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Baden-Württemberg

Antragsstellung bis 31. August: Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

„Sind die Rebstöcke überaltert, lässt der Ertrag nach und der Krankheitsdruck nimmt zu. Dann müssen die Reben gerodet und neue Reben nachgepflanzt werden. Die Kosten für Arbeit und Material sind beträchtlich und wie bei allen Investitionen gerade in den letzten Jahren deutlich gestiegen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), Peter Hauk MdL, am Donnerstag (18. August), zur Erhöhung der Fördersätze im Programm ‚Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen‘ (UuU), nachdem diese durch die Europäischen Kommission im August gebilligt wurde.

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Anträge für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen können noch bis zum 31. August 2023 gestellt werden. 
Anträge für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen können noch bis zum 31. August 2023 gestellt werden. Krampfl
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Das Land unterstützt hier die Winzer mit einem Zuschuss gestaffelt nach Hangneigungsklassen über das EU-Programm ‚Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen‘. Es dient der Unterstützung der Weinbaubetriebe an sich wandelnde Marktbedingungen und der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Weinbaus in Baden-Württemberg. Die Erhöhung der Fördersätze trägt den seit 2022 enormen Kostensteigerungen Rechnung.

Förderfähige Maßnahmen - Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

Im Rahmen der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen können in den bestimmten Anbaugebieten Baden und Württembergs folgende Maßnahmen gefördert werden:

  • Verbesserung der Bewirtschaftungstechnik durch Aufbau von Rebflächen mit dem Ziel, Flächen mit Gassenbreiten von mindestens 1,80 Metern zu schaffen.
  • Die Schaffung von Direktzugfähigkeit sowie der Aufbau von Rebflächen ohne Vorgabe der Mindestgassenbreite ab einer Hangneigung von 30 % (mindestens Hangneigungsklasse 2).
  • Der Aufbau von Rebflächen nach Bodenordnungsverfahren.
  • Aufbau von Rebflächen sowie von langfristig funktionsfähigen Böschungen/Mauern in Reblagen mit Lößterrassen/Terrassen, die ein Gefälle ab 30 % aufweisen, die zu einem wesentlichen Teil maximal 8 m breit sind oder deren wegemäßige Erschließung unzureichend ist; die Umstellung auf Querterrassen.
  • Der Aufbau von Rebflächen sowie von langfristig funktionsfähigen Mauern in terrassierten Handarbeitslagen (Mauersteillagen).
  • Die ortsfeste Installation von Tröpfchenbewässerungsanlagen.

Einen zusätzlichen Zuschuss wird für die Pflanzung pilzwiderstandsfähiger Rebsorten (PIWIS) gewährt, als Anreizkomponente für die Verbesserung der Nachhaltigkeit, da Piwis weniger Pflanzenschutzmaßnahmen benötigen. Die erhöhten Fördersätze kommen ab 2024 zur Anwendung.

Die Antragsfrist für Förderanträge mit den erhöhten Fördersätzen endet zum 31. August 2023. Antragsformulare und weitere Informationen sind wie bisher auf der Homepage des ‚Infodienst Landwirtschaft‘ unter https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Umstrukturierung+Rebflaechen verfügbar.

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