
Laubschnitt nach der Hitzeperiode
Im aktuellen Rebschutzhinweis finden Sie Informationen zu den folgenden Themen: allgemeine Situation, Kirschessigfliege (KEF), Umstrukturierung und Umstellung (UuU), Investitionsförderung von Maschinen und Geräten sowie Sonstiges.
von LRA HN erschienen am 15.08.2024Allgemeine Situation
Die Gewitterfront vom Dienstag, welche bis in die Nacht hinein anhielt, brachte lokal sehr unterschiedliche Niederschlagssummen zwischen fünf und 50 Litern. Durch die warmen Temperaturen hat die Traubenreife deutlich an Fahrt aufgenommen. Bei den Reifemessungen der LVWO Weinsberg wurden bei frühen Sorten wie dem Acolon bereits in dieser Woche Mostgewichte von 65 bis 70 °Oe gemessen. An empfindlichen Sorten wie beispielsweise dem Trollinger oder Riesling haben die hochsommerlichen Tage mit bis zu 37 °C zu Sonnenbrandschäden geführt, welche an den verkochten, röstlichbraunen Beeren zu erkennen sind. Ein Schutz vor Sonnenbrand ist aktuell nur indirekt über Blätter beziehungsweise überhängende Triebe, welche Schatten spenden, möglich. Der Laubschnitt sollte daher erst nach der Hitzeperiode erfolgen. Die Beerenhaut selbst hat keinerlei Kühlmöglichkeiten mehr durch eine Transpiration, da sämtliche Spaltöffnungen geschlossen sind.
Kirschessigfliege (KEF)
Das landesweite Beerenmonitoring bei den frühen rot färbenden Rebsorten ist inzwischen angelaufen. Auch in diesem Jahr wird das Monitoringsystem dankenswerterweise von einigen Rebschutzwarten auf regionaler Ebene durchgeführt. Die Ergebnisse der Bonituren sind im Internet unter https://monitoring.vitimeteo.de/ (bei Probe/Bonitur „Schädling“ auswählen - Objekt „KEF Eiablage Probe“) einzusehen und sorgen für einen schnellen Überblick der allgemeinen Situation. Erste Eiablagen wurden überregional bereits bei frühen Rotweinsorten festgestellt.
Die Eiablagezahlen bedürfen allerdings einer gewissen Interpretation, da es sich mitunter um besonders kritische Flächen mit Randeinflüssen (Hecken, Wald, …) handelt, sodass diese zwar für diesen Standort zutreffenden sind, jedoch nur bedingt auf andere Lagen übertragen werden können. Behalten Sie daher insbesondere die kritischen Anlagen der letzten Jahre im Auge, um gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen bezogen auf den Einzelstandort vornehmen zu können. Das Auszählen der örtlichen Köderfallen gibt einen Anhaltspunkt über die Flugaktivität, an den einzelnen Standorten, lässt aber keinen Schluss auf den aktiven Befall zu. Achten Sie daher auf die KEF-typische Eiablage und den Saftaustritt an den Beeren! Die Eiablage ist mithilfe einer guten Lupe beziehungsweise noch besser mit einem Binokular bei zehn- bis 15-facher Vergrößerung zu erkennen.
In den vorgelagerten Obstkulturen wird von einem anhaltend hohen Befallsdruck berichtet. Die heiße Witterung in dieser Woche hat die Entwicklung der KEF-Population sicherlich nur leicht ausgebremst. Daher bleibt auch die weitere Wetterentwicklung sicherlich ein spannender Punkt. Eine Pflanzenschutzbehandlung nach der regulären Abschlussspritzung ist in der Winzerschaft unbeliebt und sollte auch nur wohlüberlegt platziert werden. Sofern in gefährdeten Standorten eine Behandlung notwendig werden sollte, muss man sich über die richtige Strategie Gedanken machen.
- Mit Surround ist in diesem Jahr auch wieder ein Präparat mit repellenter (abschreckender) Wirkung zugelassen. Der Wirkstoff Aluminiumsilikat ist auf Kaolinbasis und besteht damit aus fein zermahlenen Gesteinsmehl. Das Mittel ist bienenungefährlich und stellt eine ökologisch sinnvolle Alternative in der KEF-Bekämpfung dar. Problematisch und erklärungsbedürftig ist lediglich die weiße Verfärbung der Trauben zu sehen. Daher sollte der geplante Einsatz immer mit dem Vermarktungsbetrieb abgestimmt werden und evtl. durch Hinweisschilder an der Fläche auf die nicht insektizide und bienenungefährlich Wirkung des Mittels hingewiesen werden.
- Bei Einsatz eines Insektizides (siehe Tabelle) muss immer gewährleistet sein, dass die Wartezeit eingehalten werden kann. Hier wird erst bei beginnenden Befallssymptomen (Eiablage, saftende Beeren) behandelt.
- Bei spät einsetzendem Befall ist es sinnvoll gar nicht zu behandeln und dem Gesundheitszustand und Reifegrad entsprechend die Lese vorzunehmen.
