Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Württemberg | Rebschutzhinweis 05

Frostschäden in unterschiedlicher Stärke

Im aktuellen Rebschutzhinweis finden Sie Informationen zu den folgenden Themen: allgemeine Situation, Maßnahmen bei teil- und komplett geschädigten Trieben beziehungsweise Augen, Pflanzenschutz, Ausbrecharbeiten sowie Sonstiges.

von LRA HN erschienen am 25.04.2024
Im gesamten Beratungsgebiet kam es zu Frostschäden in unterschiedlicher Stärke. © Natalie Krampfl
Artikel teilen:

Allgemeine Situation

Die Tiefsttemperaturen lagen in der aufgeklarten Nacht von Montag, 22. April 2024 auf Dienstag, 23. April 2024 zwischen -0,9 und -4° Grad. Verantwortlich hierfür war der Zustrom der feuchtkalten Polarluft, welche in dieser Woche dominierte.

Es kam im gesamten Beratungsgebiet zu Frostschäden in unterschiedlicher Stärke. Von Frostschäden betroffen sind nicht nur die bekannten Frostlagen, sondern auch Rebflächen, welche bisher nicht als klassische Frostlage galten. Auffällig ist, dass es häufig die Höhenlagen und auch die Waldrandlagen teils stark erwischt hat.

Ursache für diese Schäden war vermutlich die Blattnässe aufgrund der vorangegangenen Niederschlägen, sowie die Windfröste. Örtlich sind teilweise erhebliche und auch großflächige Schäden aufgrund des Frostes entstanden. Leider wurden oft auch die Frostruten komplett geschädigt, sodass mit diesen kein nennenswerter Ertragsausgleich mehr möglich sein wird. Selten sind Flächen zu finden, die gänzlich vom Frost verschont geblieben sind. Der Schaden in Bezug auf den Ertrag kann aktuell noch nicht abgeschätzt werden.

Ab Samstag steigen die Temperaturen wieder auf über 20° Grad, was die Rebentwicklung nun zumindest in den nicht durch Frost geschädigten Anlagen wieder in Fahrt bringen wird.

Maßnahmen bei teil- und komplett geschädigten Trieben beziehungsweise Augen

  • Mit einer sichtbaren Wiederbegrünung aus den Beiaugen beziehungsweise den schlafenden Augen kann in den stark geschädigten Anlagen je nach weiterem Witterungsverlauf in den nächsten zwei bis drei Wochen gerechnet werden.
  • In annähernd komplett geschädigten Anlagen wird es sinnvoll sein, die vorhandenen Frostruten komplett nieder zubinden. Beachten Sie jedoch weiterhin die Frostgefahr in dieser Woche und warten Sie mit dem Biegen vorhandener Frostruten zumindest in teilgeschädigten Anlagen noch bis zum Ende der Woche ab.
  • Sofern kein Traubenertrag zu erwarten ist, wird empfohlen, sich bei den späteren Heftarbeiten auf das Zielholz zu beschränken. Das komplette Entfernen der Fruchtruten wird trotz möglicher arbeitswirtschaftlicher Vorteile nicht als sinnvoll angesehen.
  • In nur teilweise geschädigten Anlagen muss der Ertragskorridor einigermaßen eingehalten werden. Behalten Sie immer die vor dem Frostereignis angeschnittene Augenzahl im Hinterkopf. Natürlich ist der innerbetriebliche Ausgleich von stärker geschädigten Flächen legitim, jedoch sollte nach dem Anbinden der Frostrute und den folgenden Ausbrecharbeiten die ursprüngliche Augenzahl nicht wesentlich überschritten werden.
  • Aktuelle Sondermaßnahmen im Stockbereich gibt es nach den Frostschäden keine. Auch die Entfernung der vertrockneten Rebtriebe bringt keinen Vorteil. Im Gegenteil: Dabei werden möglicherweise auch Beiaugen entfernt oder beschädigt. In weit entwickelten Anlagen wird mitunter ein Triebstummel verbleiben, aus dem sich dann entsprechende Geiztriebe entwickeln können. Ein Rückschnitt der Triebe ist jedoch auch hier nicht sinnvoll.
  • Sofern in frisch gepflanzten Junganlagen die jungen Austriebe geschädigt wurden, ist mit einem Neuaustrieb aus dem Pfropfkopf zu rechnen.
  • Bei erfrorenen letztjährig gepflanzten Jungstöcken sollte ein möglicher Austrieb über Beiaugen abgewartet werden. Findet dieser nicht statt, kann immer noch das „tote“ Stämmchen abgeschnitten werden. Dann bleibt die Hoffnung, dass aus schlafenden Augen ein Wiederaustrieb stattfindet.
  • Sollten bei zweijährigen Stöcken die oberen Rebtriebe (Anschnittholz für das Folgejahr) nur schwach wachsen, muss geprüft werden, ob möglicherweise Leitungsbahnschäden vorliegen. Allerdings sollte man den Trieben noch etwas Zeit geben, um dies endgültig beurteilen zu können. Im Zweifel parallel einen Sicherheitstrieb als Stammersatz vom Pfropfkopf hochziehen.
  • Sofern die Düngung in diesem Jahr noch nicht erfolgt ist, sollte sich die Menge am zu erwartenden Ertragsniveau der Rebanlage orientieren. Ebenso sollten Bodenbearbeitungsmaßnahmen in stark geschädigten Anlagen nicht nur aus Kostengründen hinterfragt werden.

