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BWV-Präsident warnt vor Folgen

Mindestlohn-Pläne setzen Winzer unter Druck

Eberhard Hartelt, Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, warnt vor den Folgen eines flächendeckenden Mindestlohns von 15 Euro. Besonders für den arbeitsintensiven Weinbau sei das eine massive Belastung mit möglichen Betriebsschließungen und Produktionsverlagerungen.

von Redaktion Quelle Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e. V. erschienen am 24.03.2025
Eberhard Hartelt, Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, fordert beim Mindestlohn eine Sonderregelung für die Landwirtschaft und den Weinbau. © BWV RLP Süd e. V.
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„Landwirten den Rücken stärken“ – so steht es im Ergebnispapier der Sondierungen von CDU, CSU und SPD. Der gleichzeitig geforderte Mindestlohn von 15 Euro ist aus Sicht von Eberhard Hartelt, Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd (BWV), aber das genaue Gegenteil: „Eine so drastische Erhöhung des Mindestlohns würde der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft massiven Schaden zufügen!“ Darüber könne auch die begrüßenswerte vollständige Wiedereinführung der Agrardiesel-Rückvergütung nicht hinwegtäuschen.

Produktionskosten zu hoch

Im internationalen Vergleich seien die hiesigen Produktionskosten, insbesondere in den Sonderkulturen Obst-, Gemüse- und Weinbau, heute schon zu hoch. Eine weitere Steigerung durch einen sprunghaften Anstieg des Mindestlohns hätte zur Folge, „dass die Erzeugung von handarbeitsintensiven Obst- und Gemüsesorten nicht mehr konkurrenzfähig wäre und es zu einer Verlagerung der Produktion ins Ausland kommt.“

Mit Blick auf den niedrigen Selbstversorgungsgrad in diesem Bereich und den oftmals geringeren Standards in anderen Ländern, könne das nicht das Ziel einer zukünftigen Bundesregierung sein. Auch für die Winzerinnen und Winzer im Land, die gerade mit sinkenden Absatzzahlen zu kämpfen haben, „ist das sicherlich kein Signal der Unterstützung,“ so Hartelt. „Noch mehr Höfe werden ihre Tore schließen müssen mit negativen Auswirkungen auf die ökologisch, landschaftlich und touristisch wertvollen Weinbauregionen.“

Sonderregelung gefordert

Der BWV-Präsident fordert deshalb beim Mindestlohn eine Sonderregelung für die Landwirtschaft und den Weinbau. Er erwarte, „dass dies in einem möglichen Koalitionsvertrag Berücksichtigung findet, statt den Betrieben nach den vielen nicht umgesetzten Ankündigungen und Versprechungen in Folge der Bauernproteste auch hier noch in den Rücken zu fallen.“

Ungeachtet dessen ist es für Hartelt „mehr als befremdlich, dass die verhandelnden Parteien zwar die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission betonen, aber im gleichen Atemzug das gewünschte Ergebnis vorwegnehmen.“ Die Kommission dürfe sich hier nicht politisch vereinnahmen lassen.

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