
Deutlicher Wachstumsschub
Im aktuellen Rebschutzhinweis finden Sie Informationen zu den folgenden Themen: allgemeine Situation, Pflanzenschutz, Applikationstechnik, Ausbrecharbeiten, FAKT-Maßnahme E 11, Biodiversität, Gemeinsamer Antrag sowie Sonstiges.
von Redaktion Quelle LRA HN erschienen am 08.05.2025Allgemeine Situation
In der vergangenen Woche wurden an den Wetterstationen Temperaturen von bis zu 28?°C gemessen – in besonders exponierten Lagen dürfte dieser Wert stellenweise sogar überschritten worden sein. Die anhaltende Wärme hat einen deutlichen Wachstumsschub ausgelöst: Auf den meisten Flächen sind mittlerweile vier bis fünf Blätter entfaltet. Nur in späteren Lagen, insbesondere beim Schwarzriesling, zeigt sich die Entwicklung noch etwas verzögert. In sehr warmen und sonnenexponierten Bereichen, vor allem in terrassierten Steillagen, haben die Triebe bereits das Entwicklungsstadium BBCH 18 erreicht.
Die Gewitter und Regenfälle am vergangenen Wochenende blieben glücklicherweise ohne Hagelschäden. Insgesamt wurden vielerorts zwischen 20 und 30?l/m² Niederschlag registriert, teils in Form kräftiger Starkregenereignisse.
Die aktuellen Wetterprognosen deuten bislang nicht auf kritische Temperaturen hin, sodass die Eisheiligen in diesem Jahr voraussichtlich glimpflich verlaufen. Dennoch ist eine gewisse Vorsicht geboten – insbesondere in Tallagen empfiehlt es sich, die Frostruten vorerst noch stehenzulassen.
Pflanzenschutz
Oidium
Oidium bleibt in gefährdeten Lagen weiterhin Leitkrankheit. In vielen dieser Anlagen wurde bereits eine erste Behandlung durchgeführt. Der nächste Spritztermin sollte entsprechend dem Neuzuwachs von etwa zwei bis drei Blättern eingeplant werden. Grundsätzlich verhindern die aktuell kühlen Temperaturen eine optimale Entwicklung des Oidiumpilzes. Allerdings wurden Zeigertriebe in anfälligen Sorten wie Cabernet Dorsa, Dornfelder und auch in Lembergerbeständen festgestellt. Daher ist es ratsam, die Rebanlagen im Rahmen anstehender Ausbrecharbeiten – insbesondere bei Sorten wie Cabernet Dorsa, Kerner oder Dornfelder – gezielt auf entsprechende Symptome zu kontrollieren. Zeigertriebe stellen eine erhebliche Infektionsquelle dar und sollten deshalb umgehend entfernt werden.
An einem bekannten Problemstandort wurde zudem früher Blattbefall beobachtet – teils in den gleichen Anlagen, die bereits im vergangenen Jahr von Spätbefall betroffen waren. Eine intensive Kontrolle ist daher besonders wichtig, da frühe Befallssymptome häufig schwer zu erkennen sind. Zur Unterstützung bietet die Hochschule Geisenheim auf ihrer Website hilfreiche Abbildungen unter dem Stichwort „Schadbilder im Weinbau“ an.
Sofern noch nicht geschehen ist ein Behandlungsstart in dieser Woche in empfindlichen und weit entwickelten Sorten (wie Trollinger, Dornfelder, Cabernet Dorsa, Lemberger) anzuraten. In der Regel kommt Netzschwefel zum Einsatz, in einer Aufwandmenge von 3,6 bis 6 kg/ha – abhängig von der Zulassung des jeweiligen Produkts. Für einen vollständigen Schutz ist die Kombination mit einem Peronospora-Kontaktfungizid zu empfehlen.
In bereits weiter entwickelten Befallslagen, in denen eine zweite Behandlung ansteht, kann aufgrund des erwarteten Wachstumsfortschritts zusätzlich ein organisches Fungizid eingesetzt werden. Bevorzugt werden hier Präparate wie Prosper Tec oder Spirox, alternativ auch Talendo oder Dynali.
Weitere Hinweise zur Bekämpfungsstrategie sowie zur Unterscheidung zwischen Normal- und Befallslagen finden Sie auf der Homepage der LVWO Weinsberg.
Peronospora
Die Niederschläge am vergangenen Wochenende haben im Beratungsgebiet erste Primärinfektionen ausgelöst. Laut dem Prognosemodell VitiMeteo ist aufgrund der derzeit kühleren Witterung mit einem Abschluss der Inkubationszeit bis etwa Mitte nächster Woche zu rechnen.
