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Sachsen | Afrikanische Schweinepest

Sperrzonen verkleinert

Die Europäische Kommission hat dem Antrag Sachsens zur Verkleinerung der Sperrzonen für die Bekämpfung der ASP zugestimmt. Damit können weite Teile des Landkreises Meißens aus einer Sperrzone II (Gefährdetes Gebiet) in eine Sperrzone I (Pufferzone) überführt werden. Hierzu wurde von der EU-Kommission bereits die Durchführungsverordnung angepasst.

von Sächsische Staatskanzlei erschienen am 15.05.2024
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Die Sperrzone II wird in zwei Zonen geteilt. Eine Sperrzone II erstreckt sich ab sofort auf eine kleine Fläche im Landkreis Meißen und im Norden des Landkreises Sächsische Schweiz/Osterzgebirge. Eine zweite Sperrzone II umfasst den Norden der Landkreise Bautzen und Görlitz und verläuft entlang der Grenze zu Polen im Osten und Süden des Landkreises Görlitz. Die Sperrzone I genannte Pufferzone bleibt fast in der bisherigen Größe bestehen. Ein kleiner Teil der Pufferzone im Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge zwischen Tharandt und dem Hohwald wird gänzlich aufgehoben.

Verschärfte Auflagen entfallen

In den ab sofort nicht mehr zur Sperrzone II zählenden Gebieten entfallen die verschärften Auflagen für Land- und Forstwirtschaft, Jägerschaft und allgemeine Öffentlichkeit. Es gelten nunmehr dort die milderen Auflagen für die Sperrzone I.

Von einer allgemeinen Entspannung kann jedoch noch nicht gesprochen werden. Aktuell kämpfen die Landkreise Bautzen und Görlitz weiterhin gegen aktive Seuchengeschehen in und um die Tagebaurestflächen bei Spreetal und Boxberg. So bleibt es außerordentlich wichtig, die Gesundheit der Schwarzwildpopulation in den Sperrzonen intensiv zu überwachen. Funde von verendeten Tieren müssen weiterhin den zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern der Landkreise gemeldet werden.

Die Wildabwehrzäune zur Eindämmung der ASP bleiben derzeit noch in ihren bisherigen Verläufen bestehen. Das gilt auch für die Schutzkorridore im Westen, Norden und Osten der Restriktionszonen. Sollte sich der positive Trend der ASP-Bekämpfung weiter fortsetzen, könnten in einem zweiten Schritt weitere Anträge zur Verkleinerung von Sperrzonen bereits im Juni 2024 gestellt werden.

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