
Entwicklung ist überwiegend zwischen 3- und 6-Blatt-Stadium
Im aktuellen Rebschutzhinweis finden Sie Informationen zu den folgenden Themen: allgemeine Situation, Pflanzenschutz, Sonn- und Feiertagsgesetz, aktuelle Hinweise zu Zulassungen, Umstrukturierungsverfahren (UuU), Wildschäden, Ausbrecharbeiten sowie Sonstiges.
von LRA HN erschienen am 02.05.2024Allgemeine Situation
Nach der vergangenen frostigen Woche mit bis zu vier Frostnächten haben sich die Temperaturen zwischenzeitlich wieder erwärmt, was die nicht oder nur schwach geschädigten Reben allmählich aus der Schockstarre befreit. Der Austrieb der Beiaugen wird noch etwas dauern und ist aktuell noch nicht sichtbar. In vollständig geschädigten Rebanlagen ist mit diesem frühestens in der kommenden Woche zu rechnen. In teilgeschädigten Anlagen ist auffällig, dass bei zunächst vermeintlich intakt aussehenden Trieben mitunter ein verzögertes Absterben erst zu Beginn dieser Woche eingesetzt hat. An aktuell noch zweifelhaft aussehenden Trieben bleibt abzuwarten, ob es im Verlauf der nächsten Wochen zu einem Abstoßen der Gescheine kommen wird.
Ab morgen werden sich die Höchsttemperaturen im Bereich zwischen 17 und 20 °C einpendeln, trotz der Abkühlung sollen die Nachttemperaturen nach derzeitigen Wettertrend nicht mehr in den kritischen Frostbereich absinken. Es soll wechselhafter werden, größere Niederschlagsmengen sind nach derzeitiger Prognose jedoch nur für den heutigen Donnerstag angekündigt. Lokale Gewitter sind nicht auszuschließen.
Die Entwicklung in nicht oder kaum frostgeschädigten Rebanlagen ist überwiegend zwischen 3- und 6-Blatt-Stadium, allerdings ist bei den meisten Sorten die Blattgröße noch sehr gering. In den spätesten Lagen liegt die Entwicklung bei Sorten wie zum Beispiel Schwarzriesling mitunter auch noch weiter zurück. Hinsichtlich des Umgangs mit den Frostschäden können Sie sich weiterhin an den Hinweisen in der Mitteilung Nr. 5 orientieren.
Pflanzenschutz
Die derzeitigen Empfehlungen zum Pflanzenschutz beziehen sich grundsätzlich auf teilgeschädigte und nicht geschädigte Rebanlagen. Es ist individuell nach Lage, Entwicklungsstand und Rebsorte abzuwägen, ob stärker geschädigte Rebanlagen bei dem derzeitigen Infektionsdruck bereits eine Behandlung benötigen. In Anlagen ohne aktives Grün (auch in Teilbereichen) kann mit dem Pflanzenschutz grundsätzlich noch abgewartet werden. Wenn neuer Austrieb sichtbar ist, werden diese Anlagen mit den übrigen Weinbergen mitbehandelt.
Bei aktuell anstehenden Behandlungen ist aufgrund des meist noch zurückhaltenden Längenwachstums der Triebe der Basisaufwand ausreichend, in sehr weit entwickelten Anlagen kann bei einer Behandlung in der nächsten Woche auch schon der eineinhalbfache Basisaufwand nötig sein. Bitte beachten Sie nach wie vor die Hinweise zur Applikationstechnik aus der letzten Mitteilung!
Oidium
Durch die zunehmende Erwärmung ist nun auch die Gefahr für Oidiuminfektionen insbesondere in weit entwickelten Anlagen und gefährdeten Rebsorten angestiegen. In umliegenden Gebieten wurden bereits Zeigertriebe gemeldet. Bei der Sorte Lemberger wurde bereits in einer bekannten Befallslage im stammnahen Kopfbereich ein erster Mehltaubefall am Blatt gefunden. Das Schadbild des frühen Blattbefalls können Sie sich unter folgendem Link ansehen: https://rebschutz.hs-geisenheim.de/schadbilder-wein/schadbilder.php?Auswahl=Erysiphe
Kontrollieren Sie bei den anstehenden Ausbrecharbeiten ihre Rebanlagen intensiv auf Zeigertriebe sowie Blattbefall. Auffälligkeiten bitte an die Weinbauberatung melden, Zeigertriebe sofort ausbrechen und eine Behandlung durchführen.
In vielen Betrieben wurde nun zum Feiertag die erste oder zum Teil auch schon die zweite Pflanzenschutzmaßnahme gesetzt. Sofern noch nicht geschehen, ist ein Behandlungsstart noch in dieser Woche in empfindlichen und weit entwickelten Sorten anzuraten. Hier genügt der Einsatz von Netzschwefel mit üblicherweise 3,6 bis 6 kg/ha (je nach Zulassung des einzelnen Produktes). Sofern in weit entwickelten Befallslagen bereits die zweite Behandlung ansteht, kann bei dem nun zu erwartenden Entwicklungsfortschritt auch ein organisches Fungizid zugesetzt werden. Zum Einsatz kommt dann bevorzugt Prosper Tec oder Spirox beziehungsweise alternativ auch Talendo oder Dynali.
