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Württemberg

Rebschutzhinweis Heilbronn: Stockaustriebe entfernen

Im aktuellen Rebschutzhinweis finden Sie Informationen zu den folgenden Themen: Peronospora, Oidium, Stockaustriebe sowie über Sonstiges und die Mittelmenge. Beachten Sie bitte auch das Sonn- und Feiertagsgesetz.

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Verschiedene Kleesorten können im Weinberg ein Angebot für zahlreiche Insekten darstellen.
Verschiedene Kleesorten können im Weinberg ein Angebot für zahlreiche Insekten darstellen.Krampfl
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Allgemeine Situation

Nachdem nun auch die Kalte Sophie als letzte der Eisheiligen sich ohne Frosttemperaturen verabschiedet hat, kann die Vegetation ohne Spätfrostereignis ins Weinjahr starten. Wo noch nicht geschehen sind Frostruten nun unbedingt zu entfernen. Die Triebe haben sich gestreckt und überwiegend sind zwischen veir bis acht Blätter vorhanden, je nach Lage und Sorte. Der Gescheinsansatz kann zum jetzigen Zeitpunkt als überwiegend gut bis sehr gut beurteilt werden.

Die insgesamt kühle Witterung spielt den Schadmilben etwas in die Hände. Pockenmilbenbefall vor allem beim Riesling sind nicht ungewöhnlich und aktuell häufig zu finden. Eine bekämpfungswürdige Schadschwelle ist nur in den seltensten Fällen gegeben. Es handelt sich fast ausschließlich um ein optisches Problem und ist in der Regel nicht Güte- oder Ertragsrelevant.

Junganlagen zeigen zum Teil stärkeren Kräuselmilbenbefall. Dieser kann je nach Stärke Einfluss auf das Zielholz im nächsten Jahr haben. Die zunehmende Erwärmung wird die Triebentwicklung ankurbeln und die Symptome werden sich im Normalfall verwachsen. Schwefel kann die Aktivität der Schadmilben etwas hemmen.

Durch die zurückliegenden Niederschläge kann von einem flächendeckenden Primärinfektionsereignis im Zeitraum vom 07. bis 12. Mai 2023 ausgegangen werden. Nach Ablauf der Inkubationszeit und entsprechenden Sporulations- und Infektionsbedingungen sind Sekundärinfektionen möglich. Zum Wochenende können in den Normallagen erste Ölflecken gefunden werden. Aus terrassierten Steillagen wurde der erste Fund eines Ölflecks gemeldet. Hier muss es aufgrund des Entwicklungsvorsprunges bereits früher zu Bodeninfektionen gekommen sein. In dieser Entwicklungsphase nicht ungewöhnlich ist das Auftreten aufgehellter Punkte auf dem Blatt. Hierbei handelt es sich nicht um erste Ölflecken, sondern um unproblematische physiologische Störungen in der Blattentwicklung. Auch im Beratungsgebiet von Heilbronn wurde nun ein erster Oidiumfund gemeldet. Ölflecken und Zeigertriebe bitte der Weinbauberatung melden.

Peronospora

Die Inkubationszeit der Bodeninfektion vom 07. Mai läuft Donnerstag beziehungsweise Freitag in dieser Woche aus. Nachdem nun eine Nässephase hinter uns liegt, sind aus heutiger Sicht die Bedingungen in den nächsten Tagen günstig für anstehende Pflanzenschutzmaßnahmen. Die Wetterprognose zeigt täglich zunehmende Temperaturen. Dies lässt dann auch wieder das Gewitterrisiko ansteigen. Zum Wochenbeginn könnten lokale Gewitter möglich sein. Wo noch nicht geschehen, wird eine erste Behandlung möglichst vor den nächsten kräftigen Niederschlägen nun empfohlen.

Bei anstehenden Behandlungen protektiv vor den nächsten Niederschlägen genügt ein Kontaktfungizid wie zum Beispiel Delan WG, Folpan 80 WDG / Folpan 500 SC (Phomposis wird hier miterfasst) oder Polyram WG. Mit der zum Wochenende erwarteten Erwärmung ist mit einem beschleunigten Wachstum zu rechnen. Aufgrund der aktuell in den meisten Flächen noch geringen Blattmasse macht der Einsatz von Phosphoriger Säure in diesem Stadium noch wenig Sinn. Sollten die Bedingungen in diesem Jahr eher wechselhaft bleiben, kann dann ab der zweiten Behandlung mit einem Zuwachsschutz gearbeitet werden.