Pflanzenschutz

Die nun folgenden Angaben zum Pflanzenschutz beziehen sich auf teilgeschädigte und nicht geschädigte Rebanlagen. Die Pflanzenschutzmaßnahmen müssen sich in teilgeschädigten Anlagen immer an den normal entwickelten Trieben orientieren. In Anlagen ohne aktives Grün kann mit dem Pflanzenschutz abgewartet werden. Wenn neuer Austrieb sichtbar ist, werden diese Anlagen mit den übrigen Weinbergen mitbehandelt.

Oidium

Aufgrund der bisher kühlen Witterung wurde auch das Pilzwachstum ausgebremst. Überregional wurden bereits Zeigertriebe gefunden. Diese treten oft in den Sorten Dornfelder, Cabernet Dorsa und Kerner auf. Im Beratungsgebiet liegt bisher noch keine Meldung vor. Kontrollieren Sie ihre Anlagen. Sollten Sie einen Zeigertrieb finden, melden Sie diesen bitte der Weinbauberatung. Zudem sollte dieser sofort ausgebrochen und anschließend eine Behandlung durchgeführt werden.

Bei den steigenden Temperaturen ab dem Wochenende kann eine Behandlung unter Berücksichtigung des aktuellen Entwicklungsstadiums in Betracht gezogen werden. In gefährdeten Rebanlagen, welche bereits das 3-Blatt-Stadium oder mehr erreicht haben, ist eine Behandlung vor dem Feiertag empfehlenswert. Sofern es sich um eine nicht gefährdete Rebsorte oder auch um eine Anlage mit einem späteren Entwicklungszustand handelt, kann der zu erwartende Zuwachs abgewartet und bei beständiger Witterung der Spritzstart zumindest bis zum Ende der kommenden Woche geschoben werden.

Für die Mehltaubekämpfung genügt aktuell in den allermeisten Fällen eine Netzschwefelbehandlung. Mit dieser wird auch eine Nebenwirkung gegen die zum Teil vorhandenen Schadmilben erzielt. Ein organisches Mehltaufungizid wie beispielsweise Prosper TEC oder Spirox wird nur bei einer zweiten Behandlung in weit entwickelten Anlagen mit Vorjahresbefall empfohlen.

Weitere Hinweise zur Bekämpfungsstrategie und zur Differenzierung zwischen Normal- und Befallslagen finden Sie unter: https://lvwo.landwirtschaft-bw.de/site/pbs-bw-mlr-root/get/documents_E1984392174/MLR.LEL/PB5Documents/lvwo/Weinbau/Rebschutz/Aktuelles/PSM%202024/2024_Oidium_Bek%C3%A4mpfungsstrategie.pdf

Peronospora / Schwarzflecken (Phomopsis)

Eine Primärinfektion durch Peronospora war aufgrund der kühlen Witterung trotz der bisherigen Regenereignisse nicht möglich. Durch die gute Bodendurchfeuchtung wird die Keimbereitschaft vorhanden sein. Daher muss beim nächsten stärkeren Regen (in Verbindung mit Temperaturen über 10 °C) mit ersten Primärinfektionen gerechnet werden. Solange in der kommenden Woche keine Niederschläge anstehen und die Trefferfläche in vielen Anlagen noch so gering ist, wird auch keine gezielte Peronospora-/Schwarzfleckenbekämpfung notwendig sein.

