Rebschutzhinweis Heilbronn: Behandlungen gegen Schadmilben
Austriebsspritzungen sind überwiegend unnötig. Nur in besonderen Fällen lohnt sich dieser frühe Start in die Pflanzenschutzsaison, so der Rebschutzdienst Heilbronn.
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Allgemeine Situation
So langsam kommen die Reben aus der Winterruhe. Vielerorts ist verstärktes Rebbluten festzustellen und die Knospen haben angefangen zu schwellen. In sehr exponierten Lagen ist auch schon das Wollestadium erreicht bzw. auch schon erstes Grün zu sehen. In zwei aufeinander folgenden Nächten vom 03. bis 05. April sank die Temperatur in den Frostbereich. An den Wetterstationen wurden Temperaturen zwischen -2 und -5 °C gemessen. Örtlich kann das Thermometer auch noch ein wenig tiefer gefallen sein. In vielen Anlagen war das Knospenschwellen glücklicherweise noch nicht so weit fortgeschritten, dass Schäden entstehen konnten. Auch die trockene Witterung unmittelbar vor den kritischen Nächten hat sich positiv ausgewirkt. Bei frühaustreibenden Sorten wie Lemberger, Chardonnay und Muskateller, aber auch in Junganlagen sind punktuelle Frostschäden nicht gänzlich auszuschließen, jedoch wurden bisher keine Schäden gemeldet bzw. festgestellt.
Pheromone Aushängen gegen Traubenwickler
In den meisten Wetterstationen wird zu Ostern die 900 Gradstunden erreicht. Wo noch nicht geschehen, sollten die Pheromonampullen nun baldmöglichst aufgehängt werden.
Austriebsbehandlungen gegen Schadmilben
Austriebsspritzungen sind überwiegend unnötig. Nur in besonderen Fällen lohnt sich dieser frühe Start in die Pflanzenschutzsaison. Dort wo im letzten Herbst verstärkt Symptome der Roten Spinne („bronzierte Blätter“) aufgetreten sind, sollte geprüft werden, ob jetzt starker Knospenbesatz mit roten Wintereiern (Handlupe!) vorliegt. In diesem Fall kann bei günstigen Bedingungen eine Ölbehandlung durchführt werden. Dies ist jedoch in den allermeisten Fällen nicht notwendig. Besonders gefährdet für Kräuselmilben sind Junganlagen bis etwa zum 4.Standjahr, in denen sich noch keine ausreichende Raubmilbenpopulation aufbauen konnte. Der Befall mit Pockenmilben ist in der Regel nur ein Schönheitsfehler. Falls Bedarf erkannt wird, kommt ein Ölpräparat in Verbindung mit Netzschwefel zum Einsatz. Der optimale Behandlungszeitpunkt beginnt, wenn:
- die Kräuselmilben aktiv bei Tagesmitteltemperaturen über 12°C zu wandern beginnen. Dabei sollten zwei bis drei warme Tage abgewartet werden, da die Wanderung nicht direkt am ersten warmen Tag einsetzt. Zusätzlich kann auch hier die Plattform VitiMeteo eine gute Hilfestellung bieten: Ab einer Temperatursumme von 300° ist die Wanderung der oben genannten Milben möglich. Nach der aktuellen Prognose in VitiMeteo ist dies nach Ostern der Fall.
- die Mehrzahl der Knospen schwellen, BBCH 01-03.
- günstige Applikationsbedingungen bei Windstille und warmer Witterung (über 15° C) vorherrschen.
Die Applikationstechnik ist ein entscheidender Faktor für einen gewissen Bekämpfungserfolg. Die Bogreben und der Kopfbereich des Stämmchens sind tropfnass zu spritzen (mit großen Düsen und wenig Druck). Das bedeutet, dass die Spritzbrühe an den Holzteilen leicht verlaufen muss. Somit ist jede Gasse zu befahren! Das optimale Einsatzfenster schließt sich, sobald das erste Grün zu sehen ist. Hier dürfen keine Öle mehr eingesetzt werden, da sich sonst die Gefahr von Verbrennungen erhöht.
