Lkw-Maut ab 3,5 t und Handwerkerausnahme Was gilt ab 1. Juli im Weinbau?
Das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) sieht vor, dass ab 1. Juli 2024 auch Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 t, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden, mautpflichtig werden. Fahrzeuge, die von...



























