Rebschutzhinweis Heilbronn: Brennesseln jetzt stehen lassen
Überträgerzikaden der Schwarzholzkrankheit werden durch die Entfernung ihrer Wirtspflanzen (z.B. Brennesseln) gezwungen, andere Pflanzen, wie die Rebe anzufliegen. Im aktuellen Rebschutzhinweis finden Sie außerdem Informationen zu den folgenden Themen: Oidium, Peronospora und Herbizideinsatz sowie über Sonstiges und die Mittelmenge.
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Allgemeine Situation
Mit den warmen Temperaturen um die 30 °C geht es auch in dieser Woche weiter. Niederschläge sind zunächst keine in Sicht. Möglich wäre ein Niederschlag über eintretende Hitzegewitter, wie es am Wochenende der Fall war. Diese brachten Regenmengen zwischen 10-20 Liter / m². Verringert wurde die Trockenheit im Boden dadurch nicht. Somit nimmt der Trockenstress auf den gefährdeten Flächen weiterhin zu.
Es zeigen sich in den trockenstehenden Rebanlagen im Vergleich zu gut versorgten Standorten zum Teil Entwicklungsrückstände an den Trauben. Aus diesem Grund ist weiterhin auf wasserschonende Maßnahmen zu achten. Wo nötig, kann eine bedarfsgerechte Bewässerung in diesen Anlagen fortgeführt werden. In Junganlagen, wo keine Möglichkeit zur Bewässerung besteht, sollten die Stöcke durch eine Ertragsreduktion entlastet werden.
Bei Bewässerungsmaßnahmen gilt es, die vitale Blattmasse möglichst über die kritische Phase zu erhalten. Eine Luxusbewässerung allein um mehr Triebzuwachs oder Übererträge zu generieren, ist dagegen ökonomisch und ökologisch völlig unsinnig und kann darüber hinaus zu Fäulnisproblemen im Herbst führen! Vor allem wenn Wasser in Tanks herangefahren werden muss, sollten die Kosten durch Transport- und Arbeitsaufwand im Auge behalten werden!
Zu finden sind vereinzelt leichte Sonnenbrandschäden, welche sich häufig auf einzelne Beeren beschränken. Die betroffenen Traubenteile müssen nicht entfernt werden, da diese in den meisten Fällen eintrocknen und abfallen. Der Laubschnitt sowie die Entblätterungsmaßnahmen sollten daher an die Witterung angepasst sein und bei starker Hitze eingestellt werden.
In Rebsorten, die attraktiv für die Kirschessigfliege sind (überwiegend rote Sorten), sollten ertragsregulierende Maßnahmen bis zur Zuckereinlagerung abgeschlossen sein.
Die Abschlussbehandlung - vorzugsweise mit einem Kupferpräparat - ist spätestens am 12. August vorzusehen. Für Sonderlesen wie Sektgrundwein oder Federweißer auch entsprechend früher. Im Regelfall kann jetzt in befallsfreien Anlagen bei beständiger Witterung der Spritzabstand unter Berücksichtigung des geplanten Abschlusstermins im Bereich von etwa 12 Tage liegen.
Bei der Auswahl der Pflanzenschutzmittel sind die Vorgaben der Vermarktungsorganisation und die individuellen Wartezeiten der Mittel zu beachten.
Oidium
In Anlagen, welche bereits Mehltaubefall zeigten, ist weiterhin eine wachsame Kontrolle anzuraten, damit sich der Befall nicht unbeobachtet ausbreiten kann. Auch Anlagen, in welchen eine Stoppspritzung mit Bicarbonaten und Schwefel gefahren wurde, ist ein wachsames Auge gefragt, da auch hier mitunter erneut frischer Belag zu finden ist. Die Infektionsanfälligkeit der Beeren nimmt nun jedoch ab. Infektionen über das Stielgerüst sind weiterhin möglich.
Bei der letzten Behandlung kann in unkritischen Anlagen ein reines Azolpräparat wie Topas oder Sarumo (nur bis Ende Traubenschluss BBCH 79) oder alternativ auch Vitisan + Netzmittel bzw. Kumar eingesetzt werden. Letzteres sollte vor allem in kritischen Anlagen angewendet werden. Regnet es zwischen dem mehrfachen Einsatz der Bicarbonate nicht und werden diese bei voller Sonne appliziert, so kann es vor allem in schwachwüchsigen Anlagen zu braunen Blatträndern kommen, welche durch den Wasserentzug an den Blättern entstehen.
