Neuer Wein in neuen Schläuchen
Federweißen korrekt deklarieren
Neuen Wein in konstanter Qualität mit dem richtigen Alkohol-Restzuckerverhältnis gärend zum Kunden zu bringen, ist äußerst anspruchsvoll: Lese, Vorklärung, Kühlung, Abfüllung und Transport erfordern einen ausgereiften und genauen Zeitplan. Damit nicht genug, müssen seit dem Jahrgang 2024 die Etikettenangaben um Zutatenverzeichnis und Nährwertdeklaration erweitert werden. Wir erklären, wie.
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Das Hoffen auf eine Ausnahme von der Regel zerschlägt sich schnell: Zwar sind nicht vorverpackte oder lediglich auf Wunsch des Käufers am Verkaufsort verpackte Lebensmittel sowie solche, die im Hinblick auf ihren unmittelbaren Verkauf vorverpackt wurden, von der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung ausgenommen (Artikel 44 der LMIV). Wer aber einen Blick ins Dokument „Entscheidungshilfe der Länder zu den Ausnahmen der verpflichtenden Nährwertdeklaration nach Anhang V Nr. 19 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 Stand: 30. Oktober 2017“ wirft, stellt fest: Es gibt nur wenige Fälle, bei denen auf eine Nährwerttabelle verzichtet werden kann. Wer’s Schwarz auf Weiß haben will: Per Suchmaschinen findet sich das Dokument im Internet nach Eingabe der...