
Austrieb wird rapide voranschreiten
Im aktuellen Rebschutzhinweis finden Sie Informationen zu den folgenden Themen: Allgemeine Situation, Knospenschädlinge, Austriebspritzungen im Knospenschwellen/Schadmilben, Schwarzflecken/Phomopsis, Hinweis zur Unterstockpflege, Düngung, Whatsapp-Gruppe für Vollernterfahrer, rechtliche Vorgaben, Veranstaltungen sowie Sonstiges.
von LRA HN erschienen am 04.04.2024Allgemeine Situation
Derzeit befindet sich die aktuelle Entwicklung in den meisten Rebanlagen im Bereich Wollestadium. In frühen Lagen, Sorten und Junganlagen ist der Austrieb der Reben mitunter auch schon weiter fortgeschritten. Mit dem Beginn einer warmen und sonnigen Witterungsphase ab dem morgigen Freitag wird der Austrieb der Reben rapide voranschreiten. Damit eilt die Rebentwicklung dem langjährigen Mittel etwa drei Wochen voraus.
Es bleibt noch eine lange Zeitspanne bis zu den Eisheiligen Mitte Mai. Im aktuellen Wettertrend für die nächsten 14 Tage deutet jedoch nichts auf einen plötzlichen Kälteeinbruch mit damit verbundener Spätfrostgefahr hin.
Knospenschädlinge (Erdraupen, Rhombenspanner, Dickmaulrüssler
Stärkere Fraßschäden von Rhombenspanner und vor allem Erdraupen wurden bisher nicht gemeldet. Gefährdete Rebanlagen sollten bis zur Entfaltung der ersten Blätter weiterhin beobachtet werden. Bitte beachten Sie bei stärkerem Befall die Hinweise aus der Mitteilung vom 21. März.
Austriebsspritzungen im Knospenschwellen/ Schadmilben
Aufgrund der anhaltenden Niederschläge waren bisherige Austriebsbehandlungen nahezu unmöglich. Wo die Entwicklung noch nicht zu weit fortgeschritten ist, kann in Rebanlagen mit stärkerem Vorjahresbefall dieser Schädlinge oder in Anlagen mit Knospenbesatz über der Schadschwelle bei günstigen Bedingungen noch eine Ölbehandlung durchgeführt werden. Besonders gefährdet sind Junganlagen bis etwa zum vierten Standjahr, in denen sich noch keine ausreichende Raubmilbenpopulation aufbauen konnte. Pockenmilben, sofern überhaupt bekämpfungswürdig, werden bei entsprechenden Behandlungen gegen Kräuselmilben miterfasst. Falls eine Behandlung notwendig ist, darf ein Ölpräparat in Verbindung mit Netzschwefel nur dort zum Einsatz kommen, wo noch kein Grün an der Knospe zu sehen ist.
Schwarzflecken/ Phomopsis
Frühere Phomopsis-Infektionen zeigen sich an den unteren Internodien des einjährigen Holzes. Dort färbt sich die Borke weiß und es bilden sich schiffchenförmige dunkle Nekrosen. Minimalschnittsysteme mit hohem Altholzanteil sind etwas stärker gefährdet. Besonders anfällig sind Rebsorten wie:
- Müller-Thurgau,
- Kerner,
- Trollinger,
- Portugieser,
- Cabernet Sauvignon,
- Dornfelder und
- Lemberger.
Bei starkem Befall können Anlagen vor längeren Feuchteperioden (mindestens einen halben Tag Nässe auf den Trieben) einen Fungizidschutz erhalten. Zum Einsatz kommen dann zum Beispiel Delan WG oder Folpan 80 WDG. Es ist zu beachten, dass im Vergleich zur Bekämpfung von Peronospora möglicherweise höhere Aufwandsmengen erforderlich sind. Eine Behandlung ist jedoch nur wirksam, wenn anschließend eine längere Feuchtigkeitsperiode eintritt.
Hinweis zu Unterstockpflege
Die Nutzung mechanischer Verfahren stellt insbesondere in flacheren beziehungsweise gut zu mechanisierenden Weinbergslagen, eine praktikable Alternative zum Herbizideinsatz dar. Eine Kombination aus Mechanik und Herbizideinsatz ist ebenfalls denkbar. Dennoch ist bei der Pflege des Unterstockbereichs unter Berücksichtigung von arbeitswirtschaftlichen Gesichtspunkten, besonders aber in Hanglagen, bei schweren Böden und bei Seitenhang ein Herbizideinsatz in der aktuellen wirtschaftlichen Situation vieler Weinbaubetriebe nach wie vor Standard.
Die korrekte Verwendung von Herbiziden muss unter Abwägung aller Vor- und Nachteile beim verantwortungsbewussten Anwender kein schlechtes Gewissen erzeugen. Die weitaus größte Anzahl der Weinbaubetriebe handelt hier sehr vernünftig und sorgt mit einem möglichst schmalen Behandlungsband für eine Minimierung des Herbizideinsatzes.
