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Württemberg | Rebschutzhinweis 07

Entwicklungsschub erwartet

Im aktuellen Rebschutzhinweis finden Sie Informationen zu den folgenden Themen: allgemeine Situation, Sonn- und Feiertagsgesetz / Anwendung von Herbiziden, Pflanzenschutz, Fragebogen zu Wuchsanomalien in den Weinbergen sowie Sonstiges.

von LRA HN erschienen am 09.05.2024
Beim Einsatz von Herbiziden sollte auf eine fachgerechte Anwendung geachtet werden. © Natalie Krampfl
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Allgemeine Situation

Durch die nun folgenden etwas wärmeren Temperaturen mir rund 20° Grad, wird das Wachstum der Reben sicherlich an Fahrt aufnehmen. Aktuell sind in nicht oder kaum frostgeschädigten Rebanlagen zwischen 4 und 6 Blätter entfaltet, in einigen Fällen sind auch bis zu 8 Blätter entwickelt. In einigen Anlagen, welche vom Spätfrost geschädigt wurden, ist bereits der erste Neuaustrieb zu sehen. Am vergangenen Sonntag und Montag sind regional Niederschläge zwischen 8 und 23 Liter gefallen. Aktuell ist bis zum Ende der nächsten Woche kein weiterer Niederschlag gemeldet. Es erwartet uns eine Hochdruckwetterlage, welche ebenfalls viel Sonnenscheinstunden mit sich bringen wird, sodass mit einem entsprechenden Entwicklungsschub in den Rebanlagen zu rechnen ist. Somit werden nun vermutlich sämtlich geschädigte Anlagen hier zeitnah nachziehen.

Mit den steigenden Trieblängen nimmt der Arbeitsaufwand bei Ausbrecharbeiten im Kopf- und Bogenbereich immer weiter zu. In nicht frostgeschädigten Rebanlagen sollten diese Arbeiten daher nun zügig vorangetrieben werden. Das rechtzeitige Entfernen der Bodentriebe (manuell/maschinell/chemisch) ist zudem ein effektiver Baustein zur Verhinderung von Bodeninfektionen durch Peronospora. Diese werden größtenteils gegen Ende dieser Woche auf dem Arbeitsplan stehen. Beachten Sie insbesondere bei einem geplanten Einsatz der Abbrenner (Shark, Quickdown oder Belhouka) die Hinweise aus der Mitteilung Nr. 6.

Sonn- und Feiertagsgesetz / Anwendung von Herbiziden

Aufgrund vermehrter Anrufe bezüglich Pflanzenschutzanwendungen, welche am 1. Mai stattgefunden haben, möchte das Landratsamt Heilbronn in Anbetracht der bevorstehenden Feiertage noch einmal darauf aufmerksam machen, dass auch in der Landwirtschaft inklusive des Weinbaus an Sonn- und Feiertagen nur sehr dringende und unaufschiebbare Arbeiten erledigt werden dürfen. Die bisherige Wetterlage und der bisherige noch geringe Infektionsdruck machten dies nicht erforderlich. Auch das Mulchen gehört nicht zu den unaufschiebbaren Arbeiten.

Aufgrund von mehreren aktuellen Anlässen/ Beschwerden möchte das Landratsamt ebenfalls nochmals dringlich daran erinnern, dass der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegränder und Böschungen nicht zulässig ist! Schalten Sie daher spätestens am Endanker die Düsen aus!

Daher nochmals die Bitte sowie der dringende Appell, dies zu vermeiden, da dies dem Außenbild der Landwirtschaft schadet.

Pflanzenschutz

Die derzeitigen Empfehlungen zum Pflanzenschutz beziehen sich auf teilgeschädigte und nicht geschädigte Rebanlagen. In Anlagen mit starken Frostschäden, in denen nur vereinzelt ein grüner Trieb zu finden ist, kann mit dem Pflanzenschutz noch ausgesetzt werden.

