
Gute Bedingungen für die Reifeentwicklung
Im aktuellen Rebschutzhinweis finden Sie Informationen zu den folgenden Themen: allgemeine Situation, Pflanzenschutz, Versuchstag der LVWO Weinsberg, Umstrukturierung und Umstellung (UuU), Investitionsförderung von Maschinen und Geräten sowie Sonstiges.
von LRA HN erschienen am 31.07.2024Allgemeine Situation
Wie sich ein Hochsommer mit Temperaturen über 30 Grad und intensiver Sonneneinstrahlung anfühlt, durften wir seit Beginn der Woche erfahren. Ab morgen werden sich die Temperaturen dann zwischen 24 und 27 Grad bewegen. Leichte Gewitter mit Regenschauern sind für Donnerstag und Freitag angekündigt. Anschließend geht es trocken und warm weiter, womit gute Bedingungen für die Reifeentwicklung gegeben sind.
Zum Teil sind schon verfärbte Trauben zu erkennen. Das Teilen der Trauben sollte spätestens bis zum Reifebeginn, also dem Weichwerden beziehungsweise der beginnenden Färbung, abgeschlossen werden. Eine wichtige Voraussetzung für den Einsatz des Vollernters ist ein begrünter, tragfähiger Boden. Von Bodenbearbeitungsmaßnahmen wird bei der aktuell meist ordentlichen Wasserversorgung abgeraten. Das Unterlassen der Bodenbearbeitung trägt zudem zur Vermeidung eines größeren Stickstoffschubs bei.
Vorgeschriebene Einsaaten in Problem- und Sanierungsgebieten sollten (sofern keine ausreichende Naturbegrünung vorhanden ist) in Verbindung mit einer ganz flachen Bearbeitung durchgeführt werden. Informationen zum Thema Einsaaten können Sie auch der vom WBI Freiburg herausgegebenen Broschüre „Einsaaten im Weinbau“ entnehmen. Diese finden Sie auf der Internetseite des WBI Freiburg.
Pflanzenschutz
Die Abschlussbehandlung ist in nicht frostgeschädigten Anlagen spätestens bis zum 10. August einzuplanen. Aktuell sollten nur noch Mittel mit einer Wartezeit unter 35 Tagen eingesetzt werden. Sofern nach dem 10. August in geschädigten Anlagen mit entsprechender Ertragserwartung aus Trauben der zweiten Generation noch Behandlungen durchgeführt werden, sollte dies aus Rückstandsgründen bevorzugt mit unkritischen Produkten wie Kupfer und Bicarbonaten erfolgen. Die Vorgaben der Absatzorganisationen hinsichtlich der Mittelwahl und Terminierung bei den verbleibenden Behandlungen sind verpflichtend einzuhalten.
In weitestgehend befallsfreien und unkritischen Beständen kann grundsätzlich überlegt werden, lediglich den Laubwandbereich oberhalb der Traubenzone zu behandeln. Neben der Mittel- und Kosteneinsparung reduziert diese Maßnahme auch die Rückstände auf den Trauben. Junganlagen ohne Trauben sind wegen der Gefahr von Blattperonospora bis Anfang September weiterzubehandeln, um möglichst lange gesundes und aktives Laub für eine gute Holzreife zu erhalten. Dort können weiterhin Netzschwefel plus ein Kontaktmittel und bei stärkerem Zuwachs auch in Kombination mit einem Produkt auf Basis phosphoriger Säure beziehungsweise Delan Pro eingesetzt werden.
Peronospora
Um Resistenzen vorzubeugen, sollten ausschließlich Kontaktmittel zum Einsatz kommen. Daher wird, sofern nochmals organisch behandelt wird, bevorzugt ein reines Kontaktfungizid mit kurzer Wartezeit wie zum Beispiel Folpan 80 WDG beziehungsweise Folpan 500SC empfohlen.
Für die Abschlussbehandlung kann mit Blick auf die Rückstandssituation im Sinne der Pflanzenschutzreduktion bevorzugt eine Behandlung mit Kupferpräparaten (mit Wartezeit 21 Tage) durchgeführt werden. Durch eine Kupferbehandlung wird als positiver Nebeneffekt eine Wirkung hinsichtlich des Oidium-Blattbefalls erzielt, dies ist durch Versuche der Weinbauanstalten belegt. Zum Einsatz kommen dann zum Beispiel Airone SC (272 g/L Reinkupfer), Coprantol Duo (280 g/kg Reinkupfergehalt), Cuprozin Progress (250 g/L Reinkupfer) oder Funguran progress (350 g/kg Reinkupfer). Bei Kupferprodukten mit dem Wirkstoff Kupferoxychlorid ist bei Ware mit der neuen Zulassungsnummer die entsprechende B1-Auflage (bienengefährlich!) zu beachten. Zur Reduzierung von Kupfereinträgen in Weinbergsböden können die eingesetzten Mengen entsprechend dem Befallsdruck bzw. dem Gesundheitszustand der Anlagen angepasst werden. Es wird daher im Allgemeinen eine Reinkupfermenge von circa 200-300 g/ha empfohlen.
