Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Widerruf der Zulassung

Anwendung Acetamiprid-haltiger Pflanzenschutzmittel wird eingeschränkt

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 18. August 2025 die Zulassungen des Pflanzenschutzmittels Mospilan SG. Es konnte bisher gegen Drosophila-Arten an Tafel- und Keltertrauben angewendet werden.

von Redaktion Quelle BVL erschienen am 15.07.2025
© Regina Klein
Artikel teilen:

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 18. August 2025 die Zulassungen der Pflanzenschutzmittel Mospilan SG (Zulassungsnummer 005655-00). Die Anwendung an Tafel- und Keltertrauben (Anwendungsnummer 005655-00/26-001) ist dann nicht mehr zulässig, weil die Höchstwerte an Rückständen des enthaltenen Wirkstoffs Acetamiprid nicht mehr sicher eingehalten werden können.

Hintergrund

Im Rahmen der Überprüfung der bestehenden Rückstandshöchstgehalte von Acetamiprid gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 369/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs wurden mit Verordnung (EU) Nr. 2025/158 der Kommission vom 29. Januar 2025 die Rückstandshöchstgehalte für diverse Kulturen mit dem 19. August 2025 als Stichtag herabgesetzt. Auf Basis der vorliegenden Rückstandsdaten können diese Werte nicht eingehalten werden

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren