Keine Einigung zu Glyphosat-Zulassung: Verlängerung um zehn Jahre
Die Mitgliedstaaten haben heute bei einer Abstimmung im Berufungsausschuss nicht die qualifizierte Mehrheit erreicht, die erforderlich ist, um die Genehmigung für Glyphosat zu erneuern beziehungsweise nicht zu erneuern. Am 13. Oktober hatte bereits eine Abstimmung im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel stattgefunden, bei der die Mitgliedstaaten auch nicht die für die Erneuerung beziehungsweise Nichterneuerung erforderliche Mehrheit erreicht hatten.
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Im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften ist die Kommission nun verpflichtet, vor dem 15. Dezember 2023 einen Beschluss zu fassen. Am 15. Dezember 2023 läuft die geltende Genehmigung aus.
Verlängerung um zehn Jahre
Gestützt auf umfassende Sicherheitsbewertungen, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten durchgeführt wurden, wird die Kommission nun die Genehmigung für Glyphosat für einen Zeitraum von zehn Jahren erneuern - vorbehaltlich bestimmter neuer Bedingungen und Beschränkungen: Die Beschränkungen umfassen ein Verbot der Verwendung zur Austrocknung vor der Ernte und die Verpflichtung zum Ergreifen bestimmter Maßnahmen zum Schutz von Organismen, die nicht zu den Zielgruppen gehören.
Die nationale Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die Glyphosat enthalten, ist Sache der Mitgliedstaaten. Sie können deren Verwendung auf nationaler und regionaler Ebene auch weiterhin beschränken, wenn sie dies aufgrund der Ergebnisse von Risikobewertungen für erforderlich halten, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der biologischen Vielfalt.
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