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Württemberg | Rebschutzhinweis 18

Sonnenbrandschäden möglich

Im aktuellen Rebschutzhinweis finden Sie Informationen zu den folgenden Themen: allgemeine Situation, Pflanzenschutz, Versuchstag der LVWO Weinsberg, Umstrukturierung und Umstellung (UuU), Investitionsförderung von Maschinen und Geräten sowie Sonstiges.

von LRA HN erschienen am 24.07.2024
Bei frühen Sorten beginnt bereits die Färbung. © Natalie Krampfl
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Allgemeine Situation

Das Wetter bleibt weiterhin wechselhaft. Die Temperaturen für diese sowie die kommende Woche werden sich zwischen 21 und 28 Grad bewegen. Aufgrund der vorangeschrittenen Entwicklung können an heißen und strahlungsintensiven Tagen Sonnenbrandschäden auftreten, da im Gegensatz zu den trockenen Jahren die Trauben nicht so abgehärtet sind. Bei frühen Sorten wie beispielsweise Acolon oder Regent beginnt bereits die Färbung. Laubschnitt und beabsichtigte Entblätterungsmaßnahmen sollten daher an die Witterungssituation angepasst werden.

Pflanzenschutz

In nicht frostgeschädigten Anlagen ist die Abschlussbehandlung bis spätestens 10. August einzuplanen. Für die verbleibenden Behandlungen sollten ab sofort nur noch Mittel mit einer Wartezeit von maximal 35 Tagen eingesetzt werden. Sofern nach dem 10. August in geschädigten Anlagen mit entsprechender Ertragserwartung aus Trauben der zweiten Generation noch Behandlungen durchgeführt werden, sollte dies aus Rückstandsgründen bevorzugt mit unkritischen Produkten wie Kupfer und Bicarbonaten erfolgen. Bei aktuell anstehenden Behandlungen wird im Allgemeinen die vierfache Basisaufwandmenge empfohlen. Bei Produkten, die nach dem Laubwandflächenmodell (LWF) zugelassen sind, beachten Sie bitte die Hinweise aus dem Infoblatt der LVWO Weinsberg. Die Vorgaben der Absatzorganisationen hinsichtlich der Mittelwahl und Terminierung bei den verbleibenden Behandlungen sind verpflichtend einzuhalten.

Aufgrund der wechselhaften Witterungsbedingungen kann in Stiellähme empfindlichen Sorten und Lagen der vorbeugende Einsatz eines magnesiumhaltigen Blattdüngers wie zum Beispiel Bittersalz (dreiprozentig) oder Präparate auf Basis von Magnesiumoxid (zum Beispiel Lebosol Magnesium 400 SC, Folicin Mg plus) sinnvoll sein. Hierbei unbedingt die Anwendungsempfehlung (Gebrauchsanleitung) in Kombination mit Pflanzenschutzmitteln beachten.

Peronospora

Die Beeren sind im aktuellen Stadium kaum noch anfällig für Infektionen. Somit schützen die letzten Behandlungen insbesondere das Laub vor neuen Infektionen. Um Resistenzen vorzubeugen, sollten nun ausschließlich Kontaktmittel zum Einsatz kommen. Daher wird für die nächste anstehende Behandlung bevorzugt ein reines Kontaktfungizid mit kurzer Wartezeit wie zum Beispiel Folpan 80 WDG beziehungsweise Folpan 500SC empfohlen.

Auch in Anlagen mit sporulierendem Befall sollten entsprechende Produkte mit spezifischem Wirkmechanismus nur noch in absoluten Ausnahmefällen, wie zum Beispiel nach Hagelschlag, eingesetzt werden. Darunter fallen alle Kurativprodukte beziehungsweise auch die tiefenwirksamen Mittel. Auch Produkte auf Basis der phosphorigen Säure werden jetzt nicht mehr empfohlen.

Bei überwiegend gesunden Anlagen können die letzten beiden Spritzungen alternativ auch mit Kupferpräparaten durchgeführt werden. Zum Einsatz kommen dann zum Beispiel Funguran progress (350 g/kg Reinkupfer), Cuprozin Progress (250 g/l Reinkupfer) oder Coprantol Duo (280 g/kg Reinkupfergehalt). Bei Kupferprodukten mit dem Wirkstoff Kupferoxychlorid ist bei Ware mit der neuen Zulassungsnummer die entsprechende B1-Auflage (bienengefährlich!) zu beachten.

Zur Reduzierung von Kupfereinträgen in Weinbergsböden können die eingesetzten Mengen entsprechend dem Befallsdruck beziehungsweise dem Gesundheitszustand der Anlagen angepasst werden. Es wird daher im Allgemeinen eine Reinkupfermenge von circa 200-300 g/ha empfohlen.

Oidium

Weiterhin wird über Einzelbeerenbefall berichtet. Vor allem dort und in Anlagen, die bereits leichten Befall gezeigt haben, ist daher nochmals eine gute Kontrolle anzuraten, damit sich der Befall nicht unbeobachtet ausbreiten kann! Dies gilt auch für Anlagen, in denen bereits Stoppbehandlungen mit Bicarbonaten gefahren wurden.

In Befallsanlagen sollten resistenzgefährdete Produkte nicht mehr eingesetzt werden. Hier sollten Bicarbonatprodukte wie Vitisan + Netzmittel beziehungsweise Kumar zum Einsatz kommen. Die Backpulverstrategie kann im Sinne der Pflanzenschutzreduktion auch in befallsfreien Beständen zum Einsatz kommen. Bicarbonate nicht auf feuchte Laubwände behandeln!