Bei einer geplanten Oidiumbehandlung sollte für den Komplettschutz jedoch auch ein Kontaktpräparat gegen Peronospora/Schwarzflecken zugemischt werden. Zum Einsatz kommt dann beispielsweise Delan WG oder Folpan 80 WDG. Alternativ können auch Restmengen von Polyram WG (Achtung: Aufbrauchfrist 28. November 2024) unter Berücksichtigung der Anwendungsbestimmungen aufgebraucht werden.

Applikationstechnik

Bei den ersten Pflanzenschutzmaßnahmen ist besonders auf eine optimale Applikationstechnik in Bezug auf Abdrift zu achten. In Schutzgebieten ist im Rahmen des Integrierten Pflanzenschutz Plus (IPS plus) der Einsatz von abdriftarmen Düsen verpflichtend vorgeschrieben. Grobtropfige und abdriftarme Düsen in Verbindung mit dem optimalen Spritzdruck (8-10 bar) sowie der richtigen Gebläseeinstellung wirken sich positiv auf die Reduzierung von Abdrift aus und verbessern zudem die Belagsbildung.

Von weitem sichtbarer Spritznebel entspricht nicht der guten fachlichen Praxis und wirkt sich negativ auf die Außendarstellung des Weinbaus aus. Besonders windanfällig ist Sprühnebel, wenn keine schützende Laubwand vorhanden ist. Daher liegt die Grenze der guten fachlichen Praxis bei 5 m/s (circa 18 km/h).

Ausbrecharbeiten

Um die Wunden am späteren Rebstamm möglichst kleinzuhalten, sollten die Ausbrecharbeiten in nicht geschädigten Junganlagen zeitnah nach Beendigung der aktuellen Frostgefahr erfolgen. Ein zeitlich effektives Ausbrechen von zum Beispiel Doppel- oder Kopftrieben kann in Ertragsanlagen bis zu einem Entwicklungsstand von 7 bis 8 Blättern erfolgen.

Das rechtzeitige Entfernen der Bodentriebe (manuell/maschinell/chemisch) ist ein effektiver Baustein zur Verhinderung von Bodeninfektionen durch Peronospora. Für das chemische Ausbrechen mit Shark, Quickdown oder Beloukha liegt die optimale Trieblänge bei maximal 15 bis 20 cm. Dies wird möglicherweise in frühen Lagen in der kommenden Woche erreicht.

Behandlungen sollten möglichst bei Windstille durchgeführt werden, um die Abdriftgefahr zu minimieren. Für ein befriedigendes Arbeitsbild müssen die Stockaustriebe zudem optimal benetzt werden - nur was getroffen wird, stirbt auch ab. Bitte beachten Sie bei einem geplanten Einsatz die Anwendungsbestimmungen zum Standjahr hinsichtlich der zulässigen Rebsorten beziehungsweise die allgemeine Zulassungssituation innerhalb/außerhalb der Wasser- und Quellschutzgebiete.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://heilbronn.landwirtschaft-bw.de/site/pbs-bw-mlr-root/get/documents_E-1343420328/MLR.LEL/PB5Documents/lrahn/Fachinformationen/Weinbau/Herbizide%202024%20BW.pdf

Bitte beachten: Bei der FAKT-Maßnahme E11 „Herbizidfreie Bewirtschaftungssysteme in Dauerkulturen“ ist der Einsatz von Shark, Quickdown, Beloukha nicht zulässig!

Sonstiges

  • Anwendungsbestimmungen und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel - insbesondere zu den Themen Anwenderschutz und Bienenschutz- sind zu beachten.
  • Der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegränder und Böschungen ist nicht zulässig!
  • Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Pflanzenschutzgerät.
  • Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe in die Kanalisation/Oberflächengewässer gelangen.
  • Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen!
  • Dokumentationsverpflichtung des Pflanzenschutzes beachten.

Der nächste Hinweis erfolgt am 02. Mai 2024.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren