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Deutschland | Erhöhung der Mindestlöhne

Deutscher Weinbauverband warnt vor Folgen

Der Deutsche Weinbauverband (DWV) äußert sich kritisch zu den jüngsten Aussagen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bezüglich einer möglichen Erhöhung des Mindestlohns. DWV-Präsident Klaus Schneider betont, dass sich die Bundesregierung aus der Festlegung des Mindestlohns heraushalten müsse.

von Deutscher Weinbauverband (DWV) erschienen am 13.09.2024
Der Deutsche Weinbauverband fordert eine differenzierte Branchenlösung für den Mindestlohn, um sicherzustellen, dass der deutsche Weinbau weiterhin wettbewerbsfähig bleibt. © Julia Appel
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„Die Mindestlohnkommission wurde als unabhängiges Gremium eingesetzt und sollte ihre Arbeit frei von politischem Druck verrichten können“, so Schneider. Der DWV teilt die Bedenken der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände, dass eine erneute Anhebung des Mindestlohns auf bis zu 15 Euro zu erheblichen Herausforderungen für den arbeitsintensiven Weinbau führen würde.

Wettbewerbsfähigkeit könnte gefährdet werden

„Unsere Betriebe stehen bereits heute im harten Wettbewerb mit Produzenten aus Ländern, in denen deutlich niedrigere Löhne gezahlt werden“, erklärt Schneider. Eine Erhöhung des Mindestlohns in dieser Größenordnung könnte die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Weinbaubetriebe nachhaltig gefährden und zu einer noch stärkeren Verzerrung der Preisgefüge führen, da die deutsche Verbraucherschaft bekannt sei für ein preissensibles Konsumverhalten.

„Es ist unerlässlich, dass die Lohnfestsetzung den Sozialpartnern überlassen bleibt, um ausgewogene Lösungen zu finden, die sowohl die Interessen der Arbeitnehmer als auch die wirtschaftliche Lage der Betriebe berücksichtigen“, ergänzt DWV-Generalsekretär Christian Schwörer. Der Verband fordert daher eine differenzierte Branchenlösung, um sicherzustellen, dass der deutsche Weinbau weiterhin wettbewerbsfähig bleibt.

Schneider sagt: „Wir appellieren deutlich an die Bundesregierung, die grundgesetzlich zugesicherte Tarifautonomie anzuerkennen und die aktuellen Herausforderungen der Branche im internationalen Wettbewerb zu berücksichtigen und von einer weiteren politischen Einmischung in die Mindestlohngestaltung abzusehen.“

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