Herbizideinsatz
Die Nutzung mechanischer Verfahren stellt insbesondere in flacheren bzw. gut zu mechanisierenden Weinbergslagen, eine praktikable Alternative zum Herbizideinsatz dar. Eine Kombination aus Mechanik und Herbizideinsatz ist ebenfalls denkbar. Dennoch ist die Pflege des Unterstockbereichs unter arbeitswirtschaftlichen Gesichtspunkten, besonders aber in Hanglagen, bei schweren Böden und bei Seitenhang ein Herbizideinsatz nach wie vor Standard. Die korrekte Verwendung von Herbiziden muss unter Abwägung aller Vor- und Nachteile beim verantwortungsbewussten Anwender kein schlechtes Gewissen erzeugen. Die weitaus größte Anzahl der Weinbaubetriebe handelt hier sehr vernünftig. Zum Integrierten Pflanzenschutz gehört, die Anwendung von Herbiziden auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen. Zur Minimierungsstrategie zählt:
- Die Anzahl der Herbizidanwendungen ist soweit wie möglich zu reduzieren.
- Das Behandlungsband im Unterstockbereich muss so schmal wie möglich gehalten werden (30 cm sollten ausreichen). Ausnahmen gelten für terrassierte Handarbeitslagen, bei denen eine Bodenpflege durch ganzflächigen Herbizideinsatz unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nahezu alternativlos ist.
- Am Zeilenende, also unmittelbar am Anker, muss die Behandlung mit Herbizid beendet sein.
- Eine Behandlung auf öffentlichem Gelände und auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen, wie zum Beispiel am Wegrand oder an Böschungen, ist verboten. Unsachgemäße Anwendung wird geahndet und schädigt gleichzeitig auch den Weinbau in seiner Außendarstellung! Zu speziellen Hinweisen bezüglich des Verbots von Glyphosat in Wasser- und Quellschutzgebieten und Alternativen dazu siehe Sonderhinweis Herbizide BW 2023.
IPS-Plus: In bestimmten Schutzgebieten (zum Beispiel Landschaftsschutzgebiete, Natura 2000- Gebiete) sind bestimmte Maßnahmen zu dokumentieren und einzuhalten. Zusammengefasst finden sich die Maßnahmen in einer Übersicht und in den Maßnahmenblättern hier.
Entgegen der im Winter bei diversen Vorträgen genannten Regelungen, hat sich die Vorgabe zur Breite des Herbizidstreifens geändert: Herbizidstreifen im Direktzug statt 30 Prozent jetzt nur noch 20 Prozent. Bei zwei Meter Zeilenbreite darf der Herbizidstreifen somit maximal 40 cm betragen (Maßnahme 6.1). Für Handarbeitslagen (Terrassenweinberge) gilt diese Einschränkung nicht.
Beseitigungspflicht verschiedener Pflanzenschutzmittel
Für eine Reihe von Pflanzenschutzmittel (meist solche, die bereits seit längere Zeit nicht mehr zugelassen sind) besteht Beseitigungspflicht. Beispielsweise betrifft dies Mittel mit dem Wirkstoff Mancozeb (zum Beispiel Dithane Neo Tec, Dithane Vino WG, Electis, Fortuna Gold, Manfil 80 WP, Moximate 725 WG, Ridomil Gold MZ) oder auch die Akarizide/Insektizide Envidor und Steward, sowie die Fungizide Galactico, Misha, Systhane 20 EW und Vento Power. Bei Betriebskontrollen wird dies geprüft. Es empfiehlt sich, seinen Lagerraum (oder Schrank) immer mal wieder dahingehend auf den Stand zu bringen und Altmittel den Regeln entsprechend zu entsorgen. Eine Übersicht aller Produkte mit Beseitigungspflicht findet man auf der Homepage des BVL hier.
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