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Württemberg | Weinbauberatung Heilbronn

Sonderhinweis

Die Weinbauberatung Heilbronn informiert in diesem Sonderhinweis über folgende Themen: Herbizide in Wasser- und Heilquellenschutzgebiete, FAKT II / Handarbeitsweinbau, Pflanzenschutzstrategien 2024 und Veranstaltungen.

von LRA HN erschienen am 09.02.2024
© Natalie Krampfl
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Herbizide in Wasser- und Heilquellenschutzgebiete

Sofern Sie in Ihrem Betrieb Rebflächen in WSG/QSG bewirtschaften und dort in diesem Jahr die Herbizide „Select 240 EC“ beziehungsweise „U46 M-Fluid“ zum Einsatz kommen sollen, beachten Sie bitte die Newsmeldung „Abfrage elektronische Betriebsliste“.

Wichtig: Melden Sie ihre betroffene Anwendungsfläche unbedingt über den Link in der Newsmeldung! Falls Sie eine Fläche zu viel gemeldet haben sollten, weil diese beispielsweise nun doch nur mechanisch bearbeitet werden soll, so stellt dies für Sie keinen Nachteil dar.

Handarbeitsweinbau / FAKT II

Bitte beachten Sie beim Handarbeitsweinbau, dass die Bodenuntersuchungsergebnisse bis spätestens zum Ende des ersten Verpflichtungsjahres für Kali; Phosphor, Magnesium, den pH-Wert oder der Kalkbedarf für die Bodenschichten 0-30 cm zu ermitteln sind. Zudem müssen der Humusgehalt sowie der Gesamtstickstoffgehalt ermittelt werden. Bis zu einem Hektar förderfähige Fläche ist eine Bodenuntersuchung erforderlich. Ab einem Hektar förderfähige Fläche sind mindestens drei repräsentative Bodenproben durchzuführen, jedoch mindestens eine pro Antragsteller. Haben Sie also beispielsweise 55 Ar förderfähige Fläche verteilt auf drei Flurstücke, so ist hier lediglich eine Bodenuntersuchung vom Flurstück ihrer Wahl notwendig.

Der FAKT II-Förderantrag für das Antragsjahr 2024 kann über FIONA bis zum 15. Februar 2024 gestellt werden. Ein FAKT II Förderantrag ist nur zu stellen, wenn Sie in eine Maßnahme mit fünfjähriger Verpflichtung neu einsteigen oder eine Maßnahme mit einer fünfjährigen Verpflichtung erweitern möchten. Gleiches gilt für die Maßnahmen mit der Option in eine höherwertige Maßnahme umzusteigen. Der im Förderantrag enthaltene Verpflichtungsumfang ist zwingend über 5 Jahre einzuhalten. Erweiterungen in den Folgejahren sind möglich, Rücknahmen jedoch nicht. Mit dem späteren FAKT IIAuszahlungsantrag im Gemeinsamen Antrag können keine neuen Maßnahmen oder Erweiterungen mehr beantragt werden.

Pflanzenschutzstrategien 2024

Auf der Internetseite der LVWO Weinsberg finden Sie nun die aktuellen Faltblätter zum Thema Rebschutz für das Jahr 2024.

Veranstaltungen

Bezirksversammlungen:

  • 16. Februar 2024 um 19.30 Uhr: Weingärtner Flein-Talheim e.G., Römerstr. 14, 74223 Flein
  • 26. Februar 2024 um 19:30 Uhr: Weinkeller Brackenheim, Neipperger Str. 60, 74336 Brackenheim
  • 1. März 2024 um 19:30 Uhr: Landgasthof Rebstock, Klosterbergstr. 6, 71665 Vaihingen/Enz-Horrheim

Onlinetermine Weinbauverband Württemberg:

Die Online-Seminare sind über die Ulmer Akademie buchbar unter https://www.ulmer-akademie.de/themen/weinbau/. Die Ulmer Akademie ist auch Ihr Ansprechpartner für diese Online-Serie. Mitglieder des Weinbauverbandes erhalten über einen Gutscheincode entsprechende Rabatte, beziehungsweise die Veranstaltungen werden teilweise kostenfrei angeboten.

  • 6. März 2024 (19.00 Uhr): Drohnen, Recyclingtechnik und Pflanzenschutzmittel (mit Sachkunde), Moderation: Markus Ullrich (LTZ Augustenberg), Johannes Wolf (LVWO)
  • 27. März 2024 (19.00 Uhr): Gewinnung von Saisonarbeitskräften, Moderation: Tanja Jasper (ZAV)
  • 24. April 2024 (19.00 Uhr): Viti-Photovoltaik - Win-Win für Rebe und Winzer, Moderation: Jona Pillatzke (WBI)
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