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Baden-Württemberg | Gemeinsamer Antrag 2024

FIONA gestartet

Am Dienstag, 12. März, startete in Baden-Württemberg mit FIONA (Flächeninformation und Online-Antrag) die Beantragung des Gemeinsamen Antrags 2024.

von Ministerium Ländlicher Raum erschienen am 21.03.2024
FIONA (Flächeninformation und Online-Antrag) ist seit 12. März für die Beantragung des Gemeinsamen Antrags 2024 geöffnet. © Florian Fenzl
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Die Anmeldung in FIONA 2024 erfolgt über die Startseite www.fiona-antrag.de. Für den Zugang zu FIONA wird die Registriernummer sowie eine PIN, die identisch mit der PIN für den Zugang zur HIT/ZID-Datenbank ist, benötigt. Eine neue PIN kann über den Online-Erneuerungsantrag über die FIONA-Startseite beantragt werden.

Für die Antragstellung 2024 wurden die Eingabemasken in FIONA weiter optimiert und benutzerfreundlicher gestaltet.

Daten in FIONA überprüfen

Nach der Anmeldung in FIONA sind die Stammdaten zu bestätigen. Im Vorjahr beantragte beziehungsweise korrigierte Schläge können für 2024 mittels Mausklick auf die Schaltfläche „Daten zur Bearbeitung holen“ übernommen werden. Sie sind somit im FIONA-GIS und im FIONA-Flächenverzeichnis (FLV) verfügbar. Besonderes Augenmerk sollte auf die gegebenenfalls erforderliche Anpassung der Schläge/Teilschläge an die tatsächliche Flächenbewirtschaftung 2024 gelegt werden. Bei Ackerflächen müssen die Nutzcodes ergänzt werden. Angaben zu den beantragten Maßnahmen sind im Flächenverzeichnis (FLV) bei den jeweiligen Schlägen/Teilschlägen einzutragen. Neu hinzugekommene Flächen sind zu digitalisieren und zu bearbeiten. Abgegebene Flächen sind entsprechend zu löschen.

Verschiedene FIONA-GIS-Kartenebenen wurden für das Antragsjahr 2024 aktualisiert. Für Gras-Leguminosen-Gemische, bei denen die Leguminosen überwiegen, lautet der neue Nutzcode 434.

Für den Fall, dass Flächen in anderen Bundesländern bewirtschaften werden, ist die fristgerechte grafische Erfassung dieser Flächen mit Flächenangaben, wie zum Beispiel den im jeweiligen Land geltenden Nutzungscodes, den Codes für Öko-Regelungen sowie für die Konditionalität im Antragssystem des jeweiligen Bundeslandes, Voraussetzung für die Prämiengewährung.

Die Fördermaßnahmen, die mit dem Gemeinsamen Antrag 2024 beantragt werden können, sind im Merkblatt „Wichtige Informationen zum Gemeinsamen Antrag – GA 2024“ sowie in den „Erläuterungen und Ausfüllhinweise zum Gemeinsamen Antrag 2024“ ausführlich beschrieben.

Einreichungshinweise

  • Einreichungsfrist für den Gemeinsamen Antrag ist der 15. Mai 2024.
  • Direkt nach der Einreichung des Antrags wird mittels Eingangsbestätigung über den erfolgreichen Eingang des Antrags in der Verwaltung informiert. Die Eingangsbestätigung ist auch in der FIONA-Dokumentenablage hinterlegt.
  • Nach dem elektronischen Einreichen eines Antrags ist eine weitere Bearbeitung unmittelbar möglich.
  • Der zuletzt eingereichte Antrag ist für die Auszahlung maßgeblich.
  • Für bestimmte Fördermaßnahmen sind Nachweise einzureichen. Die erforderlichen Nachweise werden in der Eingangsbestätigung unter Ziffer 6 und auf der neuen Navigationsseite „Nachweise hochladen“ aufgelistet. Dort ist auch der späteste Termin genannt, bis zu dem der jeweilige Nachweis einzureichen ist.

Im Februar haben die Antragsteller des Gemeinsamen Antrags 2023 und alle neu registrierten Antragssteller Informationen per Post erhalten. Weitere Informationen, Formulare und Merkblätter für den Gemeinsamen Antrag 2024 und FIONA sind im Infodienst unter www.ga.landwirtschaft-bw.de und www.fiona-antrag.de abrufbar.

Ab Mai wird die Profil-App BW eingeführt, mit der georeferenzierte Fotos erstellt und eingereicht werden können.

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