Insbesondere in späten Lagen und bei Rebsorten mit verzögerter Entwicklung (wie zum Beispiel Schwarzriesling) kann mit dem Behandlungsbeginn unter Berücksichtigung des Vorjahresbefalls und der Peronosporasituation zumindest bis in die kommende Woche abgewartet werden.
Weitere Hinweise zur Bekämpfungsstrategie und zur Differenzierung zwischen Normal- und Befallslagen finden Sie unter: https://lvwo.landwirtschaft-bw.de/site/pbs-bw-mlr-root/get/documents_E1984392174/MLR.LEL/PB5Documents/lvwo/Weinbau/Rebschutz/Aktuelles/PSM%202024/2024_Oidium_Bek%C3%A4mpfungsstrategie.pdf
Peronospora
Bisher waren witterungsbedingt noch keine Infektionsbedingungen gegeben. Aufgrund der möglichen Niederschläge, welche gegen Ende dieser Woche gemeldet sind, könnten jedoch lagenweise Primärinfektion ausgelöst werden. In weit entwickelten Anlagen sind die Gescheine deutlich sichtbar und könnten daher je nach Häufigkeit und Intensität der Niederschlagsereignisse durch die Primärinfektion auch stärker geschädigt werden (so war es zumindest 2023!). Diese Anlagen sollten aufgrund der weiten Entwicklung und der damit verbundenen Möglichkeit, sich eine Infektion direkt am Geschein einzufangen vor größeren Niederschlägen (> 10 Liter), behandelt werden.
Sofern seit den Frostnächten noch nicht behandelt wurde, wird in solchen Flächen und bei anstehenden Oidiumbehandlungen der Einsatz eines Kontaktpräparates wie Folpan 80 WDG, Folpan 500 SC oder Delan WG noch vor den nächsten größeren Niederschlägen empfohlen, auch Restmengen von Polyram WG können zum Einsatz kommen. Sobald ein deutlich sichtbares Längenwachstum einsetzt, kann über den Einsatz von Phosphonaten nachgedacht werden.
Sonn- und Feiertagsgesetz
Aufgrund des bevorstehenden Feiertages wird noch einmal darauf aufmerksam gemacht, dass auch in der Landwirtschaft incl. des Weinbaus an Sonn- und Feiertagen nur sehr dringende und unaufschiebbare Arbeiten erledigt werden dürfen. Die aktuelle Wetterlage und der aktuell noch geringe Infektionsdruck machen dies nicht erforderlich. Mulchen gehört nicht zu den unaufschiebbaren Arbeiten.
Aktuelle Hinweise zu Zulassungen
Produkte mit dem Wirkstoff Dimetomorph
In einem aktuellen Schreiben weist die Firma BASF (22.04.2024) auf das derzeit noch ungeklärte Ende der Zulassung des Wirkstoffes Dimethomorph hin. Die Firma BASF geht derzeit von einem Zulassungsende im November 2024 sowie einer voraussichtlichen Abverkauf- und Aufbrauchfrist bis Ende Mai 2025 aus. Ebenfalls noch unklar ist, wie hoch der Rückstandshöchstgehalt des Wirkstoffes in Trauben beziehungsweise Weinen nach dem Ende der Produktzulassungen ausfallen wird. Der Deutsche Weinbauverband (DWV) hatte in seinem Schreiben vom 17. April 2024 auf diese Problematik und die damit verbundene Unsicherheit bei der zukünftigen Vermarktungsfähigkeit von Weinen hingewiesen.
Aufgrund der derzeit noch unsicheren Rechtslage beim Wirkstoff Dimethomorph bitten wir die Betriebe, dies bei ihrer Pflanzenschutzstrategie zu berücksichtigen. Noch vorhandene Restmengen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Dimethomorph (Aktuan Gold, Forum, Forum Gold, Forum Star, METOMOR F, Orvego und VinoStar) sollten möglichst zeitnah, spätestens bis zur abgehenden Blüte (BBCH 68) aufgebraucht werden, um das Risiko von Rückständen im Lesegut zu reduzieren.
Eine Bevorratung von Produkten mit dem Wirkstoff für die Saison 2025 wird aufgrund der voraussichtlichen Aufbrauchfrist bis Ende Mai 2025 nicht empfohlen.
Widerruf der Zulassung von Polyram WG
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 28. Mai 2024 die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Metiram. Grund für den Widerruf ist, dass die EU-Genehmigung für den Wirkstoff Metiram nicht erneuert wurde. Im Weinbau betrifft der Widerruf damit das altbekannte Produkt Polyram WG. Für das Pflanzenschutzmittel Polyram WG gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 28. November 2024. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Umstrukturierungsverfahren (UuU)
Aufgrund von Herausforderungen und Verzögerungen im Rahmen der Einführung des EDV-Verfahrens Profil werden im Förderverfahren UuU die Info-Schreiben/Vorbescheide für das Antragsjahr 2024 voraussichtlich erst in der zweiten Maihälfte verschickt. Unabhängig davon ist die Beantragung der Auszahlung über FIONA seit Mitte März 2024 möglich und muss bis 15. Mai 2024 (Ausschlussfrist) bei Ihrem zuständigen Landwirtschaftsamt eingegangen sein. Bitte beachten Sie, dass in Ihrem Auszahlungsantrag ausnahmsweise alle beantragten Flurstücke unabhängig vom Bescheid im Info-Schreiben angezeigt werden. Auf diesen Sachverhalt wird auch in den Erläuterungen zum Gemeinsamen Antrag beziehungsweise im FIONA-Zahlungsantrag 2024 hingewiesen.
