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Württemberg | Pflanzenschutzmittel

Abfrage elektronische Betriebsliste

Das Anwendungsverbot für glyphosathaltige Herbizide wurde bis Ende Juni 2024 ausgesetzt. Für den Zeitraum ab Juli 2024 wird zeitnah über eine neue Pflanzenschutzanwendungsverordnung beraten und verhandelt. Weiter Bestand hat das Anwendungsverbot von glyphosathaltigen Herbiziden in Heilquellen- und Wasserschutzgebieten.

von WVW erschienen am 09.02.2024
© Florian Fenzl
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Annähernd 20 Prozent der Weinbauflächen in Württemberg befinden sich in den Heilquellen- und Wasserschutzgebieten. Wie in den Vorjahren hatte der Weinbauverband Württemberg (WVW), auch nach Rücksprache mit den Weinbauberatungen, für diverse Herbizide Sammelanträge nach § 22 (2) Pflanzenschutzgesetz beim LTZ Augustenberg gestellt. Aufgrund der Zulassung von „Beloukha“ und „Focus Ultra“ im Weinbau, wird der Verband für die Saison 2024 Einzelfallgenehmigungen ausschließlich für die Mittel „Select 240 EC“ und „U 46 M Fluid“ erhalten können.

Im Vergleich zu den Vorjahren ist der WVW gemäß geltendem Recht angehalten, beim Einreichen eines Sammelantrags eine aktuelle elektronische Betriebsliste mit allen notwendigen Angaben zu jedem Betrieb (Anschrift, Kultur, konkret geplante Anwendungsfläche) vorzulegen. Nach Prüfung besteht für den Weinbauverband keine Möglichkeit, beispielsweise über die Weinbaukartei an die notwendigen Informationen zu gelangen, sodass wir Ihre Daten abfragen müssen.

Datenübermittlung bis zum 8. März

Um unseren Antrag rechtzeitig vor den ersten Anwendungen einreichen zu können, bitten der Verband die Betriebe, die in 2024 planen „Select 240 EC“ und/oder „U 46 M Fluid“ in Heilquellen- und/oder Wasserschutzgebieten einzusetzen, um Übermittlung Ihrer Daten bis zum 8. März 2024. Die Dateneingabe dauert keine zwei Minuten und erfolgt ausschließlich digital über folgenden Link: https://forms.office.com/e/guD2QrN6VJ

Der WVW weist darauf hin:

  • Jeder Betrieb, der die Mittel auf seinen Flächen anwenden möchte, muss die Daten übermitteln. Das bedeutet, dass Sammelmeldungen von Erfassungsbetrieben, Dienstleistern, etc. nicht akzeptiert werden können.
  • Meldungen nach dem 8. März 2024 können nicht mehr bearbeitet werden.
  • Für Sie entsteht kein Nachteil, wenn Sie Ihre Fläche melden, die Mittel dann jedoch nicht anwenden.
  • Die Meldung Ihrer Flächen ist ausschließlich digital per Link möglich.
  • Die Kosten für die Bearbeitung und Antragsstellung übernimmt der Weinbauverband.
  • Die Anwendung der Mittel in Heilquellen- und Wasserschutzgebieten ist bis zum Erhalt der Bescheide verboten. Nach Erhalt sind die Vorgaben in den Bescheiden zu beachten.
  • Bitte berücksichtigen Sie bei der Anwendung von Herbiziden den Minimierungsgrundsatz und arbeiten Sie nach guter fachlicher Praxis.
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