Zugangs im Vordergrund stehen.

In Randbereichen kann das streifenförmige Ausbringen von Haarmehl-Pellets unter den Reben das Rehwild wirksam abschrecken. Ebenso kann beginnender Fraß durch eine Spritzung mit dem zugelassenen Schaf-Fett-Emulsions-Präparat TRICO gestoppt werden. Dafür sind 10 bis 15 l des Präparats auf 50 l Wasser anzuwenden. Es sollten maximal zwei Anwendungen in BBCH 13 bis BBCH 61 im Abstand von 28 bis 42 Tagen stattfinden. Weitere Möglichkeiten zur Verhinderung von Wildverbiss bieten Spritzungen mit „angefaultem“ Aminosol/Siapton oder Netzschwefel als Repellent.

Kommt es trotz aller Maßnahmen zu Schäden, müssen diese unmittelbar nach Bekanntwerden bei der Gemeindeverwaltung gemeldet werden, um gegebenenfalls Ersatzansprüche beim Jagdpächter geltend machen zu können. Die Meldung hat spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich oder zur Niederschrift zu erfolgen. Gütliche Einigungen und ausreichende Vergrämungsmaßnahmen sollten stets bevorzugt werden.

Zulassungshinweise

Das Pflanzenschutzmittel Roundup Future ist mit Bescheid vom 24. April 2025 durch das BVL für den Weinbau erneut zugelassen worden. Das Produkt darf ab sofort im Weinbau unter den geltenden Anwendungsbestimmungen eingesetzt werden.

Natriumbicarbonat, auch Natriumhydrogencarbonat genannt, wurde aus der Europäischen Liste der Grundstoffe gestrichen und hat in Deutschland seinen Status als Grundstoff verloren. Grund dafür ist die Verfügbarkeit eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels mit dem Produktnamen „NatriSan“. Damit ist ab sofort der Einsatz von Natriumbicarbonat bzw. Natriumhydrogencarbonat als Grundstoff im Weinbau verboten. Es besteht keine Aufbrauchfrist von Lagerbeständen.

Sonstiges

  • Anwendungsbestimmungen und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel – insbesondere zu den Themen Anwenderschutz und Bienenschutz – sind zu beachten.
  • Der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegrändern und Böschungen ist nicht zulässig.
  • Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Pflanzenschutzgerät.
  • Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe in die Kanalisation oder Oberflächengewässer gelangen.
  • Unvermeidbare Restmengen sollten mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnt und in einer Rebanlage ausgespritzt werden.
  • Beachten Sie die Dokumentationsverpflichtung des Pflanzenschutzes.

Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz und der persönlichen Schutzausrüstung, sind immer zu beachten.

Der nächste Rebschutzhinweis erfolgt am 7. Mai.

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