
Digitale Anmeldung erforderlich
Wer 2025 das Mittel „U 46 M Fluid“ in Heilquellen- und Wasserschutzgebieten anwenden möchte, muss seine Flächen bis zum 14. März 2025 digital melden. Der Weinbauverband übernimmt die Kosten für die Bearbeitung und Antragsstellung. Weitere Details und der Link zur Anmeldung finden Sie hier.
von Redaktion Quelle Weinbauverband Württemberg erschienen am 22.11.2024Gemäß der Pflanzenschutzanwendungsverordnung bleibt das Anwendungsverbot von glyphosathaltigen Herbiziden in Heilquellen- und Wasserschutzgebieten weiterhin bestehen. Annähernd 20 % der württembergischen Weinbauflächen befinden sich in den genannten Gebietskulissen. Wie in den Vorjahren und nach Rücksprache mit den Weinbauberatungen und der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau (LVWO) Weinsberg wird der Verband für das Jahr 2025 einen Sammelantrag nach § 22 (2) Pflanzenschutzgesetz für „U 46 M Fluid“ beim Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg stellen. Dabei wird der Verband die Anwendung des Mittels auch bis zum BBCH-Stadium 53 beantragen.
Sammelantrag mit elektronischer Betriebsliste
Den Antrag für „Select 240 EC“ wird der Weinbauverband aufgrund der Zulassung von „Fusilade Max“ und „Focus Ultra“ nicht erneut einreichen. Analog zu 2024 ist der Verband gemäß geltendem Recht verpflichtet, beim Einreichen eines Sammelantrags eine aktuelle elektronische Betriebsliste mit allen notwendigen Angaben zu jedem Betrieb (Anschrift, Kultur, konkret geplante Anwendungsfläche) vorzulegen. Nach erneuter Prüfung besteht für den Weinbauverband auch weiterhin keine Möglichkeit, beispielsweise über die Weinbaukartei an die notwendigen Informationen zu gelangen, sodass die Daten abgefragt werden müssen.
Um den Antrag rechtzeitig vor den ersten Anwendungen einreichen zu können, bittet der Verband die Betriebe, die für 2025 planen, „U 46 M Fluid“ in Heilquellen- und/oder Wasserschutzgebieten einzusetzen, um Übermittlung der Daten bis zum 14. März 2025. Die Dateneingabe dauert keine zwei Minuten und erfolgt ausschließlich digital über folgenden Link: https://forms.office.com/e/waPnLiybem
Der Verband weist darauf hin:
- Jeder Betrieb, der das Mittel auf seinen Flächen anwenden möchte, muss die Daten übermitteln. Das bedeutet, dass Sammelmeldungen von Erfassungsbetrieben, Dienstleistern nicht akzeptiert werden können.
- Meldungen nach dem 14. März 2025 können nicht mehr bearbeitet werden.
- Für Sie entsteht kein Nachteil, wenn Sie Ihre Fläche melden, das Mittel dann jedoch nicht anwenden.
- Die Meldung Ihrer Flächen ist ausschließlich digital über den Link möglich.
- Die Kosten für die Bearbeitung und Antragsstellung übernimmt der Weinbauverband.
- Die Anwendung des Mittels in Heilquellen- und Wasserschutzgebieten ist bis zum Eingang der Bescheide beim Weinbauverband verboten. Über den Eingang der Bescheide wird der Weinbauverband zeitnah informieren. Nach Erhalt sind die Vorgaben in den Bescheiden zu beachten.
- Bitte berücksichtigen Sie bei der Anwendung von Herbiziden den Minimierungsgrundsatz und arbeiten Sie nach guter fachlicher Praxis. Nutzen Sie die Kommunikation und Informationen der Weinbauberatungen und der LVWO Weinsberg.
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