
Infektionsrisiko durch Oidium ist aktuell als hoch einzustufen
Im aktuellen Rebschutzhinweis finden Sie Informationen zu den folgenden Themen: allgemeine Situation, Pflanzenschutz, Neuerung bei der Wiederbepflanzung, neue Veranstaltung „Vitis Live“ sowie Sonstiges.
von LRA HN erschienen am 15.05.2024Allgemeine Situation
Das Rebenwachstum der vom Frost verschonten Anlagen hat aufgrund der warmen Witterung sowie durch die gute Wasserversorgung mächtig Fahrt aufgenommen. Die meisten Anlagen haben aktuell zwischen fünf und acht Blättern entfaltet. In weit entwickelten Anlagen sind auch schon mehr Blätter vorhanden. Der Neuaustrieb der vom Frost geschädigten Anlagen ist sichtbar, in total geschädigten Anlagen jedoch meist noch sehr verhalten.
Die nicht geschädigten Anlagen zeigen sich wüchsig und vital, nur punktuell sind in Rebanlagen mit überhöhten Vorjahreserträgen auch erste Chlorosesymptome erkennbar. Hier kann die kurzfristige Anwendung von eisenchelathaltigen Blattdüngern die Versorgungslage verbessern.
Starkniederschläge zum Teil mit Hagel haben am Montagnachmittag gebietsweise erneut zu Schäden in den Anlagen geführt. Die Wetterlage wird nun etwas durchwachsener. Auf Freitag sind starke Niederschläge mit gebietsweise über 60 Liter je Quadratmeter gemeldet. Die Temperaturen kühlen indessen wieder ab. Hierfür verantwortlich ist ein Tiefdruckgebiet, welches feuchtwarme und auch gewitterträchtige Luft zu uns bringt. Hierdurch steigt die Regenwahrscheinlichkeit der kommenden Woche an. Auch für diesen Donnerstag und Freitag werden aktuell größere Niederschlagsmengen vorausgesagt.
Pflanzenschutz
In Anlagen mit starken Frostschäden, in welchen bereits ein stärkerer Neuaustrieb im Kopfbereich stattgefunden hat, sollte ab einer Trieblänge von 10 bis 15 cm der Pflanzenschutz mit dem Basisaufwand eines preisgünstigen Kontaktmittels gegen Peronospora und Netzschwefel gegen Oidium aufgenommen werden.
Die unten folgenden Empfehlungen zum Pflanzenschutz beziehen sich auf teilgeschädigte und nicht geschädigte Rebanlagen. Bei aktuell anstehenden Behandlungen wird je nach Rebentwicklung die ein- bis eineinhalbfache Basisaufwandmenge empfohlen. In frühen und weit entwickelten Anlagen kann auch zum Teil schon die zweifache Basisaufwandmenge nötig sein. Auf unterschiedliche Entwicklungsstadien der einzelnen Sorten und Lagen kann durch zu- beziehungsweise abschalten eines zusätzlichen Düsenpaares reagiert werden.
Um einen lückenlosen Schutz zu gewährleisten, sollten die Spritzabstände bei einem Netzschwefeleinsatz im Bereich von etwa acht Tagen liegen, auch bei organischen Mehltaufungiziden sollte der Behandlungsabstand zehn Tage nicht wesentlich überschreiten.
Pilzwiderstandsfähige Rebsorten
Pilzwiderstandsfähige Rebsorten sollten zum Resistenzerhalt einen ersten Belag erhalten, sobald die Blüte in Sichtweite ist. Aus heutiger Sicht (15. Mai 2024) können diese daher noch einmal ausgespart werden.
Oidium
Das Infektionsrisiko durch Oidium ist aktuell als hoch einzustufen. Ein Hilfsmittel zur Einschätzung der Situation bietet hier das Wirkungsdauertool im Vitimeteo-System (Oidium – Kombiansicht - Behandlung Wirkungsdauer). Ein leichter Blattbefall wurde zwischenzeitlich aus einer Anlage mit Vorjahresbefall an den basalen Blättern der Triebe im Kopfbereich gemeldet. Es liegt die Vermutung nahe, dass hier der zurückliegende Niederschlag zu einer Kleistothecieninfektion geführt hat.
Achten Sie bei anstehend Stockarbeiten weiterhin auf entsprechende Auffälligkeiten (Zeigertriebe, beginnender Befall auf der Blattunterseite), insbesondere bei Anlagen mit Vorjahresbefall sowie bei gefährdeten Rebsorten. Bitte melden Sie entsprechende Funde auch an die Weinbauberatung.