Weitere Hinweise zum Einsatz von Surround
Da das Produkt keine aktiven Bekämpfungssubstanzen enthält und eher als Repellent wirkt, ist der Einsatz nach einem festgestellten Befall durch die Kirschessigfliege nicht mehr zu empfehlen. Wichtig ist also die rechtzeitige Applikation des Mittels in die Traubenzone. Der Einsatz von Surround in den bekannt gefährdeten Flächen ist durchzuführen, sobald der Einflug der KEF in die Anlage festgestellt wurde. Dies ist meistens frühestens ab dem deutlichen Farbumschlag beziehungsweise ab einem Mostgewicht von 55 bis 60 °Oechsle der Fall. Die Aufwandmenge liegt bei 24 kg/ha in 400-500 Liter Wasser. Die Applikation erfolgt beidseitig in die abgetrocknete und gut entblätterte Traubenzone. Um ein Absetzten zu vermeiden, sollte mit laufendem Rührwerk gefahren werden.
Nach den Erfahrungen der letzten Jahre kann Surround dank der feinen Vermahlung des Kaolins mit der normalen Applikationstechnik ausgebracht werden. Soweit eine ausreichende Filterung über den Druckfilter gewährleistet ist, kann im Zweifel auch ohne Düsenfilter gearbeitet werden. Wenn der weiße Spritzbelag durch Regen abgewaschen wird, ist die Behandlung zu erneuern. Tankmischungen werden nicht empfohlen. Alle weiteren Informationen zur KEF hinsichtlich vorbeugender Maßnahmen und insbesondere auch zu den zugelassenen Produkten entnehmen Sie bitte den Empfehlungen zur Bekämpfung der Kirschessigfliege 2024.
Empfehlung: Sofern sich für die kommende Woche angekündigten moderaten Temperaturen mit entsprechender Luftfeuchte tatsächlich bewahrheiten, steigt die KEF-Gefahr für den Weinbau weiter an. Bei frühen Rotweinsorten sollte daher aktuell insbesondere an gefährdeten Standorten eine vorbeugende Behandlung mit dem Repellent Surround in Erwägung gezogen werden. Dagegen wird eine Insektizidbehandlung momentan nur bei tatsächlich festgestelltem Befall in der eigenen Fläche empfohlen. Sobald mehr Eiablagezahlen vorliegen und die Eiablagezahlen insgesamt eine zunehmende Tendenz zeigen, wird ein weiterer Hinweis erfolgen. Der Wirkungsgrad der chemischen Mittel kommt jedoch nicht an den Effekt der vorbeugenden Maßnahmen wie einer Entblätterung heran.
Hinweise zum Bienenschutz: Nach der Bienenschutzverordnung dürfen Pflanzenschutzmittel mit der Einstufung B1(Bienengefährlich) nicht in von Bienen beflogenen Weinbergen eingesetzt werden (saftende Trauben, Honigtau, blühende Unkräuter). Daher blühende Begrünungen vor einem Insektizideinsatz mulchen und Insektizide erst vor/nach Beendigung des täglichen Bienenflugs (kurz vor Sonnenuntergang /kurz nach Sonnenuntergang) einsetzen. Dies deckt sich auch mit den Hauptaktivitätsphasen der KEF. Beschädigte Beeren in den Weinbergen sind generell als Warnsignal zu werten. Weiter bitten wir zu beachten, dass bienengefährliche Pflanzenschutzmittel (B1) innerhalb eines Umkreises von 60 m um einen Bienenstand entweder während des täglichen Bienenfluges nur mit Zustimmung des Imkers oder außerhalb der täglichen Flugzeit eingesetzt werden.
Umstrukturierung und Umstellung (UuU)
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zum Antrag auf Umstrukturierung und Umstellung (UuU) 2025. Neben weiteren Informationen zum Antragsverfahren finden Sie dort auch die einzureichenden Antragsformulare. Bitte die Antragsfrist zum 31. August beachten!
Investitionsförderung von Maschinen und Geräten
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat seine Richtlinie zur Investitionsförderung von Maschinen und Geräten zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen in Agrarlandschaften im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz veröffentlicht und gleichzeitig das Interessensbekundungsverfahren eröffnet.
Interessensbekundungen können in der Zeit vom 22. Juli 2024 bis 19. August 2024 abgegeben werden. Es ist nach derzeitigem Stand nicht davon auszugehen, dass 2024 ein weiteres Interessenbekundungsverfahren eröffnet wird.
Förderfähige Maschinen entnehmen Sie bitte der vom BMUV und der Rentenbank aufgelegten Positivliste. Darin enthalten sind momentan unter anderem Mulchgeräte mit Mähscheiben, Mulchgeräte mit Stammputzern oder auch Unterstockbürstengeräte. Um am Interessensbekundungsverfahren teilnehmen zu können, ist eine Registrierung bei der Rentenbank erforderlich. Die Abwicklung erfolgt komplett über die Rentenbank. Alle Informationen zum Programm finden Sie unter: https://www.rentenbank.de/zuschussprogramme/ank-nabo/.
Sonstiges
- Der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegränder und Böschungen ist nicht zulässig!
- Brenneseln jetzt stehen lassen. Überträgerzikaden werden durch die Entfernung ihrer Wirtspflanze (zum Beispiel Brennnesseln) gezwungen, andere Pflanzen, zum Beispiel die Rebe anzufliegen.
- Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Pflanzenschutzgerät.
- Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe in die Kanalisation/Oberflächengewässer gelangen.
- Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen!
- Dokumentationsverpflichtung des Pflanzenschutzes beachten.
Der nächste Rebschutzhinweis erfolgt bei Bedarf.
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