In unkritischen Anlagen kann ein reines Azolpräparate wie Topas beziehungsweise Sarumo (nur bis Ende Traubenschluss BBCH 79) eingesetzt werden. Sofern noch zwei organische Behandlungen anstehen, können jetzt in unkritischen Beständen auch Mittel wie Vivando oder Kusabi (Empfehlung: max. einmaliger Einsatz der Wirkstoffgruppe „K“ pro Saison) zum Einsatz kommen.

Wichtig: Beachten Sie bei Ihrer Mittelplanung, dass azolhaltige Produkte (Resistenzbuchstabe „G“) insgesamt maximal viermal pro Saison ausgebracht werden sollen!

Kirschessigfliege (KEF)

Aus Obstkulturen wird von einem hohen Befallsdruck berichtet. Dies ist aufgrund der vergangenen Witterung auch nicht weiter verwunderlich. Sollten diese Bedingungen auch im August anhalten, könnte es während der Reife auch im Weinbau zu einem entsprechenden Befallsdruck in gefährdeten Rebsorten kommen. Für eine genaue Risikoeinschätzung für den Weinbau ist es derzeit allerdings noch deutlich zu früh.

Als vorbeugende Maßnahme ist es daher wichtig, vor allem in befallsgefährdeten Sorten (zum Beispiel Acolon, Regent, Portugieser, Dornfelder und Trollinger) die Traubenzone entsprechend luftig und die Begrünungen kurzzuhalten. Ebenso sollten erforderliche ertragsregulierende Maßnahmen im Idealfall vor dem Farbumschlag erfolgen.

Der Einflug der KEF in die Rebanlagen kann mittels Köderfallen (Mischung aus naturtrübem Apfelessig und Wasser im Verhältnis 1:1) überwacht werden, allerdings lassen die Fallenfänge generell keine Rückschlüsse auf die Eiablage und eine eventuelle Behandlungsnotwendigkeit zu. Ab voraussichtlich Mitte August startet dann das KEF-Monitoring durch die Rebschutzwarte und die Weinbauanstalten. Informationen zu Fangzahlen und evtl. Eiablagen sind dann zu gegebener Zeit über Vitimeteo-Monitoring einzusehen.

Für eine mögliche Bekämpfung stehen nach aktuellem Stand die Mittel Minecto One, Mospilan SG und SpinTor zur Verfügung. Zusätzlich hat das Kaolinpräparat Surround eine Notfallzulassung im Zeitraum bis zum 28. Oktober 2024 erhalten. Ob und wann eine Bekämpfung eventuell notwendig ist, wird in einem gesonderten Hinweis mitgeteilt werden.

Versuchstag der LVWO Weinsberg

Am 2. August 2024 findet der Pflanzenschutzversuchstag der LVWO Weinsberg statt. Von 10.00 bis 16.00 Uhr haben Fachbesucher sowie die interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich am Versuchsstandort „Grabenäcker“ über die aktuellen Versuchstätigkeiten des Referats Weinbau und Rebschutz der LVWO Weinsberg zu informieren. Praxisrelevante Themen wie beispielsweise Versuche im Pflanzenschutz, zur Mittelreduktion, zur Applikationstechnik oder auch zum Thema Spätfrost werden vorgestellt. Eine Vorführung der Spritzdrohne wird es zudem auch geben. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der LVWO Weinsberg.

Umstrukturierung und Umstellung (UuU)

Die Antragsformulare für die Umstrukturierung 2025 stehen nun zum Download bereit. Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zum Antrag auf Umstrukturierung und Umstellung (UuU) 2025. Neben weiteren Informationen zum Antragsverfahren finden Sie dort auch die einzureichenden Antragsformulare. Bitte die Antragsfrist zum 31. August beachten!

Investitionsförderung von Maschinen und Geräten

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat seine Richtlinie zur Investitionsförderung von Maschinen und Geräten zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen in Agrarlandschaften im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz veröffentlicht und gleichzeitig das Interessenbekundungsverfahren eröffnet.

Interessensbekundungen können in der Zeit vom 22. Juli 2024 bis 19. August 2024 abgegeben werden. Es ist nach derzeitigem Stand nicht davon auszugehen, dass 2024 ein weiteres Interessenbekundungsverfahren eröffnet wird.

Förderfähige Maschinen entnehmen Sie bitte der vom BMUV und der Rentenbank aufgelegten Positivliste. Darin enthalten sind momentan unter anderem Mulchgeräte mit Mähscheiben, Mulchgeräte mit Stammputzern oder auch Unterstockbürstengeräte.

Um am Interessenbekundungsverfahren teilnehmen zu können, ist eine Registrierung bei der Rentenbank erforderlich. Die Abwicklung erfolgt komplett über die Rentenbank. Alle Informationen zum Programm finden Sie unter https://www.rentenbank.de/zuschussprogramme/ank-nabo/.

Sonstiges

  • Der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegränder und Böschungen ist nicht zulässig!
  • Brenneseln jetzt stehen lassen. Überträgerzikaden werden durch die Entfernung ihrer Wirtspflanze (zum Beispiel Brennesseln) gezwungen, andere Pflanzen, zum Beispiel die Rebe anzufliegen.
  • Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Pflanzenschutzgerät.
  • Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe in die Kanalisation/Oberflächengewässer gelangen.
  • Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen!
  • Dokumentationsverpflichtung des Pflanzenschutzes beachten.

Der nächste Rebschutzhinweis erscheint am 31. Juli 2024.

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