Oidium

In gefährdeten Sorten und Lagen gibt Oidium als Leitkrankheit den Beginn der Behandlung vor. Spätestens ab dem drei- bis sechs-Blatt-Stadium, insbesondere wenn die Gescheine geboren sind, wird ein erster Belag notwendig. Der Zeitpunkt für diese Behandlung ist in den meisten Flächen erreicht oder bereits überschritten. Für die meisten Anlagen passt der allgemeine Start der Pflanzenschutzmaßnahmen gegen Peronospora auch für die Oidiumbehandlung. Gegen Mehltau genügt bei der ersten Behandlung Netzschwefel. Steht in gefährdeten Lagen/Sorten bereits die zweite Behandlung in den nächsten acht Tagen an, kann dann auch ein organisches Produkt zugesetzt werden. Zum Einsatz kommt für diese Behandlung bevorzugt Prosper Tec oder Spirox, beziehungsweise alternativ Talendo oder Dynali. Anlagen mit Vorjahresbefall bitte kontrollieren. Zeigertriebe unbedingt aus der Anlage entfernen.

Stockaustriebe

In vielen Flächen wird es nun Zeit die Stockaustriebe zu entfernen. Diese dienen auch gerne als Sprungbrett für Bodeninfektionen mit Peronospora. Für das chemische Entfernen sollten die Triebe nicht länger als 15-20 cm sein. In dieser Zeit verursachen die Windverhältnisse häufig Probleme mit Abdrift. Unbedingt auch abdriftarme Düsen und Spritzschirm verwenden. Zum Einsatz kommen die Mittel Beloukha, Quickdown oder Shark. Bitte beachten sie die Anwendungsbestimmungen zum Standjahr und die entsprechenden Sortenbeschränkungen. In Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten besteht bei der Anwendung dieser Abbrenner keine Einschränkung in Bezug auf Sorte und Alter der Rebfläche, da diese Mittel als Teil der Herbizidstrategie genutzt werden können (befristete Genehmigung für die Saison 2023).

Informationen zur Herbizidstrategie mit Anwendungsbestimmungen finden sie hier.

Bitte beachten: Bei FAKT- Maßnahme E11 „Herbizidfreie Bewirtschaftungssysteme in Dauerkulturen“ ist der Einsatz von Shark, Quickdown, Beloukha nicht zulässig!

Sonn- und Feiertagsgesetz

Aufgrund des bevorstehenden Feiertages wird noch einmal darauf aufmerksam gemacht, dass auch in der Landwirtschaft incl. des Weinbaus an Sonn- und Feiertagen nur sehr dringende und unaufschiebbare Arbeiten erledigt werden dürfen. Die aktuelle Wetterlage und der aktuell noch geringe Infektionsdruck machen dies nicht erforderlich. Mulchen gehört nicht zu den unaufschiebbaren Arbeiten.

Sonstiges und Mittelmenge

  • Bei anstehenden Behandlungen ist der ein- bis eieinhalbfache Basisaufwand bei der Ermittlung der Mittelmenge zugrunde zu legen.
  • Pilzwiderstandsfähige Rebsorten müssen aktuell noch nicht mitbehandelt werden.
  • Erosion bei offenen Böden: Zur Verhinderung von Abschwemmungen bei Starkregen sollten besonders unbegrünte Anlagen, überwiegend betrifft dies Junganlagen, mit einer Strohschicht versehen werden.
  • Gewässerabstand: Die Auflagen in Bezug auf die einzuhaltenden Abstände zu Gewässern sind zu beachten.
  • Gerätereinigung: Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe oder Reinigungsflüssigkeit in die Kanalisation oder in Oberflächengewässer gelangen.
  • Arbeitsschutz: Achten sie darauf bei den nun einsetzten Pflanzenschutzmaßnahmen, dass erforderliche Schutzausrüstung in ausreichender Menge vorhanden ist.
  • Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist besonders auf den Schutz von Personen in der Umgebung der Behandlungsfläche zu achten. Zu angrenzenden Gärten, Wohngebieten, Sportplätzen, Freizeiteinrichtungen, Schulen und Kindergärten sowie weiteren Flächen, auf denen sich Personen aufhalten, ist immer ein Mindestabstand einzuhalten. Kritische Flächen immer weg vom „gefährdeten Objekt“ behandeln!
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