An dieser Stelle sei nochmals an die Anforderungen des IPS-Plus in den Schutzgebieten erinnert: Es darf lediglich eine Teilfläche von 20 % mit Herbiziden behandelt werden (zum Beispiel 2 m Gassenbreite ergibt 40 cm Behandlungsbreite!).
Die Herbizidtabellen für die Saison 2024 wurden nochmals aktualisiert und sind über den nachfolgenden Link abrufbar: Herbizide 2024 BW.pdf (landwirtschaft-bw.de) (Stand 22.03.2024). Weitere detaillierte Informationen finden Sie in der Mitteilung vom 21. März oder in der aktuellen Ausgabe von Rebe und Wein.
Düngung
Idealerweise sollte die mineralische Düngung im Weinbau zwischen dem Austrieb und dem 3-5-Blatt-Stadium erfolgen. Generell orientiert sich die Düngehöhe von Stickstoff am Bedarf der Reben, also letztlich an einem vernünftigen Wuchs. In stark wüchsigen Anlagen kann die Stickstoffdüngung ohne weiteres für ein Jahr ausgesetzt werden. Dagegen sollten schwach wüchsige Anlagen trotz der nach wie vor erhöhten Düngemittelpreise entsprechend ihrem Bedarf gedüngt werden. Es gelten die Anforderungen der aktuellen Düngeverordnung. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre Düngung von Ertragsreben vom 3. März 2021.
Schnelle Unterstützung bei Maschinenbrüchen: WhatsApp-Gruppe für Vollernter-Fahrer
Alle Fahrer und Besitzer von Vollernter aufgepasst: Hatten Sie schon einmal einen Ausfall Ihrer Lesemaschine erlebt oder möchten Sie diesem Szenario vorbeugen? Herr Daniel Bauer vom Weingut Bauer Neckarsulm hatte die brillante Idee, eine WhatsApp-Gruppe zu gründen.
Hier können Vollernter-Fahrer bei Maschinenausfällen schnell kommunizieren und sich über Ersatz informieren. Das Hauptziel der Gruppe ist es, sich gegenseitig zu helfen und nicht Kunden abzuwerben. Es wird großen Wert daraufgelegt, dass diese Gruppe ausschließlich für den Informationsaustausch bestimmt ist und keine Spam-Nachrichten enthält.
Wenn Sie schon einmal einen Maschinenbruch erlitten haben, wissen Sie, wie schwierig es sein kann, in dieser stressigen Phase Ersatz zu finden. Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte direkt bei Herrn Bauer unter folgender Telefonnummer: 0170/1819401.
Rechtliche Vorgaben
- Landesspezifische Vorgaben zum integrierten Pflanzenschutz (IPSplus): Bitte beachten Sie den aktualisierten Infoflyer mit den Pflicht- und Wahlmaßnahmen im Weinbau. Neu eingestellt wurde unter anderem auch eine Checkliste für das Pflanzenschutzgerät inclusive Ausliterungsprotokoll und ein Übersichtsprotokoll zu allen Maßnahmen des IPSplus. Die Umsetzung ist von jedem Betrieb mit Rebflächen in den betroffenen Schutzgebieten zu dokumentieren.
- Widerruf der Zulassung von Polyram WG: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 28. Mai 2024 die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Metiram. Grund für den Widerruf ist, dass die EU-Genehmigung für den Wirkstoff Metiram nicht erneuert wurde. Im Weinbau betrifft der Widerruf damit das altbekannte Produkt Polyram WG. Für das Pflanzenschutzmittel Polyram WG gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 28. November 2024. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Veranstaltungen
Onlinetermine vom Weinbauverband Württemberg: Die Online-Seminare sind über die Ulmer Akademie buchbar unter https://www.ulmer-akademie.de/themen/weinbau/. Die Ulmer Akademie ist auch Ihr Ansprechpartner für diese Online-Serie. Mitglieder des Weinbauverbandes erhalten über einen Gutscheincode entsprechende Rabatte, beziehungsweise die Veranstaltungen werden teilweise kostenfrei angeboten.
24. April 2024 (19.00 Uhr): Viti-Photovoltaik - Win-Win für Rebe und Winzer, Referent: Jona Pillatzke (WBI)
Sonstiges
- Anwendungsbestimmungen und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel - insbesondere zu den Themen Anwenderschutz und Bienenschutz- sind zu beachten.
- Der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegränder und Böschungen ist nicht zulässig!
- Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Pflanzenschutzgerät.
- Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe in die Kanalisation/Oberflächengewässer gelangen.
- Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen!
- Dokumentationsverpflichtung des Pflanzenschutzes beachten.
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