Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Für die Erntezeit wurde wieder eine Ausnahmegenehmigung erteilt: Landwirte und Winzer dürfen in bestimmten Zeiträumen sonn- und feiertags unterwegs sein.
von Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz erschienen am 05.09.2024Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau weist darauf hin, dass es auch in diesem Jahr wieder Ausnahmegenehmigungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für die Zeit der Weintraubenlese geben wird.
Die Ausnahmegenehmigung gilt wie folgt: Für die Weintraubenlese einschließlich des damit unmittelbar verbundenen Transports von frisch gekeltertem Traubenmost vom 20. August bis 12. November 2024.
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