Für eine effektive Peronospora-Bekämpfung ist es wichtig, eine Pflanzenschutzmaßnahme rechtzeitig – also noch vor dem nächsten nennenswerten Niederschlagsereignis – einzuplanen, um mögliche Sekundärinfektionen zu verhindern. Derzeit deuten die Wetterprognosen jedoch noch nicht auf solche Regenereignisse hin. Weshalb aktuell nach Betrachtung der Peronosporasituation eine Behandlung in der kommenden Woche genügt. Für die anstehenden Behandlungen reicht der Einsatz eines Kontaktfungizids aus. Empfohlen werden beispielsweise Folpan 80 WDG / Folpan SC oder Delan WG (nur mit „alter“ Zulassung!)
Schadmilben
Vor allem bei der Rebsorte Riesling treten gelegentlich verstärkt Symptome der Pockenmilbe auf. Aus den Vorjahren ist jedoch bekannt, dass daraus in der Regel keine wirtschaftlich relevanten Schäden resultieren. Die Auswirkungen sind überwiegend optischer Natur und haben meist keinen Einfluss auf Qualität oder Ertrag. Auch Befall durch Rote Spinne und Kräuselmilben ist vereinzelt in Weinbergen zu beobachten, insbesondere in Junganlagen. Durch das bevorstehende Längenwachstum der Reben sowie den Einsatz von Netzschwefel im Rahmen der Oidiumbehandlung wird der Milbenbefall überwiegend verwachsen.
Applikationstechnik
Bei den ersten Pflanzenschutzmaßnahmen ist besonders auf eine optimale Applikationstechnik in Bezug auf Abdrift zu achten. In Schutzgebieten ist im Rahmen des Integrierten Pflanzenschutz Plus (IPS plus) der Einsatz von abdriftarmen Düsen verpflichtend vorgeschrieben. Grobtropfige und abdriftarme Düsen in Verbindung mit dem optimalen Spritzdruck (8 bis 10 bar) sowie der richtigen Gebläseeinstellung wirken sich positiv auf die Reduzierung von Abdrift aus und verbessern zudem die Belagsbildung. Von weitem sichtbarer Spritznebel entspricht nicht der guten fachlichen Praxis und wirkt sich negativ auf die Außendarstellung des Weinbaus aus. Besonders windanfällig ist Sprühnebel, wenn keine schützende Laubwand vorhanden ist. Daher liegt die Grenze der guten fachlichen Praxis bei 5 m/s (etwa 18 km/h).
Ausbrecharbeiten
Die Ausbrecharbeiten können nun schnell und effektiv umgesetzt werden, da der Drahtrahmen in diesem Entwicklungsstadium noch einen guten Überblick bietet. Überzählige oder doppelt austreibende Triebe lassen sich jetzt gezielt entfernen.
Junganlagen und 2-jährige Reben
Bei gut entwickelten Jungreben mit vitalem Austrieb sollte vom Bereich der Veredlungsstelle bis kurz unter den Biegdraht ausgebrochen werden. Der jetzige Zeitpunkt ist ideal, um unerwünschte Jungtriebe zu entfernen, da längere Triebe sonst unnötige Wunden an den jungen Stämmchen verursachen können.
Bei schwächer entwickelten Reben, welche die gewünschte Stammhöhe noch nicht erreicht haben, sollte ebenfalls bis zum oberen „Leitrieb“ ausgebrochen werden. Treiben die 2-jährigen Reben im oberen Stammkopfbereich nur schwach oder verzögert aus, empfiehlt es sich, im unteren Bereich einen Sicherheitstrieb stehenzulassen, um ggf. einen neuen Stammaufbau zu ermöglichen.
Stockaustriebe
Das rechtzeitige Entfernen der Bodentriebe (manuell/maschinell/chemisch) ist zudem ein effektiver Baustein zur Verhinderung von Bodeninfektionen durch Peronospora. Wer diese Maßnahme chemisch umsetzen möchte, sollte den richtigen Behandlungszeitpunkt wählen. Die Wirksamkeit ist bei einer Trieblänge von maximal 15 bis 20 cm und guter Benetzung am zuverlässigsten.
Beachten Sie: Wind und Thermik können zu Abdrift führen und Schäden an benachbarten Reben verursachen. Verwenden Sie daher abdriftarme Düsen sowie einen Spritzschirm.
Zugelassene Präparate sind Shark, Quickdown oder Beloukha – bitte beachten Sie hierbei unbedingt die Anwendungsbestimmungen zum Standjahr sowie etwaige Sortenbeschränkungen.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://heilbronn.landwirtschaft-bw.de/site/pbs-bw-mlr-root/get/documents_E821826482/MLR.LEL/PB5Documents/lrahn/Fachinformationen/Weinbau/Herbizide%202025%20BW.pdf
FAKT-Maßnahme E11 „Herbizidfreie Bewirtschaftungssysteme in Dauerkulturen“
Bei Beantragung der FAKT-Maßnahme E11 „Herbizidfreie Bewirtschaftungssysteme in Dauerkulturen“ ist zu beachten, dass der Einsatz von Mitteln zur chemischen Entfernung von Stockaustrieben (zum Beispiel Shark, Quickdown, Beloukha) aufgrund der herbiziden Nebenwirkung nicht zulässig ist!
