Rebschutzhinweis Heilbronn: Auf Wildschäden achten
Im aktuellen Rebschutzhinweis finden Sie Informationen zu den folgenden Themen: Phomopsis, Peronospora und Oidium, Wildschäden und Bodenpflege. Beachten Sie bitte auch, dass in bestimmten Schutzgebieten (zum Beispiel Landschaftsschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete) bestimmte Maßnahmen zu dokumentieren und einzuhalten sind.
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Allgemeine Situation
Der April hat sich in Form eines schönen Landregens mit Niederschlagsmengen zwischen 15 und 20L/m² verabschiedet. Dies war ein gerne angenommener Beitrag für die Wasserversorgung. Der Frühling tut sich schwer in diesem Jahr. Die Temperaturen klettern nur zögerlich. Trotzdem schreitet die Vegetation nun voran. Der Austrieb hat nun überall stattgefunden und die Reben befinden sich zwischen dem ein- und drei-Blatt-Stadium. In sehr exponierten Lagen sind auch schon vier bis fünf Blätter gewachsen und erste Gescheine zu sehen. Abgesehen von lokalen Fraßschäden durch Rhombenspanner und Erdraupen, ist der Austrieb wetterbedingt noch etwas uneinheitlich aber meist vollständig.
Phomopsis
Vorjahresbefall zeigt sich an den untersten Internodien des einjährigen Holzes. Dort färbt sich die Borke weiß und es zeigen sich schiffchenförmige dunkle Nekrosen. Wegen dem hohen Altholzanteil sind Minimalschnittanlagen etwas stärker gefährdet. Besonders anfällig sind Rebsorten wie Müller- Thurgau, Kerner, Trollinger, Portugieser und Cabernet Sauvignon, aber auch Dornfelder und Lemberger. Anlagen mit starkem Befall können vor längeren Feuchteperioden (mindestens halber Tag Nässe auf den Trieben) einen Fungizidschutz erhalten, zum Einsatz kommen dann zum Beispiel Delan WG oder Folpan 80 WDG. Die teilweise erhöhten Aufwandmengen im Vergleich zur Peronosporabekämpfung sind zu beachten. Eine Behandlung ist jedoch nur sinnvoll und wirksam, wenn danach eine lange Nässeperiode beginnt.
Peronospora und Oidium
Eine erste Behandlung sollte insbesondere in Anlagen mit Vorjahresbefall mit Mehltau und in gefährdeten Anlagen im Umfeld von Problemflächen, ab dem drei- bis sechs-Blatt-Stadium eingeplant werden. Vor allem die neu geborenen Gescheine sollten dann einen ersten Schutz bekommen. Dies betrifft insbesondere Trollingeranlagen aufgrund seiner besonderen Anfälligkeit gegenüber Mehltau. Gegen Mehltau genügt bei der ersten Behandlung Netzschwefel plus Kontaktfungizid gegen Peronospora (zum Beispiel Delan WG, Folpan 80 WDG / Folpan 500 SC (Phomposis wird hier miterfasst) oder Polyram WG).
In sehr weit entwickelten Anlagen, diese betrifft vor allem terrassierte Steillagen, können die nächsten größeren Niederschläge die Primärinfektion auslösen. Bei den aktuellen Temperaturen ist mit einer Inkubationszeit von circa zehn Tagen zu rechnen. Sollten die gemeldeten Niederschläge in den kommenden Tagen eintreffen, kann in diesen Lagen dann vor Ablauf der Inkubationszeit und erneuten Infektionsbedingungen eine erste Behandlung eingeplant werden.In allen anderen Rebanlagen kann mit dem ersten Pflanzenschutz noch gewartet werden.
Wildschäden
Nach dem Rebenaustrieb ist auf abgefressene oder abgerissene Rebtriebe durch Rehe zu achten. Im Vordergrund sollten vorbeugende Maßnahmen zur Vergrämung oder Verhinderung des Zugangs stehen. Lemberger Triebe stehen auf der Speisekarte für Rehe ganz oben. Aber auch andere Sorten werden in gefährdeten Gebieten gerne als Menüergänzung angenommen. Um gegebenenfalls Ersatzansprüche beim Jagdpächter durchsetzen zu können, muss ein Schaden unmittelbar nach Bekanntwerden bei der Gemeindeverwaltung gemeldet werden. Gütliche Einigungen oder ausreichende Vergrämungsmaßnahmen sind immer zu bevorzugen.
Bodenpflege
Es grünt und blüht überall in den Weinbergen. Wenn möglich, sollten Mulchgänge daher nicht zu früh durchgeführt werden, um diese wichtigen Nahrungsquellen für Insekten zu erhalten. Aufgrund der aktuell vorherrschenden Bodenfeuchte kann ohne Weiteres in vielen Flächen bis Mitte Mai mit der ersten Gassenbearbeitung gewartet werden. Alternierendes Mulchen (jede zweite Gasse in zeitlichem Abstand) ist ebenfalls eine gute Möglichkeit für Biodiversität.
Sonstiges und Mittelmenge
- Eine Übersicht aller Produkte mit Beseitigungspflicht findet man auf der Homepage des BVL hier.
- IPS-Plus: In bestimmten Schutzgebieten (zum Beispiel Landschaftsschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete) sind bestimmte Maßnahmen zu dokumentieren und einzuhalten. Zusammengefasst finden sich die Maßnahmen in einer Übersicht und in den Maßnahmenblättern hier.
- Die ersten Bekreuzten Traubenwickler wurden gefangen. Bitte die Fallen regelmäßig kontrollieren.
- Für eine eventuell notwendig werdende Behandlung ist der einfache Basisaufwand anzuwenden.
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