Bei aktuell anstehenden Behandlungen wird je nach Rebentwicklung die ein bis eineinhalbfache Basisaufwandmenge empfohlen. Auf unterschiedliche Entwicklungsstadien der einzelnen Sorten und Lagen kann durch Zu- beziehungseise Abschalten eines zusätzlichen Düsenpaares reagiert werden. Im Allgemeinen sollte der Spritzabstand aufgrund der Wirkungsdauer von Netzschwefel 10 Tage nicht wesentlich überschreiten.

Pilzwiderstandsfähige Rebsorten

Pilzwiderstandsfähige Rebsorten müssen aktuell noch nicht mitbehandelt werden. Hier reichen in der Regel drei Behandlungen ab der beginnenden Blüte aus.

Oidium

Der Infektionsdruck nimmt aufgrund der aktuellen Witterung stark zu. Insbesondere bei hoher Luftfeuchtigkeit liegen in den kommenden Tagen optimale Bedingungen für die Entwicklung des Oidiumpilzes vor. Meldungen zum Fund von Zeigertrieben liegen nun auch in unserem Beratungsgebiet vor. Kontrollieren Sie daher insbesondere gefährdete Anlagen sehr genau und melden Sie entsprechende Funde bitte an die Weinbauberatung!

Über den nachfolgenden Link zur Hochschule Geisenheim können Sie Schadbilder von frühem Blattbefall oder auch Zeigertrieben mit den Beobachtungen in ihren Rebanlagen abgleichen: https://rebschutz.hs-geisenheim.de/schadbilder-wein/schadbilder.php?Auswahl=Erysiphe

In empfindlichen Sorten (insbesondere Trollinger) und kritischen Lagen wird für die anstehende Behandlung der Einsatz eines organischen Mehltaumittels mit etwas längerer Dauerwirkung empfohlen. Zum Einsatz kommen nun bevorzugt die Mittel Prosper Tec / Spirox oder alternativ, Belanty, Dynali oder Talendo. Bei dem jetzt ansteigenden Oidiumdruck kann nur in unempfindlichen und unkritischen Sorten beziehungsweise Lagen sowie in Anlagen, welche aufgrund des Frostes stark geschädigt sind und bisher noch nicht mitbehandelt wurden, der Solo-Einsatz von Netzschwefel (noch einmal) erwogen werden. Dieser bringt zugleich noch eine gewisse Nebenwirkung auf Schadmilben, Schildläuse und Phomopsis mit sich.

Weitere Hinweise zur Bekämpfungsstrategie und zur Differenzierung zwischen Normal- und Befallslagen finden Sie auf der Homepage der LVWO Weinsberg.

Peronospora

Aufgrund der Niederschläge, welche zu Beginn dieser Woche gefallen sind, wurden lagenweise starke Primärinfektion zwischen dem 05. bis 06. Mai ausgelöst. In diesen Anlagen läuft die Inkubationszeit laut aktueller Prognose gegen den 12. Mai aus. Für eine flächendeckende Primärinfektion wird es sehr wahrscheinlich noch nicht gereicht haben. In der nächsten Woche könnten somit erste Ölflecken in den (unbehandelten) Beständen auftauchen.

Um mögliche Sekundärinfektionen beziehungsweise weitere Bodeninfektionen zu vermeiden, empfiehlt sich daher aus Peronosporasicht in seither unbehandelten Anlagen ein Spritzstart spätestens vor den nächsten Niederschlägen. In bereits behandelten Rebanlagen waren die möglichen Primärinfektionen in aller Regel gut abgedeckt. Hier kann nun die nächste Behandlung entsprechend dem Zuwachs terminiert werden.

Die Spritzabstände sollten jedoch trotz der aktuell verhaltenen Zuwächse im Hinblick auf die Mehltausituation zehn Tage nicht wesentlich überschreiten. Der Einsatz eines Kontaktpräparats wie Folpan 80 WDG, Folpan 500 SC oder Delan WG ist weiterhin bei vorbeugendem Einsatz ausreichend. Auch Restmengen von Polyram WG (Aufbrauchfrist: 28. November 2024) können zum Einsatz kommen.