Biodiversität
Zur Förderung der Biodiversität im Weinbau bieten sich insbesondere Randbereiche und Vorgewende zur extensiven Nutzung an. Nicht jeder unbepflanzte Streifen muss regelmäßig und vollständig abgemulcht werden. Dadurch lassen sich nicht nur Zeit und Kosten einsparen, sondern auch ein naturnahes und positives Landschaftsbild schaffen – ein Gewinn auch im Hinblick auf die Außenwahrnehmung des Weinbaus.
Auch auf das alternierende Mulchen sei noch einmal hingewiesen. In vielen Betrieben ist dies bereits Standard und hat sich auf vielfältige Art und Weise bewährt. Diese Maßnahme ermöglicht es Zufluchtsflächen für Kleintiere während der Bearbeitung zu erhalten. Wird die Bodenbegrünung erst bearbeitet, nachdem die Pflanzen geblüht haben und Samen gebildet haben, fördert dies eine natürliche und typische Weinbergflora.
Gemeinsamer Antrag: Hinweise zu MGV / UuU / Brachflächen
Mehrgefahrenversicherung (MGV)
Erstmalig erfolgt die Antragstellung des „MGV-Förder- und Auszuahlungsantrag“ zur Förderung von Versicherungsbeiträgen über den Gemeinsamen Antrag (GA). Bitte denken Sie in diesem Zusammenhang an das Hochladen des Versicherungsscheins über die Online-Plattform FIONA bis zum 31. Mai 2025! Zusätzlich muss bis spätestens 5. Oktober des Förderjahres der Zahlungsbeleg/Zahlungsnahweis (zum Beispiel Scan/Foto des Kontoauszuges als PDF-Datei) in FIONA hochgeladen werden.
Umstrukturierung und Umstellung (UuU)
Neu im Förderjahr 2025 ist bei der Beantragung einer Tröpfchenbewässerung die Anlage Wasserbezug: UuU 2025 - Anlage 12 Wasserbezug bei Beantragung TBA.pdf. Diese muss zwingend für die Beantragung ausgefüllt und über FIONA dem Antrag zugefügt werden.
Brachflächen
Im Rahmen des Gemeinsamen Antrags (GA) werden unbestockte Rebflächen häufig als sogenannte „Brachflächen“ deklariert. Förderrechtlich gelten diese als Ackerland und unterliegen damit bestimmten Vorgaben, insbesondere dem Begrünungsgebot sowie dem Pflegeverbot in der Zeit vom 1. April bis zum 15. August. Innerhalb dieses Zeitraums ist das Mähen, Mulchen oder Zerkleinern des Aufwuchses nicht zulässig.
In der Praxis werden Brachflächen häufig mit der Ökoregelung 1a kombiniert, eine temporäre Grünlandnutzung durch natürliche Begrünung oder gezielte Einsaat entsteht. Hier gelten folgende Regeln:
- Einsaat nur bis zum 31. März möglich.
- Verwendet werden darf nur eine Mischung mit mindestens fünf zweikeimblättrigen Arten, alternativ ist eine Selbstbegrünung erlaubt.
- Im Zeitraum vom 1. April bis 15. August gilt das generelle Pflegeverbot.
- Ab dem 16. August muss in jedem zweiten Jahr gemulcht werden – eine spätere Aussaat ist jedoch nicht mehr zulässig.
Wer zusätzlich eine spezielle Blühmischung einsät, kann die Ökoregelung 1b in Anspruch nehmen. Hier ist eine Einsaat bis zum 15. Mai erlaubt.
Eine Aussaat darf nicht nur aus Gras oder einer Reinsaat von Futterpflanzen bestehen. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen GLÖZ 6 vor, der zu Kürzungen bei den Agrarzahlungen führen kann.
Sonstiges
- Bei anstehenden Behandlungen ist der 1-fache Basisaufwand bei der Ermittlung der Mittelmenge zugrunde zu legen.
- Anwendungsbestimmungen und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel - insbesondere zu den Themen Anwenderschutz und Bienenschutz- sind zu beachten.
- Der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegränder und Böschungen ist nicht zulässig!
- Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Pflanzenschutzgerät.
- Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe in die Kanalisation/Oberflächengewässer gelangen.
- Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen!
- Dokumentationsverpflichtung des Pflanzenschutzes beachten.
Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz und der persönlichen Schutzausrüstung, sind immer zu beachten.
Der nächste Hinweis erfolgt am 14. Mai.
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