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Sachsen | Frost- und Folgeschäden

Schäden von mehr als 30 Millionen Euro 

Nach den Frostnächten im April hat sich der Weinbauverband Sachsen einen Überblick über die Schäden verschafft. Verbandsvorsitzender Felix Hößelbarth sagte auf Nachfrage: „Nach den Rückmeldungen der Weingüter liegt der Ausfall nach derzeitigem Stand bei 83 %.“ Die Verluste seien dabei je nach Lage und Rebsorte unterschiedlich verteilt. Die Frostschäden führen zu einem finanziellen Gesamtschaden von rund 34 Millionen Euro.

von Lars Müller erschienen am 13.06.2024
Der Forst hat die Region Sachsen in diesem Jahr sehr stark getroffen. © Lars Müller
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„Insgesamt betrachtet sind die Unterschiede jedoch recht gering“, sagte Hößelbarth. „Flachlagen und Steillagen waren gleichermaßen betroffen wie die verschiedenen Rebsorten.“ Trotz der widrigen Bedingungen – minus fünf Grad über acht Stunden allein in der Nacht vom 22. zum 23. April – sei es einzelnen Winzern gelungen, einzelne Junganlagen mit einer großen Kraftanstrengung und einer Vielzahl an Frostschutzfeuern weitestgehend zu schützen. 

Schäden stellen große Herausforderung dar

Für die sächsischen Winzer stelle die aktuelle Situation eine große Herausforderung dar. „Zum einen führen die Frostschäden zu erheblichen Ernteausfällen und damit deutlichen Umsatzverlusten. Zum anderen sind die Schäden aber auch mit einem erheblichen Mehraufwand in der Bewirtschaftung und Pflege der Ertragsanlagen verbunden“, so der Verbandsvorsitzende. Neben den bereits geleisteten Mehraufwänden durch Spätfrostbekämpfungsmaßnahmen wie Rauchfeuer oder Frostkerzen hätten die Winzer in den zurückliegenden Wochen zusätzlich pro Hektar mehr als 4000 Frostruten herunter binden müssen und werden die geschädigten Triebe demnächst ausschneiden und viel Arbeit in die Schaffung neuen Zielholzes stecken müssen.

Durch die Frostschäden ist die Entwicklung der Reben nach Verbandsangaben aktuell sehr heterogen – an den Stöcken befinden sich verschiedene Entwicklungsstadien von Trieben und Trauben. Dies führe zu einem weiteren deutlichen Mehraufwand, da einzelne Arbeitsschritte wie Ausbrechen und Heften der Triebe mehrfach beziehungsweise wiederholt durchgeführt werden müssen.

Hößelbarth sagte: „Beim zweiten Austrieb sehen wir je nach Rebsorte, Lage und durchgeführten Frostschutzmaßnahmen aktuell teils deutliche Unterschiede. In Weinbergen, in denen Frostschutzfeuer brannten, scheint der zweite Austrieb besser und schneller zu erfolgen.“ Fest stehe jedoch auch, dass der zweite Austrieb generell mit deutlich weniger Trieben und Gescheinen erfolgt. Somit könne die aktuelle Entwicklung – auch wenn die Weinberge wieder grün werden – die entstandenen Frostschäden nur in sehr geringem Maße ausgleichen. „Da die meisten neuen Austriebe in Stammnähe wachsen, kann die Laubwand auch nicht wie üblich optimal verteilt im Drahtrahmen gestaltet werden“, sagt Hößelbarth. „Daraus ergibt sich ein deutlich höherer Pflegeaufwand.“ 

Mehraufwand auch bei Weinlese

Auch bei der Lese sei in diesem Jahr mit einem deutlichen Mehraufwand zu rechnen: verschiedene Traubengenerationen mit unterschiedlichen Reifezeitpunkten an den Rebstöcken erfordern voraussichtlich mehrere Lesedurchgänge oder Selektionsvorgänge vor der eigentlichen Lese.

„Bei der monetären Bewertung der Frostschäden ist nicht nur der Ertragsausfall im Weinberg selbst, sondern die gesamte Wertschöpfungskette vom Traubenanbau bis zur Weinherstellung und -vermarktung zu berücksichtigen“, so der Verbandschef. „Die Frostschäden im Jahrgang 2024 führen bei den sächsischen Winzern daher zu einem finanziellen Gesamtschaden von rund 34 Millionen Euro.“

Für die Rebanlagen bis zum fünften Standjahr geht der Weinbauverband  – ausgehend vom hohen zusätzlichen Pflegeaufwand für den Neuaufbau der Rebstöcke oder die komplette Neuaufrebung einzelner Junganlagen - von zusätzlichen erheblichen Folgeschäden in Höhe von weiteren zehn Millionen Euro aus.

Hilfen für die betroffenen Obst- und Weinbauern

Das sächsische Kabinett hat in der vergangenen Woche Hilfen für die von Frostschäden betroffenen Obst- und Weinbauern beschlossen. Insgesamt stehen für dieses und kommendes Jahr 22 Millionen Euro bereit, um Frostschäden zu minimieren. Das nun bereitgestellte Geld für die Frostschäden stammt aus dem Haushalt des Agrarministeriums – größtenteils aus dem Klimafonds. Anträge können voraussichtlich ab September – nach der Landtagswahl in Sachsen – bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden, sofern die Betriebe mehr als 30 % der durchschnittlichen Jahreserzeugung verloren haben. Rechtliche Grundlage für Hilfen ist den Angaben zufolge die sächsische Förderrichtlinie “Hilfen für Land- und Forstwirtschaft“, die bei extremen Wetterereignissen mit Schäden in den Kulturen aktiviert werden kann.

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