Bei anhaltend unbeständiger Witterung in der kommenden Woche wird in weit entwickelten Anlagen mit entsprechender Blattfläche als Zuwachsschutz zusätzlich zum Kontaktmittel ein Pflanzenschutzmittel auf Basis der phosphorigen Säure empfohlen (zum Beispiel Veriphos, Foshield, Frutogard). Besonders anwenderfreundlich wäre dann auch die Fertigmischung Delan Pro.

Achtung! Vorhandene Restmengen von phosphonathaltigen Blattdüngern wie zum Beispiel Phos 60, ZG Optiphos oder Basfoliar aktiv können nur noch in dieser Saison aufgebraucht werden!

Fragebogen zu Wuchsanomalien in Weinbergen

Die französischen Kollegen vom IFV in Colmar haben das Weinbauinstitut Freiburg um Mithilfe bezüglich des Auftretens unerklärlicher Wuchsanomalien bei Weinreben gebeten. Das IFV würde gerne den Ursachen für die Anomalien auf den Grund gehen und hat aus diesem Grund dazu einen Online-Fragebogen entworfen. Dieser wurde vom WBI Freiburg ins Deutsche übersetzt und ist hier zu finden. Sämtliche Informationen zum Ablauf können Sie ebenfalls dem Fragebogen entnehmen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Umstrukturierungsverfahren (UuU)

Aufgrund von Herausforderungen und Verzögerungen im Rahmen der Einführung des EDV-Verfahrens Profil werden im Förderverfahren UuU die Info-Schreiben/Vorbescheide für das Antragsjahr 2024 voraussichtlich erst in der zweiten Maihälfte verschickt. Unabhängig davon ist die Beantragung der Auszahlung über FIONA seit Mitte März 2024 möglich und muss bis 15. Mai 2024 (Ausschlussfrist) bei Ihrem zuständigen Landwirtschaftsamt eingegangen sein. Bitte beachten Sie, dass in Ihrem Auszahlungsantrag ausnahmsweise alle beantragten Flurstücke unabhängig vom Bescheid im Info-Schreiben angezeigt werden. Auf diesen Sachverhalt wird auch in den Erläuterungen zum Gemeinsamen Antrag beziehungsweise im FIONA-Zahlungsantrag 2024 hingewiesen.

Mit der elektronischen Einreichung der Pfropfrebenrechnungen beziehungsweise der Rechnungen über Fiona wird der Abschluss der jeweiligen Maßnahme angezeigt und die Vorort-Kontrolle ausgelöst. Ein Einsenden per Post ist somit ab diesem Jahr nicht mehr erforderlich. Die Rechnungen können Sie auch nach dem 15. Mai 2024, jedoch bis spätestens 15. Juli 2024, nachreichen. Eine Verpflichtung zur Erstellung der Drahtrahmenanlage als Fördervoraussetzung vor Einreichung der Rechnung besteht nicht mehr. Änderungen zur beantragten Flächengröße können jederzeit bis zum Einreichen der Rechnung durchgeführt werden. Für Fragen hierzu stehen Ihnen die Sachbearbeiter im Landwirtschaftsamt gerne zur Verfügung.

Sonstiges

  • Anwendungsbestimmungen und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel - insbesondere zu den Themen Anwenderschutz und Bienenschutz- sind zu beachten.
  • Der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegränder und Böschungen ist nicht zulässig!
  • Ein alternierendes Mulchen der Gassen fördert die Biodiversität und spart zugleich Zeit und Geld.
  • Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Pflanzenschutzgerät.
  • Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe in die Kanalisation/Oberflächengewässer gelangen.
  • Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen!
  • Dokumentationsverpflichtung des Pflanzenschutzes beachten.

Der nächste Hinweis erfolgt am 15. Mai 2024.

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