Zum Einsatz kommen nun bevorzugt organische Mittel wie beispielsweise Prosper Tec (sofern nicht bei der letzten Behandlung bereits eingesetzt) beziehungsweise alternativ Belanty, Dynali oder Talendo. Sollte der Einsatz von Belanty geplant sein, so empfiehlt sich dieser am besten kurz vor der Blüte. In Anlagen mit verzögerter Rebentwicklung ist bei unempfindlichen Sorten unter Berücksichtigung der Wirkungsdauer der Einsatz von Netzschwefel gegen Oidium (3,6 – 6 kg/ha je nach Produkt) bei aktuell anstehenden Behandlungen nochmals ausreichend.
Weitere Hinweise zur Bekämpfungsstrategie und zur Differenzierung zwischen Normal- und Befallslagen finden Sie auf der Homepage der LVWO Weinsberg.
Peronospora
Dort, wo die gefallenen Niederschläge vom 05. bis 06. Mai die Primärinfektion ausgelöst haben, ist die Inkubationszeit zu Beginn dieser Woche ausgelaufen. Somit könnten erste Ölflecken in dieser Woche sichtbar werden. Kontrollieren Sie daher Ihre Anlagen und melden Sie Ölflecken an die Weinbauberatung. Auch in diesem Jahr sind wieder Aufhellungen auf den Blättern zu finden, die einem Ölfleck ähnlich sind, ohne durch eine Pilzinfektion verursacht zu sein. Zur Unterscheidung kann ein solches Blatt über Nacht in einer feuchten Plastiktüte bei Zimmertemperatur aufbewahrt werden („Feuchte Kammer“). Ist am nächsten Morgen ein weißer Pilzrasen an der Unterseite des Ölflecks zu sehen, handelt es sich um Peronospora.
Die meisten Anlagen wurden aufgrund der angekündigten Wetterlage am vergangenen Wochenende beziehungsweise in den letzten Tagen behandelt. Somit sind mögliche Infektionen bis zu den Feiertagen in aller Regel gut abgedeckt. Ein Kontaktpräparat wie Folpan 80 WDG, Folpan 500 SC oder Delan WG ist weiterhin bei vorbeugender Anwendung ausreichend.
Aufgrund der nun unbeständigen Witterung und dem erwartenden Zuwachs wird der Zusatz eines phosphonathaltigen Produkts wie zum Beispiel Veriphos, Rombiphos, Foshield oder Frutogard empfohlen. Alternativ kann auch Delan Pro ausgebracht werden, welches eine fertige Mischung aus Kontaktmittel und Phosphonat ist. Kurativ wirkende beziehungsweise tiefenwirksame Mittel haben dann ihre Berechtigung, wenn bei anhaltend unbeständiger Wetterlage unmittelbar nach größeren Niederschlägen eine Behandlung ansteht.
Achtung! Vorhandene Restmengen von phosphonathaltigen Blattdüngern wie z.B. Phos 60, ZG Optiphos oder Basfoliar aktiv können nur noch in dieser Saison aufgebraucht werden!
Neuerung bei der Wiederbepflanzung
Bei der Wiederbepflanzung von Weinbergen gibt es eine Änderung. Ab sofort ist die Pflanzgenehmigung nun bis zu acht Jahren gültig, sofern eine Wiederbepflanzung ohne Flurstückswechsel stattfindet. Hierzu muss jedoch ein „Antrag auf Genehmigung einer Wiederbepflanzung von Rebflächen“ bis zum Ende des zweiten auf die Rodung folgenden Weinwirtschaftsjahres (31. Juli) beim Regierungspräsidium gestellt sein. Weitere Informationen können Sie der Webseite des Regierungspräsidiums entnehmen: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Themenportal/Landwirtschaft_und_Fischerei/Weinbau/Documents/Antrag-Uebertragung-oder-Verlaengerung-Pflanzgenehmigung.pdf
Neue Veranstaltung: „Vitis Live“ am 03. und 04. Juli in Piesport (Mosel)
Die Kollegen vom DLR Mosel und weitere Mitstreiter organisieren am 03. und 04. Juli mit der Veranstaltung "Vitis Live" in Piesport eine Präsentation der neuesten Technologien im Weinbau. Darüber hinaus bietet das neue Format auch eine umfassende Vorführung der gesamten Maschinenflotte der Weinbautechnikbetriebe.
Durch diese praktischen Vorführungen haben die Winzer die Möglichkeit, einen vertikalen Vergleich der einzelnen Maschinen vorzunehmen und ihre Effektivität im realen Einsatz zu erleben. Die Veranstalter freuen sich auf eine rege Beteiligung aus allen Weinbauregionen, weitere Informationen finden Sie auf der Homepage zur Veranstaltung: vitis-live.de
Sonstiges
- Anwendungsbestimmungen und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel – insbesondere zu den Themen Anwenderschutz und Bienenschutz- sind zu beachten.
- Der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegränder und Böschungen ist nicht zulässig!
- Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Pflanzenschutzgerät.
- Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe in die Kanalisation/Oberflächengewässer gelangen.
- Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen!
- Dokumentationsverpflichtung des Pflanzenschutzes beachten.
Der nächste Hinweis erfolgt am 22. Mai 2024.
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