Oidium
In Befallsanlagen sollten resistenzgefährdete Produkte nicht mehr angewendet werden. Hier sollten Bicarbonatprodukte wie Vitisan + Netzmittel beziehungsweise Kumar zum Einsatz kommen. Die Backpulverstrategie kann im Sinne der Pflanzenschutzreduktion auch in befallsfreien Beständen zum Zug kommen. Bicarbonate nicht auf feuchte Laubwände behandeln! In unkritischen Anlagen kann ein reines Azolpräparat wie Topas (Wartezeit 35 Tage) beziehungsweise Sarumo (Wartezeit 28 Tage, nur bis Ende Traubenschluss BBCH 79) eingesetzt werden. Wo von Seiten des Vermarktungsbetriebes erlaubt, könnte auch bei der Kupfer-Abschlussbehandlung ein Azolpräparat beziehungsweise ein Bicarbonat zugesetzt werden, dies bewirkt in erster Linie einen Schutz vor Spätbefall an den Blättern.
Wichtig: Beachten Sie bei Ihrer Mittelplanung, dass azolhaltige Produkte (Resistenzbuchstabe „G“) insgesamt maximal viermal pro Saison ausgebracht werden sollen!
Kirschessigfliege
Für eine genaue Risikoeinschätzung für den Weinbau ist es derzeit noch deutlich zu früh. Nähere Informationen zum Thema Kirschessigfliege können Sie dem Rebschutzhinweis Nr. 18 sowie der Broschüre für die KEF-Bekämpfung 2024 entnehmen.
Versuchstag der LVWO Weinsberg
Am kommenden Freitag, den 02. August 2024, findet der Pflanzenschutzversuchstag der LVWO Weinsberg statt. Von 10.00 bis 16.00 Uhr haben Fachbesucher sowie die interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich am Versuchsstandort „Grabenäcker“ über die aktuellen Versuchstätigkeiten des Referats Weinbau und Rebschutz der LVWO Weinsberg zu informieren. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der LVWO Weinsberg.
Umstrukturierung und Umstellung (UuU)
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zum Antrag auf Umstrukturierung und Umstellung (UuU) 2025. Neben weiteren Informationen zum Antragsverfahren finden Sie dort auch die einzureichenden Antragsformulare. Bitte die Antragsfrist zum 31. August beachten!
Investitionsförderung von Maschinen und Geräten
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat seine Richtlinie zur Investitionsförderung von Maschinen und Geräten zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen in Agrarlandschaften im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz veröffentlicht und gleichzeitig das Interessensbekundungsverfahren eröffnet. Interessensbekundungen können in der Zeit vom 22. Juli 2024 bis 19. August 2024 abgegeben werden. Es ist nach derzeitigem Stand nicht davon auszugehen, dass 2024 ein weiteres Interessenbekundungsverfahren eröffnet wird.
Förderfähige Maschinen entnehmen Sie bitte der vom BMUV und der Rentenbank aufgelegten Positivliste. Darin enthalten sind momentan unter anderem Mulchgeräte mit Mähscheiben, Mulchgeräte mit Stammputzern oder auch Unterstockbürstengeräte. Um am Interessensbekundungsverfahren teilnehmen zu können, ist eine Registrierung bei der Rentenbank erforderlich. Die Abwicklung erfolgt komplett über die Rentenbank. Alle Informationen zum Programm finden Sie unter https://www.rentenbank.de/zuschussprogramme/ank-nabo/.
Sonstiges
- Der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegränder und Böschungen ist nicht zulässig!
- Brenneseln jetzt stehen lassen. Überträgerzikaden werden durch die Entfernung ihrer Wirtspflanze (zum Beispiel Brennnesseln) gezwungen, andere Pflanzen, zum Beispiel die Rebe anzufliegen.
- Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Pflanzenschutzgerät.
- Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe in die Kanalisation/Oberflächengewässer gelangen.
- Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen!
- Dokumentationsverpflichtung des Pflanzenschutzes beachten.
Dies ist der letzte regelmäßige Rebschutzhinweis für die Saison 2024. Der nächste Rebschutzhinweis erfolgt bei Bedarf.
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