Sind noch zwei organische Mehltaubehandlungen geplant, so kann unter Berücksichtigung des Resistenzmanagements nochmals Belanty, Dynali oder Talendo eingesetzt werden. In unkritischen Anlagen ist auch ein Einsatz von Vivando oder Kusabi denkbar. Als Alternative und dort, wo alle Möglichkeiten im Rahmen des Resistenzmanagements ausgenutzt wurden, ist eine Behandlung mit Vitisan + Netzmittel bzw. Kumar in Betracht zu ziehen. Wichtig: Beachten Sie bei Ihrer Mittelplanung, dass azolhaltige Produkte (Resistenzbuchstabe „G“) insgesamt maximal 4-mal pro Saison ausgebracht werden sollen!
Peronospora
Die Peronosporagefahr hat sich durch die Niederschläge nicht wesentlich erhöht. In Ausnahmefällen zeigen sich im Gipfellaub frische Befallstellen. Weiterhin sind hier die Kontaktfungizide vor Niederschlägen ausreichend. Anwendung kann hier beispielsweise Folpan 500 SC oder Folpan 80 WDG finden.
Herbizidmaßnahmen
Ein weiterer Herbizideinsatz ist auf vielen Standorten aufgrund der Trockenheit nicht notwendig. Sollte noch eine Maßnahme notwendig sein, so sollte diese bis Ende Juli durchgeführt werden. Beachten Sie auch hier die entsprechenden Wartezeiten. Beim Einsatz von glyphosat- oder wuchstoffhaltigen Produkten dürfen tiefhängende Schnabeltriebe nicht getroffen werden, dies gilt auch für Stockausschläge.
Sonstiges und Mittelmenge
- Es wird allgemein die höchstzugelassene Aufwandmenge empfohlen. Bei Produkten, die nach dem Laubwandflächenmodell zugelassen sind, ist eine individuelle Anpassung an die tatsächlich behandelte LWF erforderlich.
- Umstrukturierung: Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zum Antrag auf Umstrukturierung und Umstellung (UuU) 2024, welcher in diesem Jahr nochmals in Papierform zu stellen ist. Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie ebenfalls hier. Antragsfrist ist wie in den vergangenen Jahren der 31. August 2023.
- Terminhinweis: am 28. Juli findet der Weinbau-Versuchstag der LVWO Weinsberg am Außenbetrieb Burg Wildeck bei Abstatt statt. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
- Der Flug des Traubenwicklers ist in diesem Jahr sehr verhalten. In gefährdeten Flächen sollte sofern noch nicht geschehen in dieser Woche eine Behandlung stattfinden. Bitte örtliche Fangzahlen beachten!
- Brennesseln jetzt stehen lassen! Überträgerzikaden der Schwarzholzkrankheit werden durch die Entfernung ihrer Wirtspflanzen (z.B. Brennesseln) gezwungen, andere Pflanzen, z.B. die Rebe anzufliegen.
- Erzeuger von Tafeltrauben müssen an die entsprechende Zulassung der Pflanzenschutzmittel denken. Dies gilt auch für Keltertraubenanlagen aus denen später möglicherweise Esstrauben geschnitten und in den Verkehr gebracht werden.
- Der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegrändern und Böschungen ist nicht zulässig.
- Gerätereinigung: Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe oder Reinigungsflüssigkeit in die Kanalisation oder in Oberflächengewässer gelangen
Hinweis: Auf Grund der derzeitigen Trockenheit und der damit verbundenen Brandgefahr bitten die Feuerwehren um Ihre Unterstützung. Zur Brandverhütung und zur Brandeindämmung ist es hilfreich, wenn auf abgeernteten Ackerflächen mindestens an den Rand- und Grenzbereichen der einzelnen Äcker unmittelbar nach dem Dreschen so genannte „Wundstreifen“ oder „Brandriegel“ gegrubbert werden (ca. fünf bis zehn Meter breit). Bei weitläufigen Ackerflächen empfiehlt es sich, diese ebenfalls mit einem gegrubberten Brandriegel zu unterbrechen.
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