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Rheinland-Pfalz | Ausnahmegenehmigung

Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Für die Erntezeit wurde wieder eine Ausnahmegenehmigung erteilt: Landwirte und Winzer dürfen in bestimmten Zeiträumen sonn- und feiertags unterwegs sein.

von Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz erschienen am 05.09.2024
Auch in diesem Jahr wird es eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für die Zeit der Weintraubenlese geben. © Natalie Krampfl
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Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau weist darauf hin, dass es auch in diesem Jahr wieder Ausnahmegenehmigungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für die Zeit der Weintraubenlese geben wird.

Die Ausnahmegenehmigung gilt wie folgt: Für die Weintraubenlese einschließlich des damit unmittelbar verbundenen Transports von frisch gekeltertem Traubenmost vom 20. August bis 12. November 2024.

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