Anträge ab sofort stellen
In Rheinland-Pfalz können Prämienzuschüsse für Ernteversicherungen in Form der Mehrgefahrenversicherung (MGV), die Verluste durch Hagel- und Frostschäden absichern, beantragt werden. Alle erforderlichen Antragsunterlagen stehen ab sofort auf der Förderseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zum Download bereit.
von Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau erschienen am 08.07.2024Die Ernteversicherung ist ein wichtiges Instrument für das Risikomanagement von Weinbaubetrieben. Dies trifft vor allem bei Risiken im Zusammenhang mit widrigen Witterungsverhältnissen, wie den immer häufiger auftretenden Spätfrösten und Hagelereignissen, zu.
Im Antragsjahr 2024 beläuft sich der Zuschuss unverändert auf 50 % der Versicherungsprämie und maximal 180 Euro pro Hektar versicherter Rebfläche. Das Antragsformular und die erforderlichen Versicherungs- und Zahlungsnachweise können bis spätestens 30. September 2024 bei der zuständigen Kreisverwaltung eingereicht werden.
Zugunsten der Liquidität der Betriebe wurde die Frist, zu der die Versicherungsprämie spätestens bezahlt sein muss, vom 30. Juni auf den 30. September verschoben. So kann der Zeitraum zwischen Prämienzahlung und Erhalt des Zuschusses um drei Monate verkürzt werden.
Das Programm zur Unterstützung von Ernteversicherungen im Weinsektor wurde im vergangenen Jahr von den rheinland-pfälzischen Winzern sehr gut angenommen. Rund 1700 Anträge auf Unterstützung gingen bei den zuständigen Behörden ein. Es wurden Ernteversicherungen für rund 40 % der rheinland-pfälzischen Rebfläche gefördert. Die am Programm teilnehmenden Winzerinnen und Winzer können angesichts der zum Teil massiven Frostschäden im April nun auf ihre Ernteversicherung zurückgreifen und erhalten einen Ausgleich für die erlittenen Ertragsverluste.
Hier finden Sie die Förderseite mit Anträgen zum Download.
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