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Baden-Württemberg

Förderung Handarbeitsweinbau

Die Einreichfrist für den Förderantrag Handarbeitsweinbau 2024 ist der 15. Februar 2024.

von MLR Quelle MLR erschienen am 20.12.2023
Eine Trockenmauer in einem Steillagenweinberg. © Natalie Krampfl
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Ein Förderantrag ist für das Jahr 2024 notwendig für neue Anträge, wenn bisher keine Förderung Handarbeitsweinbau beantragt und erhalten wurde, oder wenn die Förderung für zusätzliche Flächen beantragt werden soll. Der Antrag ist bis zum 15. Februar 2024 zu stellen. Die Antragstellung erfolgt im System FIONA. Der Förderantrag ersetzt den bisherigen Antrag auf Teilnahme ab dem Antragsjahr 2023. Der jährliche Auszahlungsantrag erfolgt im Rahmen des Gemeinsamen Antrags bis 15. Mai 2024 über das System FIONA.

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