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Baden-Württemberg

Förderung von Versicherungsprämien für die Ertragsversicherung im Obst- und Weinbau 2024

Das Antragsverfahren zur Förderung von Versicherungsprämien im Obst- und Weinbau startet am 22. November 2023 und läuft bis zum 01. März 2024. Alle Teilnehmer, sowohl Antragssteller, die bereits 2023 am Förderverfahren teilgenommen haben, als auch Neueinsteiger, müssen für 2024 einen neuen Förderantrag stellen.

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Das Antragsverfahren zur Förderung von Versicherungsprämien im Obst- und Weinbau startet am 22. November 2023 und läuft bis zum 01. März 2024.
Das Antragsverfahren zur Förderung von Versicherungsprämien im Obst- und Weinbau startet am 22. November 2023 und läuft bis zum 01. März 2024.Krampfl
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Nach Abschluss der dreijährigen Pilotphase wird die Förderung von Versicherungsprämien für Ertragsversicherungen im Obst- und Weinbau als dauerhafte Fördermaßnahme fortgeführt. Darüber hinaus ist ab 2025 die Umsetzung der Förderung als ELER-Maßnahme im GAP-Strategieplan (zweite Säule) vorgesehen. Hierzu sind inhaltliche und verfahrenstechnische Änderungen bzw. Anpassungen erforderlich.

Änderungen ab 2024

Um das Antragsverfahren sowohl für die Antragsteller weiter zu vereinfachen und die Fehleranfälligkeit zu reduzieren als auch den Verwaltungsaufwand zu senken, wurden gegenüber dem Vorjahr Anpassungen vorgenommen. Die Änderungen orientieren sich an der entsprechenden Maßnahmenbeschreibung im GAP-Strategieplan und bereiten so die ab 2025 geplante Aufnahme in den ELER-Förderkatalog vor. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Änderungen:

  • Die Zuständigkeit für die Umsetzung des Förderprogramms wurde vom Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz (MLR) an das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) übertragen. Dies bedeutet, dass die Förderanträge ,Ertragsversicherung 2024‘ künftig beim Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung 3, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart einzureichen oder per Mail an mehrgefahrenversicherung@rps.bwl.de zu senden sind.
  • Im Förderantrag müssen für die einzelnen Kulturgruppen nur die tatsächlich versicherten Flächen angegeben werden. Die Angabe nicht versicherungspflichtiger Flächen entfällt.
  • Die Unterscheidung der Obstkulturen nach Verwendungszweck (Tafelobst beziehungsweise Verarbeitungsobst) entfällt. Anbauflächen der Kulturgruppe ,Sonstige Obstanlagen, Verarbeitungs- und Industrieobst‘ sind künftig bei den Versicherungsflächen der Kulturgruppen ,Kernobst, Steinobst, Strauchbeeren beziehungsweise Erdbeeren‘ einzurechnen.

Wichtig: Immer Förderantrag vor Versicherungsabschluss

Der Förderantrag Ertragsversicherung ist stets vor der Unterzeichnung des Versicherungsvertrages zu stellen. Werden Flächen hinzugepachtet, so ist vor der Änderung des Versicherungsvertrages der Förderantrag anzupassen. Aus beihilferechtlichen Gründen ist es nicht möglich, bereits bestehende Versicherungsverträge in das Förderprogramm aufzunehmen.

Der Förderantrag für das Antragsverfahren 2024 steht ab dem 22. November 2023 unter der Adresse https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Foerderung+Versicherungspraemien+im+Obst-+und+Weinbau zum Download zur Verfügung. Unter diesem Link finden Sie auch ein Merkblatt, Ausfüllhinweise und die Verwaltungsvorschrift Ertragsversicherung Obst- und Weinbau.

Das Antragsformular Ertragsversicherung Obst- und Weinbau für das Jahr 2024 ist wieder als am Computer ausfüllbares PDF-Format verfügbar. Die integrierten Prüffunktionen erleichtern das Ausfüllen und geben Hinweise, wenn zum Beispiel ein Pflichtfeld nicht oder unvollständig ausgefüllt wurde. Diese Prüffunktion kann vom Antragssteller durch das Klicken auf den Button ,PDF prüfen und drucken‘ gestartet werden. Das Antragsformular muss nach dem Ausfüllen und Überprüfen ausgedruckt, eigenhändig unterschrieben und an die Bewilligungsbehörde gesendet werden. Da die Zuständigkeit ab 2024 Jahr an das Regierungspräsidium Stuttgart übertragen wurde, sind die in den Unterlagen angegebene neue Postanschrift und die neue E-Mailadresse (mehrgefahrenversicherung@rps.bwl.de) zu beachten.

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