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Rheingau | Alkoholfreier Wein

Anpassung der Weinverordnung gewünscht

Das Segment Alkoholfreier Wein ist zurzeit das Einzige, das weltweit ansteigt. Gleichzeitig gibt es in der Weinverordnung einige Regelungen, die die Vermarktung alkoholfreier Weine von Weingütern mit Trauben aus dem Rheingau erschweren.

von Rheingauer Weinbauverband e. V. erschienen am 31.07.2024
Die Rheingauer Winzer wünschen sich eine Anpassung der Weinverordnung bei alkoholfreien Weinen. © DWI
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Ein alkoholfreier Wein darf nicht mit den typischen Verkaufsargumenten „Region“ (zum Beispiel Rheingau) noch mit der Berufsbezeichnung Winzer vermarktet werden. Auch wenn die Trauben zu 100 % aus einer Region stammen, darf die Region nicht auf das Etikett. Die Rheingauer Winzer, vertreten durch den Rheingauer Weinbauverband, würden sich wünschen, dass die Herkunft nachzuvollziehen ist.

Herausforderungen bei der Vermarktung alkoholfreier Weine

Der maßgebliche Prozess der Entalkoholisierung findet meist nicht im Weingut statt, da die Anschaffung der Geräte für die meisten familiengeführten Weingüter unverhältnismäßig ist. Der Winzer liefert das Grundprodukt – den Wein –, der dann in einer Kellerei entalkoholisiert wird. Aus diesem Grund darf zurzeit das Weingut nur unter der Bezeichnung „Vertrieb“ auf der Flasche genannt werden.

„Dennoch wäre es wünschenswert, dass die Bezeichnung „Winzer“ auch für alkoholfreien Wein genutzt werden darf, deren Grundweine in einem Weingut gekeltert wurden“, betont Weinbaupräsident Peter Seyffardt. „In den Weinen liegt das Herzblut des Winzers und nur mit einem guten Grundwein kann auch ein geschmackvoller alkoholfreier Wein entstehen“, so Seyffardt weiter.

Weiter verschärft werden diese Vorgaben durch das Verbot des Anreicherns von Weinen für die Herstellung von alkoholfreien Produkten. Das macht technisch Sinn, da sich durch die Anreicherung der Alkoholgehalt erhöht, der im zweiten Schritt wieder entfernt wird. „Leider ist die wirtschaftliche Auswirkung dieser Regelung dramatisch, denn viele Winzer wissen kurz nach der Lese noch nicht, ob sie ihren Wein (mit Alkohol) auch vollständig verkauft bekommen. Falls nicht, ist es leider unmöglich, den Wein zu entalkoholisierten Produkten weiter zu verarbeiten und zu einem angemessenen Preis zu verkaufen. Dieser Wein wird dann entweder unter Marktwert verkauft oder schlimmstenfalls sogar vernichtet“, klagt Markus Bonsels vom Weingut Bibo Runge in Hallgarten, der mit seinem alkoholfreien Wein Resolution international Anklang findet.

Potenzial für alkoholfreie Weine und Bio-Zertifizierung

Nicht zuletzt ist bei alkoholfreien Weinen die Produktbezeichnung BIO derzeit nicht möglich, obgleich die Grundweine aus biologisch angebauten Trauben hergestellt wurden. Das Verfahren der Entalkoholisierung – Vakuumdestillation – ist zurzeit nicht im Bereich Bio zugelassen, bzw. in der Verordnung verankert. Dieses Versäumnis lässt eine große Zielgruppe außer Acht, die Wert auf Bio-Produkte legt und durchaus bereit ist, dafür mehr Geld auszugeben. Die Kombination aus alkoholfrei, vegan und biologischen Erzeugnissen spricht Konsumenten, die Wert auf Achtsamkeit, Gesundheitsbewusstsein und Nachhaltigkeit legen, besonders an.

Zumindest für die Vermarktung von entalkoholisierten Weinen und der Verwendung des „BIO“-Labels gibt es aktuell von Seiten des Gesetzgebers Bemühungen, dies in den entsprechenden Verordnungen zu verankern und somit die Bezeichnung zu ermöglichen.

Diese oben genannten Regelungen schaden vor allem kleinen Weinbaubetrieben, die schon unter den geringen Fassweinpreisen leiden und neue Absatzwege brauchen. Die Sparte der alkoholfreien Weine wäre dabei ein Lösungsansatz.

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