
Anwendung Acetamiprid-haltiger Pflanzenschutzmittel wird eingeschränkt
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 18. August 2025 die Zulassungen des Pflanzenschutzmittels Mospilan SG. Es konnte bisher gegen Drosophila-Arten an Tafel- und Keltertrauben angewendet werden.
von Redaktion Quelle BVL erschienen am 15.07.2025Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 18. August 2025 die Zulassungen der Pflanzenschutzmittel Mospilan SG (Zulassungsnummer 005655-00). Die Anwendung an Tafel- und Keltertrauben (Anwendungsnummer 005655-00/26-001) ist dann nicht mehr zulässig, weil die Höchstwerte an Rückständen des enthaltenen Wirkstoffs Acetamiprid nicht mehr sicher eingehalten werden können.
Im Rahmen der Überprüfung der bestehenden Rückstandshöchstgehalte von Acetamiprid gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 369/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs wurden mit Verordnung (EU) Nr. 2025/158 der Kommission vom 29. Januar 2025 die Rückstandshöchstgehalte für diverse Kulturen mit dem 19. August 2025 als Stichtag herabgesetzt. Auf Basis der vorliegenden Rückstandsdaten können diese Werte nicht eingehalten werden
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