Mit der elektronischen Einreichung der Pfropfrebenrechnungen beziehungsweise der Rechnungen über Fiona wird der Abschluss der jeweiligen Maßnahme angezeigt und die Vorort-Kontrolle ausgelöst. Ein Einsenden per Post ist somit ab diesem Jahr nicht mehr erforderlich. Die Rechnungen können Sie auch nach dem 15. Mai 2024, jedoch bis spätestens 15. Juli 2024, nachreichen. Eine Verpflichtung zur Erstellung der Drahtrahmenanlage als Fördervoraussetzung vor Einreichung der Rechnung besteht nicht mehr. Änderungen zur beantragten Flächengröße können jederzeit bis zum Einreichen der Rechnung durchgeführt werden. Für Fragen hierzu stehen Ihnen die Sachbearbeiter im Landwirtschaftsamt gerne zur Verfügung.
Wildschäden
Im Vordergrund sollten vorbeugende Maßnahmen zur Vergrämung oder Verhinderung des Zugangs stehen. Um gegebenenfalls Ersatzansprüche beim Jagdpächter durchsetzen zu können, muss ein Schaden unmittelbar nach Bekanntwerden innerhalb von einer Woche schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung gemeldet werden. Gütliche Einigungen oder ausreichende Vergrämungsmaßnahmen sind immer zu bevorzugen. In den Randbereichen kann das streifenförmige Streuen von Haarmehl-Pellets unter den Reben das Rehwild vergrämen. Beginnender Fraß an den Trieben nach dem Austrieb kann durch Spritzung mit dem zugelassenen Schaf-Fett-Emulsions-Präparat TRICO mit 10-15 l auf 50 L Wasser (maximal zwei Anwendungen BBCH 13 bis BBCH 61, Abstand 28-42 Tage) gestoppt werden. Spritzungen mit „angefaultem“ Aminosol/Siapton oder Netzschwefel als Repellents sind weitere Möglichkeiten zur Verhinderung von Fraß an den Reben.
Ausbrecharbeiten
Um die Wunden am späteren Rebstamm möglichst kleinzuhalten, sollten die Ausbrecharbeiten in nicht geschädigten Junganlagen zeitnah nach Beendigung der aktuellen Frostgefahr erfolgen. Ein zeitlich effektives Ausbrechen von zum Beispiel Doppel- oder Kopftrieben kann in Ertragsanlagen bis zu einem Entwicklungsstand von 7 bis 8 Blättern erfolgen.
Das rechtzeitige Entfernen der Bodentriebe (manuell/maschinell/chemisch) ist ein effektiver Baustein zur Verhinderung von Bodeninfektionen durch Peronospora. Für das chemische Ausbrechen mit Shark, Quickdown oder Beloukha liegt die optimale Trieblänge bei maximal 15 bis 20 cm. Dies wird möglicherweise in frühen Lagen in der kommenden Woche erreicht. Behandlungen sollten möglichst bei Windstille durchgeführt werden, um die Abdriftgefahr zu minimieren. Für ein befriedigendes Arbeitsbild müssen die Stockaustriebe zudem optimal benetzt werden - nur was getroffen wird, stirbt auch ab. Bitte beachten Sie bei einem geplanten Einsatz die Anwendungsbestimmungen zum Standjahr hinsichtlich der zulässigen Rebsorten beziehungsweise die allgemeine Zulassungssituation innerhalb / außerhalb der Wasser- und Quellschutzgebiete.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://heilbronn.landwirtschaft-bw.de/site/pbs-bw-mlr-root/get/documents_E-1343420328/MLR.LEL/PB5Documents/lrahn/Fachinformationen/Weinbau/Herbizide%202024%20BW.pdf
Bitte beachten: Bei der FAKT- Maßnahme E11 „Herbizidfreie Bewirtschaftungssysteme in Dauerkulturen“ ist der Einsatz von Shark, Quickdown, Beloukha nicht zulässig!
Sonstiges
- Bei anstehenden Behandlungen ist der ein- bis eineinhalbfache Basisaufwand bei der Ermittlung der Mittelmenge zugrunde zu legen.
- Anwendungsbestimmungen und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel - insbesondere zu den Themen Anwenderschutz und Bienenschutz- sind zu beachten.
- Der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegränder und Böschungen ist nicht zulässig!
- Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Pflanzenschutzgerät.
- Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe in die Kanalisation/Oberflächengewässer gelangen.
- Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen!
- Dokumentationsverpflichtung des Pflanzenschutzes beachten.
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